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22.06.18 / In die Zinsfalle gelockt / Erst zur privaten Vorsorge gedrängt, jetzt geschröpft

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 25-18 vom 22. Juni 2018

In die Zinsfalle gelockt
Erst zur privaten Vorsorge gedrängt, jetzt geschröpft
Hans Heckel

Mit der hitzig geführten Rentendebatte um das Jahr 2000 kochte die Frage nach privater Altersvorsorge hoch. In endlosen Talk-Runden und Medienbeiträgen drängten Politiker und „Experten“ die Deutschen, selbst etwas fürs Alter anzusparen, da die gesetzliche Rente angesichts der demografischen Entwicklung unvermeidlicherweise immer bescheidener ausfallen müsse. Dafür wurde ihnen unter anderem die im Volksmund nach dem damaligen Arbeitsminister benannte „Riester-Rente“ angeboten.

Bald schon breitete sich indes Ärger über hohe Gebühren für diese Rente aus, die offenbar vor allem die Versicherer reich machte. Doch dies sollte erst der Anfang der Misere sein, welche die private Zusatzvorsorge heute überschattet.

Um den Euro-Raum zusam-menzuhalten, hat die Europäische Zentralbank den Leitzins immer weiter abgesenkt, damit sich Pleitestaaten und eigentlich bankrotte Banken billig verschulden können. Da die Anbieter von Zusatzrenten oder Lebensversicherungen das Geld ihrer Kunden indes weitgehend in „sicheren“ Staatsanleihen anlegen, gibt es dafür kaum noch Zinsen.

Resultat ist etwa, dass der einstige gesetzliche Mindestzins für Lebensversicherungen und ähnliches von einst vier auf zuletzt 0,9 Prozent gesenkt werden musste. Bei einer Inflationsrate von 2,2 Prozent (Mai 2018) bedeutet dies einen Wertverlust von 1,3 Prozent zulasten des Versicherten. Aufgezinst über die Jahrzehnte ergeben sich daraus beträchtliche Einbußen für den Sparer.

Zudem hat der Gesetzgeber 2014 die Regel gekippt, dass Lebensversicherte bei der Auszahlung zur Hälfte an der sogenannten „Bewertungsreserve“ beteiligt sind. Die Reserve ergibt sich aus Gewinnen, welche die Versicherungen durch den Handel mit den angekauften Wertpapieren gemacht haben. Nun wird nur noch nach Geschäftslage ausgeschüttet, oft weniger als ein Zehntel der ursprünglich in Aussicht gestellten Summe. Dagegen hat der Bund der Versicherten vor dem Bundesgerichtshof geklagt. Das Urteil wird für den 27. Juni erwartet.