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29.06.18 / Mit nach Hause / Neues Bestattungsgesetz stößt auf Kritik

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 26-18 vom 29. Juni 2018

Mit nach Hause
Neues Bestattungsgesetz stößt auf Kritik

Brandenburgs rot-rote Regierungskoalition will mit der Neufassung des Bestattungsgesetzes neue Bestattungsformen ermöglichen. Das bislang geltende Gesetz schrieb vor, dass die To-

tenasche komplett beigesetzt werden muss. Künftig soll es Angehörigen erlaubt werden, einen kleinen Teil der Asche von Verstorbenen mit nach Hause zu nehmen. 

Der Gesetzesentwurf erlaubt die Entnahme einer geringfügigen Menge der Totenasche, „wenn dies dem schriftlich verfügten Wunsch der verstorbenen Person entspricht und der Verwendungszweck dem sittlichen Empfinden der Allgemeinheit nicht widerspricht“. Schon jetzt fertigen Anbieter aus dem europäischen Ausland, etwa aus der Schweiz, aus dem Kohlenstoff der Asche sogar Diamanten.

Die evangelische und die katholische Kirche hatten sich vehement gegen die Möglichkeit einer Ascheentnahme ausgesprochen. Martina Köppen, Leiterin des Katholischen Büros für Berlin und Brandenburg, warnte davor, Verstorbene „zu einer Ware, zu einer Sache zu machen, die von einem Einzelnen in Besitz genommen wird“. 

Martin Vogel, Länderbeauftragter der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, sprach von einem ersten Schritt in Richtung Privatisierung der Trauer: „Eine verstorbene Person kann ebenso wenig wie eine lebende Person Eigentum eines anderen Menschen sein“, so der Theologe. Der evangelische Bischof Markus Dröge und der katholische Berliner Erzbischof Heiner Koch mahnten in einer gemeinsamen Erklärung, ein Mensch „sollte nicht zu einer Sache gemacht werden, die von einzelnen Personen in Besitz genommen wird“. 

Vertreter der Bestatterinnung warben dagegen für neue Bestattungsformen.N.H.