19.04.2024

Preußische Allgemeine Zeitung Zeitung für Deutschland · Das Ostpreußenblatt · Pommersche Zeitung

Suchen und finden
07.09.18 / Goldener Handschlag für Postbeamte / Deutsche Post will von der Bundespost übernommene Mitarbeiter in den »engagierten Ruhestand« schicken

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 36-18 vom 07. September 2018

Goldener Handschlag für Postbeamte
Deutsche Post will von der Bundespost übernommene Mitarbeiter in den »engagierten Ruhestand« schicken
Norman Hanert

Die Deutsche Post AG will in den kommenden Jahren von der Deutschen Bundespost (DBP) übernommene Beamte über 55 „versorgungsabschlagsfrei“ in den Vorruhestand schicken. Das Vorhaben soll die Kosten reduzieren.

Bereits im Juni hat die Deutsche Post ein Programm angekündigt, um die Paket- und Briefsparte profitabler zu machen. Teil des Kostensenkungsprogramms ist ein Vorruhestandsprogramm für einen Teil der etwa 30000 Beamten, die noch bei der Post beschäftigt sind. Adressat des Vorruhestandangebots sind nach Angaben der Deutschen Post Beamte ab 58 Jahren in „indirekten Funktionen“. Gemeint sind damit offenbar Bereiche wie die Verwaltung, das Personalwesen oder die Buchhaltung. Ausdrücklich nicht in den vorzeitigen Ruhestand schicken will die Post diejenigen Beamten, die als Zusteller arbeiten. Umsetzen will die Post das Programm dieses und kommendes Jahr. Für das Gesamtjahr 2018 nennt der Konzern Restrukturierungsaufwendungen in Höhe von 500 Millionen Euro. Nach der Kalkulation der Post soll das Programm zu jährlichen Einsparungen von mindestens 200 Millionen Euro führen.

Dabei will der Postkonzern auf ein Instrument namens „engagierter Ruhestand“ zurückgreifen. Die gesetzliche Grundlage für diese Regelung ist vergangenes Jahr in Kraft getreten und gilt für die Beamten bei der Deutschen Telekom, der Deutschen Post, der Postbank und auch für die Beamten der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost (BAnst PT). Die Beamten dieser Bundespostnachfolger können unter bestimmten Bedingungen noch bis Ende 2020 „versorgungsabschlagsfrei“ ab dem vollendeten 55. Lebensjahr in den Ruhestand gehen. Eine der Anforderungen ist es, dass die Beamten innerhalb von drei Jahren nach dem Ruhestandsbeginn mindestens 1000 Stunden ehrenamtlich tätig werden. Die Stunden können über den Bundesfreiwilligendienst in gemeinnützigen Einrichtungen geleistet werden; auch die Pflege eines Familienangehörigen oder die Betreuung eines Kindes kann angerechnet werden.

Dass gerade die Deutsche Post in den kommenden Jahren verstärkt auf das Instrument „engagierter Ruhestand“ zurückgreifen will, ist zumindest aus Kostengründen naheliegend. Die noch im Unternehmen tätigen Beamten fallen nicht unter den Haustarifvertrag der Post, sie werden meist besser bezahlt als die Angestellten des Unternehmens. Noch gravierender fällt ein Vergleich zur Entlohnung der Paketboten aus, die beim Postableger DHL Delivery beschäftigt sind. 

Die Weichenstellung für diese unterschiedliche Entwicklung wurde bereits in den 90er Jahren gelegt. Mit der Umwandlung von Bundespost und Bundesbahn in Aktiengesellschaften blieb für die dort beschäftigen Beamten der Status als Bundesbeamte erhalten. Für sie gelten auch weiterhin die allgemeinen Besoldungstabellen für Bundesbeamte. Bezahlt werden die Beamten bei den Ex-Staatsunternehmen aber nicht mehr aus dem Bundeshaushalt, sondern von den Unternehmen selbst. Deutsche Post AG, Deutsche Postbank AG und die Deutsche Telekom AG sind auch bei der Altersvorsorge für die übernommenen Beamten beteiligt. 

Bei der Deutschen Telekom sind bislang keine Pläne bekannt, verstärkt auf den „engagierten Ruhestand“ zurückzugreifen. Tatsächlich dürften die oftmals hoch qualifizierten Telekom-Beamten in den kommenden Jahren bei Projekten wie dem Breitbandausbau noch dringend gebraucht werden. Eine sinnvolle Beschäftigung fanden Beamte des gehobenen Dienstes der ehemaligen Bundespost, als im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Jahr 2016 Hunderttausende Asylanträge zu bearbeiten waren. Auch in einigen Bundesländern hat inzwischen ein Umdenken in Sachen Vorruhestand für Landesbeamte eingesetzt. Immer öfter geht es nun darum, Beamte sogar länger im Dienst zu halten. In Nordrhein-Westfalen und Brandenburg können zum Beispiel Lehrer mittlerweile auf Antrag über die Ruhestandsgrenze hinaus weiter unterrichten. In Berlin hofft wiederum der rot-rot-grüne Senat, den Personalmangel in der Verwaltung mithilfe erfahrener Beamte abmildern zu können. Gerade im Fall Berlins wirken die Überlegungen, Beamte mithilfe von Anreizen länger im Arbeitsleben zu halten, etwas erstaunlich: Während der Bund und fast alle Länder das Pensionsalter für Beamte vor einigen Jahren von 65 auf 67 Jahre heraufsetzten, beharrte die deutsche Hauptstadt auf einem Sonderweg und beließ es bei der alten Pensionsgrenze.