26.04.2024

Preußische Allgemeine Zeitung Zeitung für Deutschland · Das Ostpreußenblatt · Pommersche Zeitung

Suchen und finden
17.08.18 / Der bayerische Sonderweg hat Tradition

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 33-18 vom 17. August 2018

Der bayerische Sonderweg hat Tradition

Das Eigene war schon immer die Sache der Bayern. Beim Verfassungskonvent von Herrenchiemsee war die bayerische Delegation am besten vorbereitet, gleich mit einem fertigen Entwurf. Die Mitwirkungsrechte der Länder, den Föderalismus, wähnte man stets in Gefahr. Als einziges Landesparlament versagte deshalb 1949 der bayerische Landtag dem Grundgesetz den Segen. Es trat wegen der Zustimmung der anderen trotzdem in Kraft, und die Bayern bekannten sich – etwas widersprüchlich – ausdrück­lich zur Verfassungstreue und zur Bundesrepublik.

Im Mai 1973 rief die bayerische Regierung das Bundesverfassungsgericht wegen des Grundlagenvertrages der Bun-desrepublik mit der DDR an. Das Ziel der Wiedervereinigung sah sie verletzt, zudem könne man sich nicht mehr wie zuvor für die Menschen in der DDR verwenden. Die Klage wurde abgewiesen.

Bezüglich der „Flüchtlingskrise“ sprach der damalige bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer im Februar 2016 von einer „Herrschaft des Unrechts“. Statt ungehindert die Einreise von Immigranten ohne gültige Dokumente zu gestatten, sei die Bundesregierung verpflichtet, die Grenzen zu schützen, so der ehemalige Bundesverfassungsrichter Udo di Fabio. Der Staatsrechtler und Ex-Bundesminister Rupert Scholz sekundierte. Er hielt erklärtermaßen eine Klage des Freistaates gegen die Asylpolitik für gerechtfertigt. Dabei sollte es bleiben. Wie so oft haderte Bayern nach außen mit der Bundespolitik, Konsequenzen blieben letztlich aus. Hier wurde der Weg nach Karlsruhe nicht einmal beschritten. Als Löwe abgesprungen und als Bettvorleger gelandet.

Zuweilen kommt Widerständiges von unten. Vergangenes Jahr hat ein Kläger versucht, mittels Verfassungsbeschwerde eine Volksabstimmung über einen Austritt Bayerns aus dem Bund zu erreichen. Beschieden wurde, dass „Sezessionsbestrebungen … gegen die verfassungsmäßige Ordnung“ verstießen.E.L.