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20.07.18 / Kalkutta

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 29-18 vom 20. Juli 2018

Kalkutta
Bodo Bost

Mit moralischer Überheblichkeit führen grünlinke Politiker eine Kampagne für die Armutswanderung von Süd nach Nord. Ähnlich agieren auf dem Mittelmeer sogenannte humanitäre Flüchtlingshelfer, die mit einer kaum zu übertreffenden Selbstgefälligkeit vorgeben, Menschen aus Seenot zu retten, oft aber mit den kriminellen Schleusern zusammenarbeiten und als Nebeneffekt die Attraktivität der Einreise nach Europa erhöhen. Doch gerade wer Verfolgten helfen will, muss darauf achten, dass nur jene in der EU aufgenommen werden, die Aussicht auf Asyl haben. Anders ausgedrückt: Um das Asylrecht zu retten, müssen die anderen abgehalten werden. Armutsflüchtlinge fallen nicht unter das Asylrecht. Seenotretter sollten eigentlich die bei der Rettung nächstgelegenen Häfen anlaufen. Die meisten der sogenannten Bootsflüchtlinge werden aber 

30 Kilometer vor der libyschen Küste aufgenommen. Trotzdem bestehen die Kapitäne der Rettungsschiffe darauf, die mehrere hundert Kilometer entfernt gelegenen italienischen Häfen anzulaufen. Niemand zwingt sie jedoch, europäische Hafen anzulaufen. Es gilt zwar, dass Seenot-rettung eine moralische Pflicht ist, aber richtig ist auch das Zitat von Peter Scholl-Latour: „Wer halb Kalkutta aufnimmt, hilft nicht etwa Kalkutta, sondern wird selbst zu Kalkutta.“