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25.05.18 / Keine Spur von Übertreibung / Terminplan der Berliner Strafgerichte enthüllt: Angeklagte mit »Migrationshintergrund« deutlich in der Überzahl

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 21-18 vom 25. Mai 2018

Keine Spur von Übertreibung
Terminplan der Berliner Strafgerichte enthüllt: Angeklagte mit »Migrationshintergrund« deutlich in der Überzahl
Jan Heitmann

Damit setzen Sie alle Menschen mit Migrationshintergrund unter Generalverdacht.“ „So schüren Sie diffuse Ängste.“ „Mit Ihrer Berichterstattung liefern Sie den Ausländerfeinden, Islamhassern und rechten Populisten eine Steilvorlage“, oder ganz kurz: „Sie zündeln.“ Das sind die Vorwürfe aus dem Lager der „Politisch Korrekten“, mit denen sich Journalisten konfrontiert sehen, wenn „Sie“ über Straftaten berichten, die mutmaßlich oder nachgewiesenermaßen von Menschen „mit Migrationshintergrund“ begangen wurden. Von Übertreibung, von unzulässiger Verallgemeinerung ist die Rede, von einem Generalverdacht, wo es sich doch stets nur um Einzelfälle handele.

Einzelfälle? Sehr erhellend ist in diesem Zusammenhang die Auswertung des von der Pressestelle der Berliner Strafgerichte herausgegebenen Wochenplans, eines Dokuments, das in seiner Aussagekraft eindeutig und quellenkritisch über jeden Zweifel erhaben ist. Der Plan enthält die in der angegebenen Woche anstehenden Termine – ohne Strafverfahren gegen Jugendliche – beim Kammergericht und beim Landgericht Berlin sowie die Verhandlungen vor dem Amtsgericht Tiergarten, „wenn sie presserelevant oder sonst von herausragender Bedeutung sind“. Wertungen oder Kommentierungen zu den Angeklagten oder den Anklagepunkten enthält er keine.

In dem Terminplan für die 20. Kalenderwoche, der hier pars pro toto steht, sind 79 Angeklagte aufgeführt, deren Vornamen den Schluss erlauben, dass es sich bei ihnen um Personen „mit Migrationshintergrund“ handelt. Zur Wahrung des dokumentarischen Charakters wird die Auflistung hier zusammengefasst wiedergegeben:

Valdas S. (besonders schwerer Diebstahl), Damon P. (versuchter schwerer Raub, sexueller Übergriff, Körperverletzung), Cebrail O., Muhammed Ö., Alpya A., Ömer P., Danilo B. (jeweils u.a. Verstöße gegen das Betäubungsmittel- und das Waffengesetz), Bozo M., Ivica C. (jeweils Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, Bestechung), Buba J. (Vergewaltigung, gefährliche Körperverletzung), Ilyas A. (Mord, Raub mit Todesfolge), Senad W. (Steuerstraftat), Dariusz T. (u.a. Bandendiebstahl), Mohcine El F., Mosa A., Ezzedin H. (jeweils bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln), William C. T. (versuchter Totschlag, gefährliche Körperverletzung), Ömer K. (u.a. versuchter Totschlag, gefährliche Körperverletzung), Long N. H. (geheimdienstliche Agententätigkeit, Beihilfe zur Freiheitsberaubung), Kemal A., Devran Y., Ersen C. (jeweils schwerer Raub, gefährliche Körperverletzung), Igor M. (u.a. besonders schwerer räuberischer Diebstahl), Ahmed G., Yahra Al M., Mohammad E., Amer F., Nuhad F., Omar Al-R. (jeweils u.a. gewerbsmäßiger Bandendiebstahl, Hehlerei, Urkundenfälschung), Baris K. (u.a. gefährliche Körperverletzung, bewaffneter Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte), Yusuf K., Rabia K. (jeweils u.a. Handeltreiben mit Betäubungsmitteln), Riswan M., Magomed E., Achmed I., Bislim R., Besim R., Arben R. (jeweils versuchter Mord, Verstoß gegen das Waffengesetz), Tarik A. (u.a. versuchter Totschlag, gefährliche Körperverletzung), Erdener A., Süleyman Y., Tarek A. (jeweils u.a. Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge), Kadir B., Gordian S. (jeweils u.a. Diebstahl in besonders schwerem Fall, gewerbsmäßiger Bandendiebstahl), Mohammad S., Wael I., Valentino R., Bilal M., Maikel R. (jeweils u.a. besonders schwere Nötigung, Vergewaltigung), Patryk M. (versuchter Mord, gefährliche Körperverletzung), Nashat F., Ghassan F. (jeweils u.a. gefährliche Körperverletzung, besonders schwerer Raub), Hussein H. (u.a. gefährliche Körperverletzung, Nötigung, Freiheitsberaubung), Edin S. (u.a. banden- und gewerbsmäßiger Betrug), Ilyas A. (Mord, Raub mit Todesfolge), Koray T. (u.a. Mord), Ömer K. (u.a. versuchter Totschlag, gefährliche Körperverletzung), Soufiane A., Emrah C., Resul K., Feysel H. (jeweils u.a. Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland, Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat), Abdulmalek A., Anas Ibraim Al S. (jeweils Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland), Abdurrahman Al K., Mohammad Al J., Thaer Al L. (jeweils bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln), Radis R. (Steuerstraftat), Izzet K., Easat K., Hikmet K. (jeweils u.a. versuchter Mord, gefährliche Körperverletzung), Radoslaw N., Senad W. (jeweils u.a. Steuerstraftat), Ismayil M. (u.a. Totschlag, versuchter Totschlag), Hasni I. (u.a. Diebstahl, gefährliche Körperverletzung), Ibrahim C. (Vergewaltigung), Pawel A., Adam K. (jeweils Mord), Obeida C. (Betrug und Urkundenfälschung).

Weiter enthält der Terminplan 20 Angeklagte, deren Vornamen den Schluss erlauben, dass es sich bei ihnen um autochthone Deutsche handelt. In einigen Fällen (beispielsweise Maria, Daniel, 

Pascal) könnte es sich allerdings auch um Personen „mit Migrationshintergrund“ handeln, da diese Namen in anderen Ländern ebenfalls gebräuchlich sind:

Daniel S. (u.a. gefährliche Körperverletzung, Betrug, Diebstahl), Maria L. (Totschlag), Barbara G. (gewerbsmäßiger Betrug), Mark K. (u.a. gefährliche Körperverletzung, Nötigung), Daniel P., Dennis J., Christopher H. (jeweils schwerer Raub, Körperverletzung), Armin J. (u.a. besonders schwerer räuberischer Diebstahl), Fabian S. (Totschlag), Pascal J., Julian A. (jeweils u.a. Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge), Dominik M. (u.a. Diebstahl in besonders schwerem Fall, gewerbsmäßiger Bandendiebstahl), Tommy K. (u.a. gewerbsmäßiger Betrug, schwerer Diebstahl), Claudia K. (Entziehung Minderjähriger), Sebastian B. (Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz), Robert K. (Schwerer Raub, Vergewaltigung), Elvis R. (u.a. Vergewaltigung, sexueller Missbrauch von Jugendlichen), Ada K. (Mord), Fabian S. (Totschlag), Stefan F. (u.a. gefährliche Körperverletzung, Diebstahl).

So weit die Auswertung des in seiner Sachlichkeit und an dokumentarischem Wert nicht zu überbietenden Wochenplans der Berliner Strafgerichte: 79 : 20 und somit fast viermal so viele „Migranten“ auf der Anklagebank wie autochthone Deutsche. Auch wenn nicht jede der aufgeführten Anklagen zu einer Verurteilung wegen der vorgeworfenen Straftat führt, dürfte das an dem Verhältnis der beiden Angeklagten-Gruppen nichts ändern.

Unterm Strich bleibt, dass die Zahl der Straftäter „mit Migrationshintergrund“ die derjenigen ohne einen solchen bei Weitem übersteigt. Das ist eine unabweisbare Tatsache und hat nichts mit einseitiger Darstellung oder gar Stimmungsmache gegen eine bestimmte Personengruppe zu tun.