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22.06.18 / Erstes Aufbegehren / An der Fernuniversität Hagen regen sich Stimmen gegen den Gleichstellungswahn

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 25-18 vom 22. Juni 2018

Erstes Aufbegehren
An der Fernuniversität Hagen regen sich Stimmen gegen den Gleichstellungswahn
Wolfgang Kaufmann

Die hierzulande immer mehr ausufernde Gesetzgebung zum Zwecke der „Gleichstellung“ von Männern und Frauen erweist sich zunehmend als weltfremd und antidemokratisch. Ein aktuelles Beispiel hierfür liefert die Fernuniversität in Hagen.

Um Personengruppen wie Berufstätigen, Behinderten und Inhaftierten die Möglichkeit eines Fernstudiums einzuräumen, wurde 1974 im nordrhein-westfälischen Hagen die Fernuniversität (Eigenschreibweise: FernUniversität) gegründet. Diese hat sich seitdem zur größten deutschen Hochschule entwickelt, an der aktuell über 74000 Studenten eingeschrieben sind. Zu den Absolventen der Fernuniversität gehören unter anderem Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD).

Um ihr gesetzlich garantiertes Mitbestimmungsrecht auszuüben, entsenden die Studenten, das wissenschaftliche und das sonstige Personal der Alma Mater Vertreter in diverse akademische Gremien. Diese werden in regelmäßigen Abständen gewählt – zuletzt geschah das im März dieses Jahres. Damals ging es um die studentischen Sitze im Senat sowie den Räten der Fakultäten Kultur- und Sozialwissenschaften, Mathematik und Informatik, Wirtschaftswissenschaft sowie Rechtswissenschaft. Hierbei kam es zum Eklat, worüber jetzt ein Artikel in der „Zeitschrift der Studierendenschaft der FernUniversiät in Hagen“ namens „Sprachrohr“ berichtet. Der Beitrag mit dem Titel „Quo vadis, FernUniversität? Verhinderung von demokratischen Entscheidungen“ stammt von dem Studenten Andreas Konopka, der bereits über einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss in Wirtschaftswissenschaften verfügt und an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung in Bielefeld arbeitet. Er schildert, wie die Universitätsleitung dafür sorgte, dass die Liste „RCDS und FSA – Freie Studentische Allianz und Christdemokraten/Gemeinsam für ein besseres Studium“ sowohl von der Wahl zum Senat als auch zum Fakultätsrat Kultur- und Sozialwissenschaften ausgeschlossen wurde.

Gemäß dem Landesgleichstellungsgesetz und dem Hochschulgesetz von Nordrhein-Westfalen müssen akademische Gremien „geschlechtsparitätisch besetzt“ werden. Andernfalls „ist das jeweilige Gremium unverzüglich aufzulösen“. Unter Berufung auf diese Regelungen verwehrte die Leitung der Fernuniversität der Liste RCDS und FSA die Zulassung. Wobei diese es nicht etwa versäumt hatte, genügend weibliche Kandidaten für die zu vergebenden Sitze aufzustellen. Vielmehr vergaß eine der 30 zur Wahl stehenden Studentinnen, explizit zu erklären, dass sie mit ihrem Listenplatz hinter einem männlichen Kommilitonen einverstanden sei. In Reaktion auf die Entscheidung der Hochschule versuchten die Freie Studentische Allianz und die Christdemokraten, die Wahl gerichtlich stoppen zu lassen, was aber scheiterte. Die ausgeschlossenen Kandidaten müssten erst das Wahlprüfungsverfahren der Universität abwarten, hieß es. Nach dessen Abschluss soll dann eine erneute Klage erfolgen, wie Konopka ankündigte.

Außerdem stellte er in seinem Beitrag die grundsätzliche demokratische Legitimation und den Sinn des Ganzen in Frage. Wenn man tatsächlich strikt ge­schlechts­paritätisch besetzte Gremien wolle, müsse man eigentlich separate Wahlen für männliche und weibliche Studenten durchführen, was aber „unter unserem freiheitlich-demokratischen Verständnis äußerst fragwürdig“ wäre. Und selbst wenn das Verfahren auch ohne so etwas funktioniere: „Was bringt es mir … als Wählerin oder Wähler, wenn mich ein Geschlecht vertritt, was nur auf dieser Position sitzt, weil das Gesetz es so will?“ Sollte nicht stattdessen lieber die Kompetenz der Bewerber entscheiden? Hier habe der Gesetzgeber in demokratische Prozesse eingegriffen und damit entschieden mehr Schaden als Nutzen gestiftet. Ebenso verwies Konopka noch auf den Umstand, dass es ja auch Studenten gebe, welche sich weder dem einen noch dem anderen Geschlecht zuordnen wollten: „Wie soll diese Personengruppe angemessen berücksichtigt werden? Und wie soll dies geschehen, ohne dass diese Personen sich öffentlich zwangs­outen müssen?“ Hier werde man dann endgültig an Grenzen stoßen, worauf es letztlich nur eine Antwort gebe: „Keinerlei explizite oder implizite Quoten, … sondern nur freie, demokratische Wahlen, unabhängig vom Geschlecht.“

Es ist sicher kein Zufall, dass ein derartiger Ruf gerade an der Fernuniversität ertönt, denn von deren Studenten stehen immerhin 80 Prozent im Berufsleben, was für einen vergleichsweise großen Realitätsbezug sorgt.