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24.08.18 / Wie Deutschland mit Piraten umgeht / Kaperer der »Taipan« haben nach ihrer Haftverbüßung Asyl beantragt und sind noch im Land

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 34-18 vom 24. August 2018

Wie Deutschland mit Piraten umgeht
Kaperer der »Taipan« haben nach ihrer Haftverbüßung Asyl beantragt und sind noch im Land
Bodo Bost

Fünf der zehn Piraten, die 2010 den deutschen Frachter „Taipan“ vor Somalia gekapert hatten, haben nach Abbüßung ihrer Haft in Deutschland Asyl beantragt.

2010 kaperten zehn schwerbewaffnete somalische Piraten 500 Seemeilen vor Somalia mit modernen Schnellbooten das deutsche Containerschiff „Taipan“. Mit Kriegswaffen, Sturmgewehren, Kalaschnikows und einer Panzerabwehrrakete, beschossen sie die Crew, die sich einschließen und einen Hilferuf absetzen konnte. Besatzungsmitglieder der nie­der­ländischen Fregatte „Tromp“, die sich von Hubschraubern abseilte, beendete die Kaperung und stellte die Piraten. Sie wurden später an Deutschland ausgeliefert. Die Bilder gingen um die Welt. Das Gericht sprach die Piraten des Angriffs auf den Seeverkehr und des erpresserischen Menschenraubes schuldig, blieb mit seinem Urteil jedoch zum Teil deutlich unter den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Es war der erste Piratenprozess in Deutschland seit vier Jahrhunderten. 

Nach Verbüßung ihrer Haftstrafen zwischen zwei und sieben Jahren erwies sich der Senat von Hamburg aber beim Versuch, die Personen nach Somalia abzuschieben, als hilflos, weil fünf nicht zurückkehren wollten und das Zauberwort „Asyl“ sagten. Asyl gilt in Deutschland offenbar auch für Schwerstverbrecher und Gefährder, das hat auch gerade der Fall von Sami A., dem mutmaßlichen Ex-Leibwächter des Massenmörders Osama Bin Laden, gezeigt, der jetzt auf Kosten Deutschlands wieder aus Tunesien hierhergeholt werden soll.

Die Anträge der fünf Piraten wurden zwar abgelehnt, aber in Deutschland sind sie trotzdem noch, weil drei von ihnen während der Haft Verwandte geheiratet hatten, die als „normale“ Asylbewerber eingereist waren. Diese haben nun einen Duldungsstatus, weil bereits Kinder vorhanden sind. Aber selbst der Abschiebebescheid für die beiden unverheirateten Piraten, könne nicht umgesetzt werden, da es für eine Rückführung keine geeignete Flugverbindung nach Somalia gäbe, so entgegnete der Hamburger Senat auf eine Anfrage der AfD. Außerdem stelle die somalische Botschaft den Piraten auch keine Pässe aus.

Jetzt leben die Schwerstverbrecher, die mit Kriegswaffen auf ein deutsches Handelsschiff schossen und wahrscheinlich bei vorherigen Pirateneinsätzen Millionen erbeutet haben, rundumversorgt vom deutschen Steuerzahler. Das bedeutet: Die fünf Piraten dürfen bleiben, beziehen Geld nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Die Stadt Hamburg hat sie in Wohnungen untergebracht. Aus Seeräubern mit Kriegswaffen werden in Deutschland mit einfachen Rechtskniffen „Flüchtlinge“. 

Die Kaperer der „Taipan“ waren nicht die einzigen, die in Deutschland Asyl beantragt haben. Ahmed M., ein mutmaßlicher Kaperer des deutschen Chemikalientankers „Marida Marguerite“, war bei seiner Einreise nach Deutschland im Jahr 2015 festgenommen und in Untersuchungshaft gesteckt worden, weil bei einem Abgleich der Fingerabdrücke die seinigen im Zuge der polizeilichen Ermittlungen auf dem Chemikalientanker „Marida Marguerite“ sichergestellt worden waren. Das Schiff war im Mai 2010 von somalischen Piraten entführt und mehrere Monate festgehalten worden. Die Ermittler konnten nachweisen, dass Ahmed M. während des Überfalls Besatzungsmitglieder des Tankers misshandelt und gefoltert hatte. Im März 2015 wurde ein weiterer mutmaßlicher Pirat des deutschen Chemikalientankers „Marida Marguerite“ bei der Einreise mit einem gefälschten italienischen Pass nach Bayern erwischt. 

Im August 2015 wurde noch ein mutmaßlicher Pirat, dem zur Last gelegt wird, an der Entführung des Frachtschiffs „Susan K“ beteiligt gewesen zu sein, in einem Asylbewerberheim in Reutlingen festgenommen. Im November 2015 gab ein weiterer somalischer Asylsucher in einem Prozess vor dem Landgericht Potsdam wegen Totschlags an einem Landsmann in einem Asylbewerberheim an, ein „ehemaliger somalischer Pirat“ zu sein. Der Mann mit drei weiteren Aliasnamen mit unterschiedlichen Altersangaben und Geburtsdaten hatte sich in Frankreich aufgehalten, bevor er in Deutschland seinen Asylantrag stellte. 

Das Asylrecht wurde einst für politisch Verfolgte eingerichtet. Jetzt scheint es, dass infolge eines Versagens des Rechtsstaates, immer mehr kriminelle und religiöse Verfolger wie die Piraten und der Dschihadist Sami A. dieses Recht für sich nutzen und dadurch das ganze Asylsystem ins Absurde verdrehen.