23.04.2024

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20.07.18 / Manches spricht für andere Täter

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 29-18 vom 20. Juli 2018

Manches spricht für andere Täter

Der Mord an der Polizistin Michèle Kiesewetter am 25. April 2007 auf der Heilbronner Theresienwiese weist im Vergleich zu den anderen Morden, die dem NSU zugeschrieben werden, gleich mehrere Besonderheiten auf. Bei dem Mordopfer Kiesewetter und ihrem Streifenkollegen Martin Arnold, der schwere Verletzungen erlitt, handelte es sich nicht um Immigranten, sondern um Deutsche. Der Polizistenmord wurde zudem mit zwei anderen Waffen begangen als die anderen Morde. Zudem liegt eine Reihe von Zeugenaussagen vor, auf deren Basis Phantombilder der möglichen Täter entstanden sind, von denen keines Ähnlichkeiten mit Uwe Mundlos oder Uwe Böhnhardt aufweist. Am Tatort und auch an der Kleidung der beiden Opfer konnten fremde DNA-Spuren sichergestellt werden, ein Vergleich mit der DNA von Mundlos und Böhnhardt ergab keine Übereinstimmung. Die Ermittler in Baden-Württemberg gingen zudem davon aus, dass an der Tat möglicherweise bis zu sechs Personen beteiligt gewesen waren. 

Anders die Bundesanwaltschaft, die nach der Übernahme der Ermittlungen versuchte, die These einer Täterschaft der zwei NSU-Mitglieder zu untermauern. Die Anklage geht davon aus, dass beide Polizeibeamte am 25. April 2007 zufällig zu Opfern wurden. Die ermordete Polizistin Kiesewetter hatte kurzfristig den Dienst von einem Kollegen übernommen, eigentlich hätte sie dienstfrei gehabt. 

Zweifel an dieser Zufallstheorie haben unter anderem die Bundestagsabgeordneten Clemens Binninger (CDU) und Eva Högl (SPD) geäußert, die sich mit dem Heilbronner Fall im Bundestagsuntersuchungsausschuss beschäftigt haben. Sollten es die Täter tatsächlich gezielt auf die Ermordung Michèle Kiesewetters abgesehen haben, dann stellt sich die Frage, woher die Täter eine Kenntnis von der kurzfristigen Änderung im Dienstplan der Polizistin und vom Einsatzort Heilbronn hatten.N.H.