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17.08.18 / Fernab des Volkes / Auf Herrenchiemsee tagte vor 70 Jahren der Verfassungskonvent

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 33-18 vom 17. August 2018

Fernab des Volkes
Auf Herrenchiemsee tagte vor 70 Jahren der Verfassungskonvent

Vor 70 Jahren, vom 10. bis zum 23. August 1948, tagte auf der oberbayerischen Insel Herrenchiemsee der sogenannte Verfassungskonvent. Aufgabe dieser versammelten Sachverständigen und ihrer Mitarbeiter war die Ausarbeitung eines Verfassungsentwurfs, der ab dem 1. September dem Parlamentarischen Rat zur Diskussion vorgelegt werden sollte.

Die damals existierenden elf Flächen- und Stadtstaaten der drei westlichen Besatzungszonen entsandten jeweils einen Vertreter. Hinzu kam der nicht stimmberechtige Berliner Otto Suhr. Württemberg-Hohenzollern etwa wurde durch Carlo Schmid, einen intellektuell einflussreichen, aber nie ein wirklich bedeutendes Amt erlangenden SPD-Politiker, repräsentiert, Rheinland-Pfalz durch CDU-Mitbegründer Adolf Süsterhenn, der sich später als Kultusminister mit der „Aktion Saubere Leinwand“ nicht nur Freunde machte. 

Die Fronten des beginnenden Kalten Krieges zwischen den Westmächten und der Sowjetunion, das Auseinanderdriften der ehemaligen alliierten Kriegsgegner Deutschlands hatten sich immer stärker abgezeichnet. Eine 1947 geplante gesamtdeutsche Ministerpräsidentenkonferenz war gescheitert. Eine Vielzahl sich oft gegenseitig bedingender Entwicklungen des Jahres 1948 – die Sowjetunion etwa verließ den Alliierten Kontrollrat, die Währungsreform trat in Kraft, die Berliner Blockade begann – deuteten sehr klar in Richtung einer Teilung Deutschlands. Die drei westlichen Militärgouverneure hatten am 1. Juli den Ministerpräsidenten ihrer Zonen die „Frankfurter Dokumente“ übergeben: ein Angebot oder, je nach Sichtweise, eine Aufforderung zur Gründung eines Bundesstaates.

Das in seinen großen Linien im August 1948 auf Herrenchiemsee ausgearbeitete Grundgesetz – so genannt, um den vorläufigen Cha­rakter zu betonen – zog Lehren aus dem Scheitern der Weimarer Demokratie. So etwa wurde der Bundespräsident auf Repräsentatives beschränkt, der Kanzler ist nur zu stürzen, sofern eine neue Mehrheit vorhanden ist. In Kraft trat es am 23. Mai 1949, seit 3. Oktober 1990 gilt es für West- und Mitteldeutschland.E.L.