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18.05.18 / UN bereiten Völkerwanderungen vor / Ein „globaler Pakt“ für eine sichere, geordnete und reguläre Migration (GCM) ist bereits in Arbeit

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 20-18 vom 18. Mai 2018

UN bereiten Völkerwanderungen vor
Ein „globaler Pakt“ für eine sichere, geordnete und reguläre Migration (GCM) ist bereits in Arbeit
Gerd Seidel

„Migration zum Nutzen aller gestalten“ lautet die Überschrift eines vom UN-Generalsekretär, António Guterres, vorgelegten Berichtes in dem der Inhalt, die Methoden und die Ziele eines geplanten globalen Immagrations­pakts dargelegt werden. Darin wird deutlich, dass im Falle von dessen Verabschiedung und Umsetzung die Welt eine völlig andere sein würde als die heutige.

Weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit in Deutschland wird in den Gremien der Vereinten Nationen seit geraumer Zeit ein umfassender „globaler Pakt“ für eine sichere, geordnete und reguläre Migration (Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration, kurz Global Compact for Migration, GCM) vorbereitet, der weitreichende Eingriffe in die Zusammensetzung der Bevölkerungen vor allem der westlichen Industriestaaten vorsieht, und zwar in einem solchen Umfang, dass nicht nur das demografische Profil, sondern auch das gesamte politische, ökonomische, soziale und kulturelle System dieser Staaten grundlegend verändert werden würde.

Zwar liegt derzeit noch kein abgestimmter Text für den Pakt vor, doch befindet sich der Vorbereitungsprozess dafür in seiner dritten und letzten Phase. Schon Ende dieses Jahres soll der Pakt auf einer hochrangigen Konferenz der Staats- und Regierungschefs angenommen werden. Es ist also höchste Zeit, sich in der Öffentlichkeit mit dem Projekt auseinanderzusetzen.

Ein wesentliches Anliegen des Paktes ist es, dass die Immigration, die gegenwärtig insbesondere vom Süden in den Norden des Erdballs verläuft, von den Vereinten Nationen gesteuert wird. Sie soll in „sicheren, geordneten und regulären“ Bahnen erfolgen. Dieser Menschenstrom wird dabei als etwas Schicksalhaftes hingenommen. Früher angestellte Überlegungen zur Abwendung dieser Völkerwanderung, etwa durch Stärkung der politischen und wirtschaftlichen Stabilität der Auswanderungsstaaten oder durch die Schaffung von Bleibeanreizen für die Auswanderungswilligen, werden gar nicht mehr angestellt. Man kapituliert und läuft der Entwick­lung hinterher, indem man versucht, sie in „sichere, geordnete und reguläre“ Bahnen zu bringen. 

Hierbei geht es nicht nur – wie bei der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951– um die zeitweilige Aufnahme einer begrenzten Zahl von in einem Staat politisch Verfolgten in einem anderen Staat. Vielmehr läuft der geplante „globale Pakt“ im Kern auf die Steuerung einer weltweiten Umsiedlung vorwiegend von Wirtschaftsflüchtlingen aus dem Süden in den Norden des Erdballs hinaus. Eine solche totale Veränderung der Demografie ganzer Erdteile hat es bislang wohl noch nicht gegeben.

Als ein Ziel der Steuerung der massenhaften Immigration nennt der Bericht die Überwindung der wirtschaftlichen Ungleichheit der Staaten (§ 87).

Es geht letztlich um eine Durchmischung der Weltbevölkerung. Dazu sollten die Staaten möglichst ihre Grenzkontrollen lockern, um auch irregulären Immigranten „Zugangswege für eine reguläre Migration“ zu eröffnen (§ 36). Die freiwillige und erzwungene Rück­kehr von Immigranten sei oft „weder wünschenswert noch durchführbar“. 

Der UN-Generalsekretär versteigt sich sogar zu der nicht näher begründeten Annahme, dass Länder mit einem restriktiven Grenzregime, welche die Rückführung als eine Möglichkeit betrachten, um vor irregulärer Immigration abzuschrecken, gegen grundlegende menschenrechtliche Verpflichtungen verstoßen könnten (§ 39). Um den seit längerer Zeit in einem Land lebenden irregulären Immigranten einen legalen Status zu verleihen, sollten verschiedene Maßnahmen der Integration in Betracht gezogen werden bis hin zur Verleihung der Staatsbürgerschaft (§ 40).

Um das Projekt der globalen Umsiedlung zu begründen, greift der Bericht zum Teil auf abenteuerliche Behauptungen zurück, die in der dort dargelegten Verallgemeinerung unzutreffend oder lebensfremd sind. So wird festgestellt, Immigration sei generell „ein Motor des Wirtschaftswachstums, der Innovation und der nachhaltigen Entwicklung“ (§ 1). Es lägen „eindeutige Beweise“ dafür vor, dass Immigration sowohl den Immigranten als auch den Aufnahmestaaten wirtschaftlichen und sozialen Nutzen verschaffe (§ 4 a). Immigranten trügen zum Wohlstand sowohl im Herkunfts- wie auch im Aufnahmestaat bei, indem sie Steuern zahlen und rund 85 Prozent ihres Einkommens der Volkswirtschaft im Aufnahmestaat zuführen und die übrigen 15 Prozent in Form der Rücküberweisung in ihre Heimat schicken. Die Summe der Heimatüberweisungen betrage das Dreifache der öffentlichen Entwicklungshilfe.

 Weiter heißt es: „Migranten bringen Fachwissen und Unternehmergeist mit, die ihren Aufnahmegesellschaften zugutekommen.“ (§§ 20, 21)

Der Bericht des UN-Generalsekretärs geht nicht darauf ein, dass das Aufeinandertreffen unterschiedlicher Kulturen zu Verwerfungen und Konflikten im Aufnahmestaat führen kann, vor allem wenn der Zustrom von Immigranten dort massenhaft, innerhalb kurzer Zeit und auf engem Raum erfolgt. Das gilt erst recht dann, wenn die Immigranten aus archaischen Gesellschaften kommen und weder integrationsbereit noch -fähig sind.

Vielmehr werden Zweifel und Kritik an dem globalen Umsiedlungsplan apodiktisch zurückgewiesen. Immigration sei eine wachsende globale Realität, deshalb brauche über die Notwendigkeit einer Zusammenarbeit auf diesem Gebiet „keine Debatte mehr geführt werden“ (§ 3). Zugleich wird der Kurs zum Thema „Fremdenfeindlichkeit“ abge­steckt: „Schwarzseherische Fehldarstellungen“ über die Auswirkungen der Immigration seien von den politischen Führungspersonen richtigzustellen und „in eine andere Richtung zu lenken“ (§ 9). 

Zugleich werden Denk- und Sprechverbote erteilt. Verhindert werden müsse in der Immigrationsdebatte eine „entmenschlichende Sprache“, so zum Beispiel wenn von „Beständen“ und „Strömen“ oder abwertend über „illegale Einwanderer“ gesprochen wird.

Es wird deutlich, welche Position das Sekretariat des UN-Generalsekretärs in der Immigrationsfrage vertritt. Unter dem Vorwand der Menschenrechte und der (unvermeidbaren) Globalisierung wird eine Massenimmigration befördert, die auf den Bevölkerungsaustausch von bisher unbekannter Dimension in den westlichen Industriestaaten gerichtet ist und dabei die Herbeiführung ethnischer, religiöser und kultureller Konflikte und letztlich die Auflösung der Nationalstaaten zumindest in Kauf nimmt. Damit würde sich die UNO von ihrem Gründungsauftrag weit entfernen, nämlich der Verpflichtung zur Friedenssicherung und zur Achtung der Souveränität ihrer Mitgliedstaaten.

Es kann davon ausgegangen werden, dass beispielsweise die ständigen Mitglieder des UN-Sicherheitsrates USA, Russland und China wie auch einige europäische Staaten sich einem solchen Vertrag nicht anschließen werden.