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29.06.18 / Islam kontra Grundgesetz / Koran, Hadithe und Scharia haben für jeden Muslim Vorrang vor allen anderen Gesetzen und Regeln

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 26-18 vom 29. Juni 2018

Islam kontra Grundgesetz
Koran, Hadithe und Scharia haben für jeden Muslim Vorrang vor allen anderen Gesetzen und Regeln
Gerd Seidel

Vertreter des Zentralrats der Muslime in Deutschland haben an der mehrtägigen Konferenz der hochrangigen EU-Gruppe zur Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz in Brüssel teilgenommen. Mit seiner Einladung hat ausgerechnet das Direktorat für Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit der Europäischen Kommission den Bock zum Gärtner gemacht. Denn die Kairoer Erklärung der Organisation der Islamischen Konferenz betont den Vorrang der religiösen Dokumente des Islam vor allen weltlichen Regelungen und den Menschenrechten.

Artikel 4 des Grundgesetzes enthält die Glaubensfreiheit, welche die religiöse wie auch die weltanschauliche Überzeugung einschließlich des Atheismus schützt. Im Mittelpunkt steht die Religionsfreiheit. Sie wird vorbehaltlos gewährleistet. Einschränkungen sind nur möglich, wenn andere Rechte oder Werte der Verfassung der Religionsausübung entgegenstehen. Damit hat dieses Grundrecht im Verhältnis zu anderen Grundrechten einen sehr großen Schutzbereich. Da nach dieser Regelung alle Religionen gleichberechtigt sind, kann sich jeder auf dieses Recht berufen, egal welcher Religion oder Staatsbürgerschaft er angehört.

Bei der Aufnahme dieses umfassenden Grundrechts, das Ausdruck der Liberalität des Grundgesetzes sein sollte, konnten die Schöpfer des Grundgesetzes 1949 nicht ahnen, dass fast sieben Jahrzehnte später auf dem Territorium Deutschlands mehrere Millionen Muslime leben, deren Religion von der christlichen, aber auch von den anderen hier vertretenen Religionen in wesentlichen Punkten abweicht. Die Anhänger des Islam berufen sich dennoch mit Nachdruck auf die Religionsfreiheit in Deutschland. Das führt zu Reibungen und Konflikten.

Der moslemische Glaube beruht insbesondere auf dem Koran. Das sind die Aufzeichnungen des Propheten Mohammed über seine Eingebungen, die er in Mekka bis 622 und danach in Medina von Allah erhalten haben will. Neben dem Koran spielen als Quelle auch die Hadithe eine wesentliche Rolle. Das sind Erzählungen und Berichte von Dritten über Aussprüche und Handlungen des Propheten, aber auch über andere Personen aus seinem Umfeld.

Die darin niedergelegten Gebote, hauptsächlich aber Verbote, gelten heute, 14 Jahrhunderte danach, unverändert weiter. Im Unterschied zu anderen Religionen wurde und wird im Islam eine Anpassung an die Entwicklung untersagt. Der muslimische Glaube lässt keinen Widerspruch und keinen Zweifel am heiligen Wort des Propheten zu. Die Aufklärung, die das geistige Leben in Europa grundlegend verändert hat und mit Persönlichkeiten wie Voltaire, Luther und Kant in Verbindung gebracht wird, ist nie bis zum Islam durchgedrungen.

Ein wesentliches Ergebnis der Aufklärung war die Trennung von Staat und Kirche. Dieses Konzept der Säkularisation liegt auch dem Grundgesetz zugrunde. Es besagt, dass Kirche und Staat jeweils ihre eigenen Angelegenheiten verwalten, sich nicht in die Dinge des jeweils anderen einmischen, sondern sich gegenseitig in Neutralität begegnen. Die Säkularität ist ein unverwechselbares Merkmal eines modernen Staates. Sie ist die Grundvoraussetzung dafür, dass verschiedene Religionen innerhalb eines Staates gleichberechtigt und friedlich nebeneinander existieren. Ohne sie sind die Neutralität des Staates gegenüber den auf seinem Territorium bestehenden Religionen und die erforderliche Toleranz auch zwischen den Religionen nicht denkbar.

Anders verhält es sich im Islam. Er hat diese Trennung nie vollzogen. Überall, wo der Islam Staatsreligion ist, haben Koran, die Hadithe und die Scharia als islamische Regeln eindeutig den Vorrang. Die von 57 Staaten unterzeichnete Kairoer Erklärung der Organisation der Islamischen Konferenz von 1990 legt unmissverständlich fest, dass diese religiösen Dokumente des Islam den Vorrang vor den Menschenrechten und anderen weltlichen Regelungen haben. Deshalb haben jene islamischen Staaten, die menschenrechtliche Konventionen der UN unterzeichnet haben, regelmäßig einen Vorbehalt über den Vorrang islamischen Rechts im Verhältnis zu den Grund- und Menschenrechten eingelegt, womit die Verbindlichkeit dieser Verträge von den islamischen Staaten faktisch unterlaufen wird. In den meisten islamischen Staaten ist deshalb auch weder an Neutralität noch Toleranz im Verhältnis zu anderen Religionen zu denken. Erinnert sei beispielsweise an die systematische Verfolgung der christlichen Minderheit in solchen Staaten. Tief verwurzelt ist bei den Moslimen vor allem der Antisemitismus, der auf die Auseinandersetzungen von Mohammed mit den Juden in Medina zurück geht.

So ist der Islam heute eine der Vergangenheit verhaftete, vielfach lebensfremde Religion, die den Gläubigen zahlreiche Verbote auferlegt und ihnen somit die Anpassung an andere, ihnen fremde Kulturen erschwert beziehungsweise unmöglich macht. Die Folge erleben wir in deutschen Großstädten, nämlich die Absonderung von der Mehrheitsgesellschaft sowie die Bildung von islamischen Parallelgesellschaften mit einer illegalen Paralleljustiz, in der sogenannte Friedensrichter – unter Umgehung deutschen Rechts – nach islamischem Kodex entscheiden und welche die deutsche Polizei und Justiz nicht selten ohnmächtig zuschauen lässt.

Koran und Scharia haben für jeden Muslim – unabhängig von seinem Aufenthaltsort – absolute Geltung und deshalb auch Vorrang vor jeder staatlichen Ordnung. Das gilt grundsätzlich auch für die in Deutschland lebenden Muslime. Damit sind Konflikte im Zusammenleben der Muslime mit der staatlichen Ordnung und mit Menschen anderer Konfessionen programmiert.

Der Islam lässt, im Unterschied zu anderen Religionen, auch keine Abkehr von der eigenen Religion zu. Wer als Muslim geboren wurde, muss mit schweren Strafen bis zur Todesstrafe rechnen, wenn er den Islam verlassen oder zu einer anderen Religion wechseln will: „Wer sich aber (vom Glauben) abkehrt und ungläubig bleibt, den wird Allah mit der größten Strafe strafen“ (Sure 88, Vers 23 und 24).

Grundgesetz und Koran sind somit beide verbindliche Handlungsanweisungen über das Zusammenleben von sozialen Gemeinschaften. Der Unterschied zwischen ihnen ist jedoch gravierend. Das Grundgesetz verkörpert eine moderne, freiheitliche, demokratische Verfassung, welche die Entfaltung der Persönlichkeit des Einzelnen ermöglichen soll. Der Koran dagegen verlangt die Anwendung von religiösen Regeln aus längst vergangener Zeit und setzt auf blinden Gehorsam und Zwang.