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31.08.18 / Wie die Agentur für Arbeit trickst / Die BA berichtet von Erfolgen bei der Integration der Asylsucher in den Arbeitsmarkt

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 35-18 vom 31. August 2018

Wie die Agentur für Arbeit trickst
Die BA berichtet von Erfolgen bei der Integration der Asylsucher in den Arbeitsmarkt

Vorletzten Dienstag gab der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit, Detlef Scheele (SPD), gegenüber der Deutschen Presse-Agentur in einem Interview an, dass bislang über 300000 der unter Behauptung eines Fluchtgrundes nach Deutschland eingereisten Personen eine Arbeit gefunden hätten.

Von diesen über 300000 seien allein 238000 in einem sozialversicherungspflichtigen Angestelltenverhältnis tätig. Bereits im Mai dieses Jahres hatten zahlreiche Medien unter Berufung auf das zur Bundesagentur gehörende Forschungsinstitut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) die erfolgreiche Eingliederung jedes vierten Asylsuchers in eine Beschäftigung gemeldet. 

Diese Zahlen lassen aufhorchen, denn noch vor drei Jahren hatte die damalige Sozialministerin und heutige SPD-Vorsitzende Andrea Nahles die Warnmeldung ausgegeben, dass nur rund zehn Prozent der im Zuge der Asylkrise eingewanderten Personen die Voraussetzungen für eine zeitnahe Integration in den deutschen Arbeitsmarkt mitbrächten. Angesichts der jüngsten Erfolgsmeldung lohnt es sich daher, einen näheren Blick auf die aktuell gehandelten Daten, ihre Herkunft und ihre Plausibilität zu werfen. 

Während die im Mai von deutschen Qualitätsmedien publizierten Quoten lediglich auf den Selbstangaben einer laufend durch das IAB befragten Stichprobe von Asylsuchern beruhten, sind die jetzt veröffentlichten Zahlen bereits deutlich valider. Dennoch muss man konstatieren, dass auch hier Informationen von unterschiedlichen Behörden zusammengeführt wurden, die eigentlich ganz anderen Zwecken dienen und die infolgedessen generell schon nicht die Aussagekraft besitzen können, die für seriöse Schlussfolgerungen erforderlich wäre. Dieses Problem ist insbesondere dann anzutreffen, wenn man nach Daten sucht, die eine Gegenüberstellung von Kosten und Nutzen der Masseneinwanderung ermöglichen könnten. Hier lassen sich aus den zur Verfügung gestellten amtlichen Statistiken meist nur vage Informationen ableiten. 

So verhält es sich auch bei der nun von der Bundesagentur vorgelegten Zwischenbilanz zur Integration von Asylsuchern. Hier wartet man mit einer – angesichts der prekären Rahmenbedingungen – doch recht stattlichen Beschäftigungsquote von immerhin 27,2 Prozent der aus den außereuropäischen Asylsucher-Hauptherkunftsländern eingewanderten Personen auf. Damit scheint es zunächst so, als habe tatsächlich jeder vierte nach Deutschland gekommene Asylsucher zwischenzeitlich eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gefunden. 

Doch der Schein trügt, denn die Beschäftigungsquote errechnet sich, wenn man die Anzahl der angestellten Berufstätigen einer bestimmten Gruppe durch die Anzahl der gesamten im erwerbsfähigen Alter befindlichen Angehörigen dieser Gruppe teilt und mit dem Faktor 100 multipliziert. Wer also wissen will, wie hoch die Beschäftigungsquote bei asylsuchenden Syrern ist, muss einerseits die Zahl der beschäftigten asylsuchenden Syrer zur Hand haben und andererseits die Anzahl aller in Deutschland lebenden asylsuchenden Syrer im Alter zwischen 15 und 65 Jahren. Die Bundesagentur verfügt jedoch über keine Daten zu einem möglichen Flüchtlingsstatus der sozialversicherungspflichtig angestellten Personen. Stattdessen stützt sie sich bei der Berechnung der Beschäftigungsquote von sogenannten Flüchtlingen allein auf das Vorliegen der Staatsangehörigkeit aus einem Hauptherkunftsland. Dies führt dazu, dass ein pakistanischer Elektroingenieuer, der sich bei der deutschen Botschaft in Islamabad erfolgreich um ein reguläres Arbeitsvisum bemüht hat und nun für ein sechsstelliges Jahresgehalt in einem DAX-Unternehmen arbeitet, in der Statistik der Bundesagentur ebenso als erfolgreich integrierter Flüchtling ausgewiesen wird wie eine seit ihrer Geburt in Deutschland lebende Iranerin, die im vergangenen Jahr mit ihrer Ausbildung gestartet ist. 

Neben diesem grundsätzlichen methodischen Problem, muss auch die Entwicklung der Zahlen im Verlauf der letzten Jahre betrachtet werden. Bei der Interpretation der nun vorgelegten Daten wird gerne der Eindruck erweckt, als würde sich die gelungene Eingliederung vor allem auf diejenigen Asylsucher beziehen, die seit dem Zenit der Masseneinwanderung im Jahre 2015 nach Deutschland eingereist sind. Doch dies lässt sich so nicht bestätigen. Bereits zum Jahreswechsel 2014/2015 gingen über 70000 Personen mit einer Staatsbürgerschaft aus einem der heutigen Hauptherkunftsländer einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach. Redlicherweise müssten diese von der aktuell in den Vordergrund gerückten Zahl von 238000 Angestellten aus diesen Staaten abgezogen werden, sodass man dann allenfalls noch bei einer Anzahl unterhalb von 170000 Personen läge, die seit dem Ausbruch der Asylkrise erfolgreich in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden konnten. 

Aber auch hier ist Vorsicht geboten. Zwar kann durchaus angenommen werden, dass ein Großteil dieses Erwerbspersonenpotenzials tatsächlich aus Asylsuchern besteht, doch die aktuelle Zwischenbilanz enthält noch weitere methodische Unzulänglichkeiten. Auf diese wird in dem Bericht der Bundesagentur sogar eigens hingewiesen. Bemerkenswert ist daher, wie unkritisch viele Journalisten mit dem nun vorliegenden Datenmaterial umgehen.