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13.07.18 / Erhöhung beschlossen / Anlass zu einer ersten Bilanz dreieinhalb Jahre nach seiner Einführung

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 28-18 vom 13. Juli 2018

Erhöhung beschlossen
Anlass zu einer ersten Bilanz dreieinhalb Jahre nach seiner Einführung
Peter Entinger

Ab dem kommenden Jahr soll der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland gleich zwei Mal steigen: Zum 1. Januar 2019 von derzeit 8,84 Euro auf 9,19 Euro pro Stunde und zum 1. Januar 2020 weiter auf 9,35 Euro. Das hat die zuständige Kommission aus Vertretern von Arbeitgebern, Gewerkschaften und Wissenschaft nun in Berlin mitgeteilt. 

Die Proteste waren groß, als 2014 die damalige Große Koalition unter Bundeskanzlerin Angela Merkel Pläne zur Einführung eines gesetzlichen, flächendeckenden Mindestlohns vorstellte. Der zentrale Vorwurf lautete, dass man falsche Anreize setze und Ausnahmen erlaubt sein müssten. Zudem würde ein derartiger Eingriff in den Arbeitsmarkt zahlreiche Arbeitsplätze kosten. Nichtsdestotrotz trat das Gesetz über die Regelung des Mindestlohns zum 1. Januar 2015 in Kraft. Das ist nun schon dreieinhalb Jahre her, Zeit für eine Bilanz. 

Dass die jüngste Veröffentlichung des gewerkschaftsnahen Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) hervorhebt, dass der Mindestlohn ein Erfolgsmodell sei, wird die wenigsten verwundern. Den Forschern zufolge erhöhe er das Wirtschaftswachstum um bis zu einem halben Prozent. „Geringverdiener erhalten durch den Mindestlohn im Schnitt 18 Prozent mehr Gehalt. Auch angrenzende Lohngruppen profitierten. Durch die höheren Löhne steigt der Konsum um 0,5 bis 0,7 Prozent“, heißt es in dem Papier. Das Bruttoinlandsprodukt liege über einen Zeitraum von zehn Jahren durchgehend um 0,25 Prozent höher als ohne Mindestlohn: „Gibt der Staat diese Mehreinnahmen, etwa höhere Steuern, wieder aus, steigt die Wirtschaftsleistung sogar doppelt so stark.“

Laut dem Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) helfe der Mindestlohn „vielen und schadet niemandem in Deutschland“. Um im Alter eine Rente oberhalb der Grundsicherung zu sichern, müsste der Mindestlohn allerdings laut Berechnungen der Bundesregierung massiv angehoben werden, von derzeit 8,84 Euro auf mindestens 12,63 Euro, so Heils Ministerium in einer Antwort auf eine Parlamentarische Anfrage im Bundestag. 

Der Deutsche Gewerkschaftsbund fordert daher weiterhin eine massive Erhöhung des Mindestlohnes Die Wirtschaftslage sei gut, „also muss es auch einen ordentlichen Zuschlag geben“. Das Ziel müsse sein, „zu einem existenzsichernden Mindestlohn zu kommen“, sagte DGB-Chef Rainer Hoffmann der „Saarbrücker Zeitung“. Gleiches fordert auch der Sozialverband VdK Deutschland. „Die Unternehmen müssen endlich ihre Beschäftigten am wirtschaftlichen Aufschwung beteiligen. Wir brauchen einen Mindestlohn, der über zwölf Euro liegt, um Armut wirksam zu bekämpfen“, erklärte die Präsidentin des Verbandes, Verena Bentele.

Die Arbeitgeberseite ist dagegen weiterhin um Zurückhaltung bemüht. „Wir brauchen beim Mindestlohn keinen öffentlichen Überbietungswettbewerb“, sagt Steffen Kampeter, der als Hauptgeschäftsführer der Arbeitgeberverbände in der Mindestlohnkommission sitzt.