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20.07.18 / Nur Tunesien kann es noch richten / Der Fall Sami A. entwickelt sich zur Verwaltungs- und Justizposse

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 29-18 vom 20. Juli 2018

Nur Tunesien kann es noch richten
Der Fall Sami A. entwickelt sich zur Verwaltungs- und Justizposse
Bodo Bost

Der nach Tunesien abgeschobene Sami A. soll nach einem deutschen Gerichtsentscheid mit Steuergeldern nach Deutschland zurückgebracht werden. Trotz der Änderungen der politischen Situation in Tunesien bestehe die Gefahr, dass dem ehemaligen Bin-Laden-Leibwächter bei einer Rückkehr eine unmenschliche Behandlung oder gar Folter drohe, entschied das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am Tag der Abschiebung. Doch da saß der Dschihadist bereits im Flugzeug. Worauf die Vermutungen des Gerichts basieren, sagte es nicht. Tunesien ist das einzige arabische Land, das durch den sogenannten Arabischen Frühling im Jahre 2011 zur Demokratie gefunden hat.

Sami A. war über die Planungen des 11. September 2001 informiert. Deshalb wurde er jetzt bei seiner Ankunft in Tunesien direkt als Terrorverdächtiger verhaftet. In Deutschland durfte er jahrelang als Gefährder frei herumlaufen, mit der Auflage, sich jeden Tag bei der Polizei zu melden und Terroraktivitäten zu unterlassen. Nach dem Eilurteil des Gelsenkirchener Verwaltungsgerichts ist die Abschiebung, nicht die Verhaftung in Tunesien, „grob rechtswidrig und verletzt grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien“. Deshalb sei Sami A. „unverzüglich auf Kosten der Ausländerbehörde in die Bundesrepublik Deutschland zurückzuholen“. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen eingelegt werden, was die Ausländerbehör-de auch prompt getan hat.

Sami A. war in Begleitung von Bundespolizisten mit einer Chartermaschine von Düsseldorf aus nach Tunesien geflogen worden. Der Zeitpunkt war vorher nicht bekannt gegeben worden. Das zuständige nordrhein-westfälische Flüchtlingsministerium berief sich bei der Abschiebung des erstmals 1997 als Student nach Deutschland eigereisten Tunesiers auf eine dem Abschiebeverbot vorangegangene Entscheidung einer anderen Kammer des Verwal- tungsgerichts. Darin sei die Abschiebungsandrohung des Ausländeramts der Stadt Bochum für rechtmäßig erachtet worden. Die Posse um den Ex-Leibwächter könnte kaum absurder sein. Nicht nur, dass Richter einer Kammer wohl nicht wussten, was die Kollegen einer anderen Kammer entschieden hatten. Dazu erhöhen sie mit einer widersprüchlichen Auslegung der Fakten nicht eben das Vertrauen in die deutsche Rechtsprechung, wie auch der Fall insgesamt das Potenzial hat, das Vertrauen in Justiz und Behörden zu erschüttern.

Der Sprecher der tunesischen Anti-Terror-Staatsanwaltschaft, Sofiène Sliti, bestätigte, dass der Ausgelieferte der frühere Leibwächter bin Ladens sei und ein Training in Afghanistan durchlaufen habe. Die tunesischen Behörden ermitteln jetzt nach eigenen Angaben, ob Sami A. an „extremistischen Aktivitäten“ in Deutschland beteiligt gewesen ist.

Tunesien befindet sich seit seiner Rückkehr zur Demokratie in einem verstärken Kampf gegen die islamischen Terroristen, denen die Demokratie als Staatsform nicht zusagt. Von daher arbeiten die Justizbehörden in Tunesien viel umsichtiger als die in Deutschland.

In Tunesien gibt es sogar einen Minister für Menschenrechte. Dieser hatte einer deutschen Zeitung erklärt, dass Folter gegen die Menschenrechte verstoße und dass es diese deshalb in Tunesien nicht gäbe. Das war für die Gelsenkirchener Richter wohl nicht ausreichend. Sollte die tunesische Justiz den Dschihadisten aburteilen, wäre seine Rückführung nach Deutschland nicht mehr möglich. Es gibt viele, die das für die beste Lösung halten.