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15.06.18 / MELDUNGEN

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 24-18 vom 15. Juni 2018

MELDUNGEN

Blühendes Beauftragtentum

Berlin – Zum Stichtag 1. Mai 2018 hat es 39 Beauftragte der Bundesregierung, Bundesbeauftragte sowie Koordinatoren der Bundesregierung gegeben. Das berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion. Wie sie darin erläutert, wird in der Bundesverwaltung grundsätzlich zwischen Bundesbeauftragten, Beauftragten der Bundesregierung und sonstigen Beauftragten (Koordinatoren, Sonderbeauftragte) unterschieden. Diese Beauftragten seien von der Bundesregierung aufgrund ihrer Organisationsgewalt eingerichtete Organe zur Unterstützung und Beratung „bei der Wahrnehmung von Regierungsaufgaben (im Unterschied zur Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben)“, wie die Regierung schreibt. Bundesbeauftragte werden auf gesetzlicher Grundlage eingerichtet. Sie werden danach „bei funktionalem Bedarf“ durch Kabinettbeschluss beziehungsweise Organisationserlass der Bundeskanzlerin oder Erlass beziehungsweise „sonstiger Bestimmung“ eines Ressorts eingesetzt. Eine allgemein gültige Definition der Funktion des Koordinators oder Sonderbeauftragten bestehe in der Bundesregierung nicht, wie diese einräumen muss. Kritiker halten diese für überflüssig und sehen in ihnen Versorgungsposten.J.H.





Geldsegen für Parteien

Berlin – Die im Bundestag vertretenen Parteien haben ihre Rechenschaftsberichte für das Kalenderjahr 2016 vorgelegt. Diese Zusammenstellung weisen die jeweilige Vermögensbilanz einschließlich der an die Parteien geflossenen Spenden von Personen, Organisationen oder Firmen aus. Demnach hat die SPD rund 83,9 Millionen Euro an Zuwendungen von natürlichen Personen erhalten hat, darunter Mitglieds- und Mandatsträgerbeiträge sowie Spenden. Hinzu kommen Spenden von juristischen Personen, also etwa Organisationen oder Firmen, in Höhe von rund 2,1 Millionen Euro. Die CDU kommt auf rund 72,2 Millionen Euro an Zuwendungen natürlicher Personen. Die CDU-Vorsitzende Angela Merkel spendete ihrer Partei rund 41000 Euro. Die CDU sammelte außerdem rund sieben Millionen Euro Spenden von Firmen und Organisationen ein. Bündnis 90/Die Grünen haben rund 23,2 Millionen Euro an Zuwendungen von natürlichen Personen erhalten, die CSU rund 17,4 Millionen Euro, die Linkspartei rund 16,5 Millionen Euro, die FDP rund 14,1 Millionen Euro und die AfD rund 8,5 Millionen Euro. Hinzu kommen Spenden von Firmen oder Organisationen zugunsten der Parteien. Um noch mehr von Steuergeldern profitieren zu können, haben die Bundestagsfraktionen von Union und SPD im Bundestag einen Gesetzentwurf vorgelegt, die absolute Obergrenze für die staatliche Parteienfinanzierung ab dem kommenden Jahr von rund 165 Millionen Euro auf 190 Millionen Euro anzuheben. Laut Parteiengesetz erhöht sich das jährliche Volumen der Parteienfinanzierung um den Prozentsatz, um den sich der Preisindex der für eine Partei typischen Ausgaben im vorangegangenen Jahr erhöht hat. Dieser Inflationsausgleich reicht nach Ansicht der Fraktionen aber nicht aus. Vor allem durch die Digitalisierung hätten sich viele neue Foren entwickelt, auf denen Parteien präsent sein müssten, um ihre Aufgabe der Mitwirkung an der politischen Willensbildung zu erfüllen.J.H.