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13.07.18 / Eigentor der Justiz

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 28-18 vom 13. Juli 2018

Eigentor der Justiz
Theo Maass

Auf Facebook findet sich eine Seite „FCK AFD“ – Keine Alternative für Berlin. Mitte vergangener Woche wurde dort über ein Urteil des Berliner Landesverfassungsgerichtes gejubelt. Die Berliner Verfassungsrichter vertraten die Auffassung, der von den Grünen gestellte Justizsenator Dirk Behrendt habe mit seinen Äußerungen im Bundestagswahlkampf nicht seine Neutralitätspflicht verletzt. 

Der Senator hatte im Landesparlament versucht, zwei Kandidaten der Alternative für Deutschland (AfD) einzuschüchtern. Er ist Dienstvorgesetzter der Berliner Richterin am Landgericht Birgit Malsack-Winkemann und des Oberstaatsanwaltes in Berlin Roman Reusch. Er drohte beiden, die inzwischen Mitglieder des Deutschen Bundestages sind, mit dienstrechtlichen Konsequenzen. Als Vehikel diente ihm das „Mäßigungsgebot“ für Beamten. 

Nun wies das Gericht die Klage der AfD ab. Die Richter selbst werden nach politischen Gesichtspunkten ausgewählt, so ist dieses Urteil nicht gerade überraschend.

Behrendt konnte sich kaum noch zurück-halten. „Ich freue mich über die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs. Die offene politische Auseinandersetzung ist unerlässlich für die Demokratie. Sie lebt davon, dass politische Meinungen auch zugespitzt formuliert werden können. Das Opfernarrativ der AfD ist mit dieser Entscheidung erschüttert.“ 

Opfernarrativ? Während des Wahlkampfes wurden fast alle Wahlplakate der AfD zerstört, Wahlkampfstände angegriffen, Helfer zusammengeschlagen, Gastwirte bedroht und der Justizsenator macht sich darüber lustig. Nun gut. Soll er. Selbst weniger informierte Zeitgenossen wissen, nach welchen Kriterien höhere Gerichte zusammengesetzt werden. Sofern sie dann halbwegs neutral urteilen, mag das in Ordnung gehen. 

Dem ist hier aber nicht so. Wenn das Landesverfassungsgericht mitteilen lässt, Behrendts Äußerungen verstießen nicht gegen das Recht der AfD auf Chancengleichheit, wird das weit über den Sympathisantenkreis der AfD hinaus wohl anders wahrgenommen. Das Gericht hat sich selbst damit keinen Gefallen getan, weil es das eigene Ansehen bei den, wie es im Bürgerlichen Gesetzbuch heißt, „billig und gerecht“ Denkenden verletzt. 

Neben der Verkehrs - und der Bausenatorin ist Behrendt selbst wegen der Tage der offenen Tür in den Gefängnissen eine Belastung des linken Senats geworden. Im Herbst 2021 wird in Berlin ein neues Parlament gewählt. Bis dahin haben die Berliner Zeit über die Leistungen von Dirk Behrendt und seinen Senatorenkollegen nachzudenken.