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17.08.18 / Spätaussiedlerzahl steigt / Gesetzesänderung vor fünf Jahren bewirkte Antragszunahme

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 33-18 vom 17. August 2018

Spätaussiedlerzahl steigt
Gesetzesänderung vor fünf Jahren bewirkte Antragszunahme
Christiane Rinser-Schrut

Im ersten Halbjahr dieses Jahres seien insgesamt 2716 Zuzüge von Spätaussiedlern nach Deutschland registriert worden, das seien 22 Zuzüge mehr als im gleichen Zeitraum des Vorjahres, so das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat.

Deutlicher angestiegen sei die Zahl der Anträge auf Aufnahme als Spätaussiedler, die im Regelfall vor einer Ausreise gestellt werden müssen. Ihre Zahl betrage im zweiten Quartal 2018 insgesamt 8382, das sind 1382 mehr als in den ersten sechs Monaten des Vorjahres.

Seit Beginn der Aussiedleraufnahme im Jahr 1950 sind nach Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) über 4,5 Millionen (Spät-)Aussiedler einschließlich Familienangehörigen nach Deutschland zugewandert. Von 1990 bis 2012 gingen die Zuwanderungszahlen stetig zurück. Während im Jahr 2012 nur 1817 Personen als Spätaussiedler nach Deutschland einreisten, konnte laut BAMF in den folgenden Jahren jeweils wieder ein Anstieg des Spätaussiedlerzuzugs verzeichnet werden. So wurden im Jahr 2015 über 6000 Personen als Spätaussiedler registriert.

Bernd Fabritius, der Bundesbeauftragte für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, zeigte sich sehr erfreut: „Spätaussiedler und ihre Familienangehörigen sind weiterhin in Deutschland hochwillkommen. Sie sind ein Gewinn für unser Land.“

Am 14. September 2013, also vor rund fünf Jahren, trat eine Gesetzesänderung des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) in Kraft. Dieses 10. Gesetz zur Änderung des BVFG erleichterte die Aufnahmevoraussetzung für Spätaussiedler. Eine nachträgliche Einbeziehung von Ehegatten und Abkömmlingen in den Aufnahmebescheid wurde härtefallunabhängig ermöglicht und Familienangehörige konnten nachgeholt werden. 

Vor dieser Gesetzesänderung  war eine gemeinsame Aussiedlung notwendig. Der Nachweis deutscher Sprachkenntnis blieb ebenso Voraussetzung zur Aufnahme wie der Bekenntnisnachweis zum deutschen Volkstum. Aber auch hier wurden die Bedingungen entschärft.

So resümiert Fabritius: „Die aktuelle Entwicklung macht deutlich, dass sich die im Jahr 2013 erfolgte Gesetzesänderung und die damit verbundenen Erleichterungen bei der Familienzusammenführung von Spätaussiedlern nach wie vor positiv insbesondere auf die Antragszahlen, aber auch auf die tatsächlichen Zuzüge auswirken. Die Neuanträge scheinen sich in den letzten Jahren auf dem hohen Niveau von gut 13000 Anträgen jährlich zu stabilisieren, die aktuellen Zahlen lassen erwarten, dass sie in 2018 die 

14000 signifikant überschreiten werden. Das Interesse der Spätaussiedler, nach Deutschland zu kommen, ist ungebrochen und die Bundesregierung steht auch weiterhin zu ihrer besonderen Verpflichtung, ihre Aufnahme zu ermöglichen.“