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24.08.18 / Wie Brandenburg-Preußen entstand / Vor 400 Jahren begann alles damit, dass Kurfürst Johann Sigismund seinen Schwiegervater Herzog Albrecht Friedrich beerbte

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 34-18 vom 24. August 2018

Wie Brandenburg-Preußen entstand
Vor 400 Jahren begann alles damit, dass Kurfürst Johann Sigismund seinen Schwiegervater Herzog Albrecht Friedrich beerbte
Erik Lommatzsch/PAZ

Am 27. August 1618 starb Preußens zweiter Herzog, Albrecht Friedrich von Preußen. Der Sohn und Nachfolger des legendären Prinzen von Ansbach aus der fränkischen Linie der Hohenzollern, der vom Hochmeister des Deutschen Ordens zum Herzog in Preußen wurde, galt seit Langem als „geistig verwirrt“ und nicht regierungsfähig. Er hatte keinen Sohn, der ihn überlebt hätte, aber dafür diverse Töchter. Die älteste von diesen, Anna, war seit 1594 mit dem Hohenzollern Johann Sigismund verheiratet, der seit 1608 Kurfürst von Brandenburg war. Neben dem vom Vater übernommenen Kürfürstentum Brandenburg fiel diesem durch den Tod seines Schwiegervaters über seine Ehefrau auch noch das Herzogtum Preußen zu. So begann die Personalunion zwischen Brandenburg und Preußen, die schließlich zur Realunion wurde.

Seine Ehefrau Anna brachte Johann Sigismund jedoch nicht nur Preußen ein. Durch deren Erbansprüche erfuhr der Herrschaftsbereich des Brandenburgers weitere nicht unerhebliche Erweiterungen. Vor Annas Vater war 1609 bereits ihr Onkel Johann Wilhelm, Herzog von Jülich-Kleve-Berg verstorben. Auch er galt als „wahnsinnig“ und sein Erbe war Anna. Somit kamen auch Johann Wilhelms niederrheinische Gebiete an ihren Mann. Die weit im We­sten gelegenen Territorien waren zwar umstritten, aber schließlich wurde 1614 nach dem Jülich-Kleveschen Erbfolgestreit im Vertrag von Xanten festgeschrieben, dass das Herzogtum Kleve sowie die Grafschaften Mark und Ravensberg bei dem Brandenburger verbleiben sollten. Die anderen Gebiete fielen an den Herzog von Pfalz-Neuburg.

Dass sich schließlich „Preußen“ als Name für das von Berlin aus regierte Territorium der Hohenzollern durchsetzte, lag daran, dass das Herzogtum als erstes souverän wurde. Im Vertrag von Oliva, der 1660 den Nordischen Krieg beendete, wurde die Souveränität Preußens, das im Gegensatz zu den anderen Teilen des Hohenzollernterritoriums außerhalb des Heiligen Römischen Reiches lag, von der internationalen Gemeinschaft anerkannt. Da per definitionem Souveränität für ein Königtum Voraussetzung ist, wählte der spätere Friedrich I. deshalb Preußen für seine Rang­erhöhung zum König. Da Fried­rich auf seine Krone, die er sich einiges hatte kosten lassen, stolz war, war fürderhin alles „königlich preußisch“ im Machtbereich des Friedrich.

Es ist bezeichnend, dass das Titularvolk des preußischen Königreiches, der einst im heutigen Ostpreußen siedelnde baltische Volksstamm der Prußen, zum Zeitpunkt der Gründung des Königreiches bereits durch Assimilation und teilweise auch Vernichtung gar nicht mehr bestand. Ein „preußisches Volk“, das als ethnisch abgrenzbares Staatsvolk den Hohenzollernstaat definiert, ihn zusammengehalten, von anderen Staaten und Territorien unterschieden und abgegrenzt sowie damit Identität und Zusammengehörigkeitsgefühl gegeben hätte, gab es nicht. Sollte der Herrschaftsbereich der Hohenzollern nicht zerfasern, muss­te also etwas anderes Verbindendes her. 

Verbindend war, repräsentiert durch den Monarchen, die Staatsidee. Geblieben ist Verbindendes, zumindest im Bereich der Begrifflichkeiten, bis heute. Da wären beispielsweise die sprichwörtlichen preußischen Tugenden – oder Werte – , an deren Ursprung die Staatsidee steht. Oder, eng damit verbunden, der „Preußische Stil“. Der Kunsthistoriker und Publizist Arthur Ernst Wilhelm Victor Moeller van den Bruck setzte in seinem gleichnamigen Werk – seit 1916 mehrfach überarbeitet, zuletzt 1953 aufgelegt – bei der Architektur an. Seine Stil-Begrifflichkeit ist jedoch weit umfassender und läuft auf die Frage nach dem Identitätsstiftenden hinaus.