26.04.2024

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08.06.18 / Leserforum

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 23-18 vom 08. Juni 2018

Leserforum

»Zahlenphänomen«

Zu: Die Zahlen und das „Phänomen“ (Nr. 19)

Man muss schon eine gewisse Portion an Naivität besitzen, um offiziell veröffentlichten „Zahlen“ in diesem Land noch Glauben zu schenken, vor allem, wenn sie politisch motiviert sind.

Ob Kriminalität, Arbeitslosenstatistik, Wahlprognosen und -ergebnisse, Asylantenirrsinn, Zahlen zu Demos – eigentlich werden sie wohl heutzutage alle unter der ideologischen Knute des Staates gesäubert, verändert, angepasst, eben manipuliert, nach unten oder nach oben, schön oder schlecht gefärbt.

Der geübte Bürger kann bestenfalls „zwischen“ den Zeilen erkennen, in welche Richtung die Manipulation geht. Der „gelernte DDR-Bürger“ hat da bereits seine Erfahrungen gemacht. Darauf baut gewiss auch die ehemalige FDJ-Sekretärin und Moskauer Vorzeigestudentin Merkel auf.

Übrigens – das aktuelle „Zahlenphänomen“, der Bundesetat, ist bereits „in Arbeit“.

Manfred Kristen, Freital






Die Milchkuh Deutschland

Zu: Brüssel fordert und fordert (Nr. 19)

Es kann nicht wirklich verwundern, dass Frau Merkel jubelt, wenn es gegen Deutschland geht. Was kann man von einem Herrn Oettinger erwarten? Ein Mann, der in Deutschland wegen zu hoher Qualifikation nicht mehr gebraucht wurde? Warum erst jetzt die Kritik von Olaf Scholz und Heiko Maas gegen die viel zu hohen Forderungen aus Brüssel? Deutschland war schon immer die Kuh, die man beliebig oft melken konnte. Es ist falsch, Deutschland immer als reiches Land in Europa zu bezeichnen. Die Politik impft es den Deutschen und Europa täglich ein. Der deutsche Bürger täte gut daran, sich darüber zu informieren, wie es wirklich um die reichen Deutschen steht. Festzustellen ist, dass weder Brüssel noch Berlin etwas gelernt haben.

H.P. Kröske, Hameln






Allah ist nicht Gott

Zum Leserbrief: Allah helfe uns (Nr. 15)

Sie fragen sich, wie aufgrund der vom Ex-Bundespräsidenten Christian Wulff getätigten Aussage, der Islam gehöre zu Deutschland (eine Aussage, die schon rein historisch gesehen natürlich vollkommener Quatsch ist!), wohl dann in absehbarer Zeit der letzte Satz des Amtseides heißen möge; dabei kommen Sie zum Schluss, dass es ganz einerlei sei, ob der Satz nun „So wahr mir Gott helfe“ oder „So wahr mir Allah helfe“ laute, da Allah genauso wenig helfen würde wie Gott. Weiterhin plädieren Sie für die komplette Abschaffung dieses Satzes.

Als entschiedener Christ empfinde ich Ihre Aussagen als gotteslästerlich. Der einzig wahre Gott ist der biblische Schöpfergott, der in Jesus Christus auf diese Welt kam, um für die Sünden der Welt zu sterben. Wer so lässig den Schöpfer der Welt ignoriert, wird sich vor Gott verantworten müssen. Dieser Satz in der Amtsformel ist also unbedingt weiterhin notwendig – gerade in einer Zeit, in der eine Gesellschaft meint, sich immer mehr von christlichen Werten, ja dem bib­lischen Christentum an sich verabschieden zu müssen. Nur Gott kann dieser Gesellschaft noch helfen. Und was den Islam betrifft: In dem Punkt gebe ich Ihnen Recht, denn Allah hilft wirklich nicht. Allah ist auch nicht Gott. Die weit verbreitete Meinung, dass wir in beiden Religionen denselben Gott anbeten würden, ist total falsch und verhängnisvoll – das sehen wir nicht zuletzt an den Werken, die ein radikal dem Islam nachfolgender Gläubiger zeitigen kann (Selbstmordattentate!). Allah ist nur ein Götze, der einzig wahre Gott ist der biblische Gott, der uns in Jesus Christus gegenübertritt. So wie Jesus Christus hat bisher noch niemand gelebt – ein völlig sündloses und Gott dem Vater wohlgefälliges Leben. Jesus Christus ist Gott. Sein Name sei gepriesen in Ewigkeit! Zum Schluss noch ein Bibelvers aus dem Johannesevangelium, wo Jesus den Menschen zeigt, wer Er ist: „Ich bin der Weg und die Wahrheit und das Leben; niemand kommt zum Vater als nur durch mich!“ (Johannes Kap. 14, Vers 6).

Clemens Bauer, Augsburg






Gravierende Folgen des DSGVO für Private

Zu: Neue Regeln zum Datenschutz (Nr. 19)

Sie hatten in Ihrer Meldung zur neuen „Datenschutzgrundverordnung“ (DSGVO) der EU allein die Auswirkungen auf Unternehmen dargestellt. Ab dem 25. Mai gibt es aber auch gravierende Einschnitte – und da es von der EU kommt, kann man auch „Knebelungen“ sagen – für Private. Das haben Sie leider nicht dargestellt.

Die DSGVO findet ab dem 25. Mai auch auf weite Bereiche der digitalen Fotografie Anwendung. Jedes Foto mit einer erkennbaren Person darauf ist ab dem 25. Mai eine erlaubnisbedürftige Datenerhebung, weil bei der modernen, digitalen Fotografie neben dem Abbild der Person zudem noch weitere Daten gespeichert werden, die mit der Person in Verbindung gebracht werden können. 

Moderne Kameras halten neben dem auf dem Foto abgebildeten Ort auch unter Umständen GPS-Daten, Datum, Tageszeit und anderes fest. Diese finden sich zum Beispiel in den EXIF-Daten. Damit kann dann darauf rückgeschlossen werden, wann sich die betreffende Person wo befand.

Eine Erhebung solcher personenbezogenen Daten ist zukünftig von einer Erlaubnis nach der DSGVO oder Einwilligung der abgebildeten Person abhängig. Wie soll das möglich sein, wenn ich zum Beispiel beim Hafengeburtstag in Hamburg Fotos mache und die im Internet einstellen möchte?

Dieser „Neuregelung“ gegen­über bot das Kunsturhebergesetz (KUG), eingeführt 1907, bislang eine über 100 Jahre lang bewährte, gerechte Abwägung zwischen den Persönlichkeitsrechten des Abgebildeten und den Interessen des Fotografen an der Verwertung und Veröffentlichung seiner Werke. Gilt es weiterhin? Und wenn ja, für wen?

Die neuen Regelungen der DSGVO werden zweifellos gravierende negative Auswirkungen auf das Anfertigen und Nutzen von personenbezogenen Fotos und Filmen haben. Ziel des deutschen Gesetzgebers scheint es wohl zu sein, die Anfertigung von personenbezogenen Fotos und Filmen grundsätzlich zu verhindern. 

Dies hätte nicht sein müssen. Denn der europäische Gesetzgeber, verantwortlich für die DSGVO, hat das Problem der Abwägung zwischen dem Schutz personenbezogener Daten und der Ausübung der Meinungs-/Kunstfreiheit gesehen. Deshalb hat er den nationalen Gesetzgebern in den Mitgliedsstaaten der EU sogenannte Öffnungsklauseln an die Hand gegeben. Verbunden damit war ein Regelungs- und Anpassungsauftrag bei zu erwartenden besonderen Härten und unzumutbaren Einschränkungen. Eine solche Öffnungsklausel findet sich in Artikel 85 DSGVO. Der Gesetzgeber in Berlin hat sie nicht genutzt. Oder will er nur wieder die Gerichte zur Klärung der Unsicherheiten bemühen?

Für den Fotografen bietet die derzeitige Rechtslage nur Unsicherheiten und die Androhung großer Geldbußen. Die Abmahnanwälte werden sich schon die Hände reiben.

Reinhard Jacobs, Barsbüttel