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20.07.18 / Ein Mammut-Prozess / Allein die Anwälte kosteten den Staat mehr als 23 Millionen Euro

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 29-18 vom 20. Juli 2018

Ein Mammut-Prozess
Allein die Anwälte kosteten den Staat mehr als 23 Millionen Euro

Der NSU-Prozess vor dem 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts München wird als einer der aufwendigsten Indizienprozess der Nachkriegszeit in die deutsche Rechtsgeschichte eingehen. Zwischen dem Beginn des Prozesses am 6. Mai 2013 und der Urteilsverkündung am 11. Juli 2018 lagen über 430 Verhandlungstage. Allein die Anklage wurde durch vier Bundesanwälte vertreten. Zudem vertraten 60 Anwälte insgesamt 95 Nebenkläger. 

Die Hauptangeklagte Beate Zschäpe wurde von insgesamt fünf Anwälten vertreten. Zschäpe hatte ihren drei Pflichtverteidigern Anja Sturm, Wolfgang Stahl und Wolfgang Heer im Juli 2014 das Vertrauen entzogen. Obwohl die drei Anwälte beantragten, sie als Pflichtverteidiger von dem Mandat zu entbinden, lehnte das Gericht ab. Zschäpe zog Mathias Grasel als vierten Pflichtverteidiger und später auch noch den Münchener Rechtsanwalt Hermann Borchert als Wahlverteidiger hinzu. 

Während die ersten drei Pflichtverteidiger ihrer Mandantin geraten hatten, vor Gericht zu schweigen, kündigte die Angeklagte im Dezember 2015 an, Fragen des Gerichts schriftlich beantworten zu wollen. Am 9. Dezember 2015 verlas der Pflichtverteidiger Grasel schließlich eine Aussage. Zschäpe räumte darin ein, Kenntnis von den Banküberfällen von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt gehabt zu haben. Sie gestand, nach dem Tod der beiden Männer am 4. November 2011 die zuletzt genutzte Wohnung in Brand gesteckt zu haben. Von den Morden und Sprengstoffanschlägen will die Angeklagte allerdings erst im Nachhinein Kenntnis erlangt haben. 

Nach der Urteilsverkündung am 11. Juli 2018 kündigte die Verteidigung Zschäpes an, in Revision gehen zu wollen. Eine Verurteilung seiner Mandantin wegen Mittäterschaft an zehn Morden und weiteren Verbrechen sei „juristisch nicht haltbar“, Zschäpe sei „nachweislich an keinem Tatort“ gewesen und habe „nie eine Waffe abgefeuert oder eine Bombe gezündet“, so der Verteidiger Grasel. Im Revisionsverfahren könnte die Frage, ob Zschäpe Mittäterin war oder nur Beihilfe geleistet hat, eine zentrale Rolle spielen.N.H.