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08.06.18 / Behördenspitze unter Druck / Vorwurf: Hinweisen auf Scheinehen wurde nicht nachgegangen

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 23-18 vom 08. Juni 2018

Behördenspitze unter Druck
Vorwurf: Hinweisen auf Scheinehen wurde nicht nachgegangen

Berlins Ausländerbehörde steht im Verdacht, Warnungen vor Scheinehen zur Erschleichung von Aufenthaltserlaubnissen ignoriert zu haben. Recherchen des Senders RBB legen nahe, dass Mitarbeiter der Behörde mehrmals ihre Vorgesetzte über Auffälligkeiten bei Anträgen von Nigerianern informiert haben. 

Bereits am 25. Mai ist am Berliner Landgericht ein Prozess gegen mutmaßliche Mitglieder eines Schleuserrings angelaufen. Angeklagt sind fünf Frauen und ein aus Angola stammender Portugiese. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen banden- und gewerbsmäßige Urkundenfälschung und Beihilfe zum Verstoß gegen das Freizügigkeitsrecht vor. 

Laut den Ermittlern wurden mit gefälschten Dokumenten und vorgetäuschte Ehen zwischen Afrikanern und Portugiesinnen bei der Berliner Ausländerbehörde „Aufenthaltskarten für Familienangehörige von Bürgern der EU“ beantragt. Diese Karten mit einer Gültigkeit von fünf Jahren berechtigen Bürger von Nicht-EU-Staaten  zum Aufenthalt in Deutschland. Portugiesischen Frauen, die häufig aus dem Drogenmilieu stammten, sollen zur Erlangung der Karten für Nigerianer extra zu Terminen bei der Ausländerbehörde nach Berlin gereist sein. Der Behörde sollen dann gefälschte Eheurkunden sowie fingierte deutsche Arbeitsverträge, Lohn-abrechnungen und Meldebescheinigungen vorgelegt worden sein, um für die „Ehemänner“ Aufenthaltstitel zu beantragen. 

Zwischen 2015 und 2017 könnten sich laut Recherchen des RBB auf diese Weise etwa 200 Personen eine Aufenthaltserlaubnis erschlichen haben. Die Ausländerbehörde nennt die Zahl von 173 Fällen, die bekannt seien. Die Ermittler gehen davon aus, dass die Afrikaner im Einzelfall bis zu 15000 Euro an die Schleusergruppe gezahlt haben. Die Einnahmen der Bande könnten insgesamt mehr als eine Million Euro betragen haben. 

Innensenator Andreas Geisel (SPD) verteidigte inzwischen die Behörde vor dem Vorwurf, sie habe interne Hinweise auf Unstimmigkeiten bei Aufenthaltsanträgen ignoriert. Im Abgeordnetenhaus sagte Geisel, Behörden und Ermittler seien ersten Hinweise nachgegangen, zum Teil sei sogar verdeckt ermittelt worden. Der Senator kündigte an, dass im Falle einer Verurteilung der Angeklagten die Aufenthaltserlaubnisse nochmals geprüft und gegebenenfalls „rückabgewickelt“ werden sollen.  N.H.