29.03.2024

Preußische Allgemeine Zeitung Zeitung für Deutschland · Das Ostpreußenblatt · Pommersche Zeitung

Suchen und finden
13.07.18 / Tschetschenen stellen Ansprüche / Protest gegen Unterbringung in Heimen – Dabei halten Kaukasier-Klans die Polizei in Atem

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 28-18 vom 13. Juli 2018

Tschetschenen stellen Ansprüche
Protest gegen Unterbringung in Heimen – Dabei halten Kaukasier-Klans die Polizei in Atem
Norman Hanert

In den vergangenen Monaten sorgten vor allem gewalttätige syrische Jugendliche dafür, dass die Stadt Cottbus in die Schlagzeilen geriet. Nun sind auch noch Auseinandersetzungen zwischen anderen Immigrantengruppen eskaliert:

Bereits Mitte Juni gingen auf einem Fußballplatz im Cottbuser Stadtteil Sachsendorf zwei Gruppen junger Männer aus Tschetschenien und Afghanistan aufeinander los. Bei den gewaltsam ausgetragenen Auseinandersetzungen wurden sechs Menschen verletzt, eine Person erlitt eine Stichverletzung. Die Polizei nahm insgesamt 26 Männer in Gewahrsam. Ermittelt wird nun wegen des Verdachts der Körperverletzung und des Landfriedensbruchs. 

Am Tag danach durchsuchten Polizeibeamte die Asylsucherunterkunft in Sachsendorf. Bei der Aktion stellten die Beamten Waffen und andere Gegenstände wie Golfschläger und Holzlatten sicher, die am Vortrag bei der Auseinandersetzung zum Einsatz gekommen sein sollen. Inzwischen hat der Vorgang eine weitere Wendung genommen: In einem offenen Brief erhoben tschetschenische Familien schwere Vorwürfe gegen Polizei und Politik und forderten eine Entschuldigung. In dem Brief, der an Brandenburgs Innenminister Karl-Heinz Schröter (SPD), an den Cottbuser Oberbürgermeister Holger Kelch (CDU) und offenbar auch an Bundespräsident Frank-Walther Steinmeier geschickt wurde, beklagten die Tschetschenen, dass bisher nur über sie gesprochen worden sei, aber weder Politik noch Medien mit ihnen gesprochen hätten. Zudem verlangten sie mit Blick auf die Vorgänge in der Nacht vom 12. auf den 13. Juni eine „Aufklärung über die Ungerechtigkeit, die wir erlebt haben“. 

Präsentiert wurden schwere Vorwürfe gegen die Polizei, der sie vorwerfen, sie hätte Tatverdächtige unter unmenschlichen Umständen festgehalten. Zudem wurde in dem Brief die Vermutung geäußert, das „überzogene Handeln der Polizei“ sei eine Strategie, um Abschiebegründe bewusst zu produzieren. 

Vor allem an die Adresse der Stadt Cottbus und die Brandenburger Politik gerichtet ist der Appell, sie dezentral in Wohnungen statt in Heimen unterzubringen, ihnen Zugang zu Arbeit und zum Erlernen der Sprache zu gewähren sowie auf ein Ende der „rassistischen Voreingenommenheit“ gegenüber Tschetschenen in Brandenburg zu drängen. Unabhängig davon, welche Berechtigung die Vorwürfe und Forderungen haben, die in dem Schreiben erhoben werden, kann die Landesregierung in Potsdam den Offenen Brief als Quittung für ein gescheitertes Vorgehen in Sachen Immigration aus Tschetschenien betrachten. 

Der Landtagsabgeordnete Thomas Jung (AfD) beschäftigt sich bereits seit Jahren intensiv mit der Zuwanderung von Tschetschenen nach Brandenburg. In einer parlamentarischen Anfrage hatte Jung bereits Ende 2016 die parlamentarische Anfrage gestellt, welche Maßnahmen die Landesregierung gegenüber den polnischen Behörden und der Bundesregierung anstrenge, um die tschetschenischen Zuwanderer dauerhaft gemäß  Dublin-II nach Polen zurückzuschieben. In einem Großteil der Fälle erfolgt die Einreise nach Deutschland nämlich über Weißrussland und Polen. 

Gemäß der Dublin-Vereinbarung wäre damit eigentlich das EU-Land Polen für die Asylverfahren der Tschetschenen zuständig. Die Antwort der Landesregierung (Landtagsdrucksache 6/5870 aus dem Jahr 2016) förderte eine bemerkenswerte Information zu Tage. Das Innenministerium erklärte nämlich: „Für Überstellungen im Rahmen der Dublin-Regelungen ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zuständig, welches auch regelmäßigen Kontakt zu den polnischen Behörden pflegt. Die Landesregierung verfolgt jedoch gegenüber dem Bund das Ziel, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge – bei grundsätzlichem  Festhalten am Dublin-System – bei  Asylbewerbern aus der Russischen Föderation verstärkt von der Möglichkeit des Selbsteintritts in ein nationales Asylverfahren Gebrauch macht.“ 

Als Begründung führte Brandenburgs Innenminister damals an, durch den Selbsteintritt in das Asylverfahren könnten „abgelehnte  Asylbewerber von Deutschland direkt in die Russische Föderation abgeschoben werden, sofern sie nicht freiwillig ausreisen.“ 

In schriftlicher Form lag damit eine Erklärung für eine Entwicklung vor, die bereits seit Jahren zu beobachten war: Obwohl Deutschland für die meisten der Asylverfahren eigentlich gar nicht zuständig ist, wächst die Zahl der Tschetschenen in Brandenburg kontinuierlich an. Insgesamt hat Brandenburg bislang schon rund 8000 Asylbewerber aus Tschetschenien aufgenommen. Gemessen an den illegalen Einreisezahlen bewegen sich nämlich nicht nur die Rückführungen in das eigentlich für diese Asylverfahren zuständige EU-Land nach Polen, sondern auch die direkten Abschiebungen in die Russische Föderation auf einem niedrigen Niveau. Eine Rolle spielen dabei die bereits bekannten Faktoren wie das Fehlen von Papieren oder das Untertauchen bei Rückführungsterminen. 

Gerade die Immigration aus Tschetschenien hat massive Auswirkungen auf die Arbeit von Polizei und Verfassungsschutz. Ein Großteil der Islamis-tenszene in Brandenburg besteht aus Tschetschenen. Auch das Bundeskriminalamt (BKA) hat bis zu 250 Personen aus Tschetschenien und dem Nordkaukasus im Blick, die im Bereich der Organisierten Kriminalität mittlerweile ganze Geschäftsfelder übernehmen.