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29.06.18 / Wenn Recht zum Spielball wird / Ernst Fraenkels Untersuchung des NS-Systems birgt düstere Parallelen zur Gegenwart

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 26-18 vom 29. Juni 2018

Wenn Recht zum Spielball wird
Ernst Fraenkels Untersuchung des NS-Systems birgt düstere Parallelen zur Gegenwart
Erik Lommatzsch

Nur ganz Bösartige sprechen immer wieder von Vergangenheit, die nicht vergehen will. Aber manchmal drängen sie sich doch auf, diese verfluchten, holzschnittartigen Parallelen zur Gegenwart, die man gar nicht gesucht hat. Auf den ersten Blick scheinen sie zumeist ziemlich abwegig. 

Aber die Beunruhigung bleibt. Beispielsweise, wenn man in alten Büchern blättert, etwa über die beiden deutschen Diktaturen des 20. Jahrhunderts. Die erste brachte es gar bis zum industriell betriebenen Massenmord. Mit totalitärem Anspruch traten sie beide auf. Die Frage nach dem Funktionieren und den Mechanismen, die diese „Systeme“ ermöglichten, wurde bereits von Zeitgenossen aufgeworfen. 

Der Anwalt Ernst Fraenkel, der als deutscher Jude 1938 in die USA emigrieren musste und nach dem Krieg als Politikwissenschaftler an der Freien Universität Berlin tätig war, hatte bereits im „Dritten Reich“ Material für sein Buch „Der Doppelstaat“ gesammelt. 1941 erschien dieses Werk in seinem Exil, erst 1974 in deutscher Übersetzung. Die „Dopplung“ erkannte Fraenkel in dem Nebeneinander und Ineinandergreifen von „Normen-“ und „Maßnahmenstaat“. Gültige Gesetze – „Normen“ – gab es selbstredend auch im „Dritten Reich“. Nur galten diese eben nicht immer für alle, und zwar dann nicht, wenn staatliche Stellen oder NS-Organisationen, hier allen voran die Einheitspartei NSDAP, anderweitige Entscheidungen oder Aktionen – „Maßnahmen“ – für opportun hielten. Die „Normen“ blieben formell in Kraft, insofern war offiziell „Rechtssicherheit“ gegeben. 

Diese Zeiten liegen glücklicherweise weit zurück. Leben wir nicht in einer Demokratie mit klassischer Gewaltenteilung, in welcher die Legislative, in unserem Fall der Bundestag, peinlichst darauf achtet, dass die Exekutive keine Sonderwege beschreitet und die Bestimmungen des Grundgesetzes mit Argusaugen hütet? Mit Blick auf die vergangenen Jahre ist diese Frage nicht so recht mit „ja“ zu beantworten. 

Rolf Henrich unterstreicht in seinem auf den Sozialismus und vor allem die DDR bezogenen Buch „Der vormundschaftliche Staat“ den Rückschritt hinter „das stillgelegte Unternehmen Aufklärung“. Henrich, ebenfalls Anwalt, war den langen Weg vom SED-Parteisekretär zum Oppositionellen gegangen, er selbst verstand sich eher als Reformer. Er veröffentlichte besagtes Buch in der Bundesrepublik im April 1989, entsprechende Repressalien folgten. Einleitend zitiert Henrich aus einem Text des Schriftstellers Volker Braun: „Am Anbeginn war Kunze mit sich eins, dass Hinze zu seinem Glück gezwungen werden müsse. Denn selber schien der nicht zu wissen, was ihm guttut …“ 

Dies bezieht sich natürlich auf den Ulbricht-Honecker-Staat. Allerdings: Werden nicht auch in unserem Land, in dem wir „gut und gerne leben“, mitunter Dinge regierungsamtlich verkündet, mit denen so mancher nicht konform geht und bei denen der Verdacht aufkommt, man solle „zu seinem Glück gezwungen“ werden?

Henrich analysiert die DDR nahezu in all ihren Facetten. Äußerungen wie etwa: „Aus Angst scheuen die meisten Menschen im Staatssozialismus davor zurück, öffentlich in der Wahrheit zu leben“, oder der Hinweis auf das Vernunftdefizit, „das den Alltag des Sozialismus so geleithammelt erscheinen lässt“, sollten eigentlich in eine abgeschlossene Epoche gehören, erkennbar am Wort „Sozialismus“.

Oder sind die Dinge doch übertragbar? Werden nicht auch in der Gegenwart der Bundesrepublik beschlossene Regeln handstreichartig beseitigt? Man denke an die überraschende Energiewende von 2011, den Beschluss, dass die EU-Staaten finanziell doch füreinander haftbar sind (was bei der Einführung der Gemeinschaftswährung vertraglich ausgeschlossen war) oder gar die Nichtanwendung der „Dublin-III“-Regelungen hinsichtlich der Asylbewerber. 

Sind das nicht bereits „Maßnahmen“, die zuvor mit Bedacht beschlossene „Normen“ aus politischen Gründen außer Kraft setzen? Immerhin zieht das Ganze unabsehbaren und irreversiblen Schaden nach sich. Auch penetrante tagesschauliche Erläuterungen, welche Parteien, hierzulande und anderswo, man gefälligst als „rechtspopulistisch“ einzustufen hat, haben mehr als nur einen leichten Duft nach „Bevormundung“.

Interessante Analysen sind es, vorgenommen durch die Werke zweier gelehrter Juristen, der Herren Fraenkel und Henrich, in ihrem jeweiligen totalitären Umfeld. In unserem nicht immer funktionierenden Rechtsstaat sind sie leider nicht nur rein historisch von Bedeutung. Die Titel „Der „Doppelstaat“ und „Der vormundschaftliche Staat“ sollte man daher nicht allzu schnell abgestaubt wieder auf dem oberen Bücherregal verschwinden lassen.