28.03.2024

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14.09.18 / Verhätschelter Mörder

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 37-18 vom 14. September 2018

Verhätschelter Mörder
Thomas W. Wyrwoll

Ali Reza S. galt seiner kirchlichen Umgebung als ein perfektes Beispiel gelungener Integration: In seiner iranischen Heimat will sich der ethnische Perser 2006 dem Christentum zugewandt haben, kam im Folgejahr als Asylsuchender nach Deutschland, erhielt als solcher rasch seine Anerkennung und bald auch die deutsche Staatsangehörigkeit. In der EKD erhielt er eine Predigerausbildung und „engagierte“ sich ganz im Sinne dieser Kirche „für Flüchtlinge“. Angesichts des dortigen weiblichen Angebots nicht gerade als Kind von Traurigkeit bekannt, wollte der wählerische Gast für die Ehe aber keine „benutzte“, dafür aber eine seiner vor Gericht wiederholten Ansicht nach im Gegensatz zu seiner deutschen Umgebung „gebildete“ Frau – und suchte nach einer passenden Ergänzung in der alten Heimat, wo er die sieben Jahre jüngere Maryam fand. Per Internet schloss das junge Paar eine islamische Ehe. Ali Reza reiste als dort angeblich Verfolgter ohne jegliche Probleme in den Iran zu seiner Gattin, schwängerte sie, flog zurück nach Deutschland und organisierte die Ausreise für Frau und Kind.

Im Oktober 2017 wird die junge „Familie“ in Hamburg vereint, wobei es der umsichtige Perser unterlässt, seine Ehe in Deutschland staatlich eintragen zu lassen – schließlich liebäugelt er dank des islamischen Ehevertrags mit einer Rückgabe der Frau, falls sich diese nicht hinreichend bewähren sollte. Dem bundesdeutschen Staat ist dies naturgemäß egal, und auch die EKD nimmt am unchristlichen Treiben ihres vielfach gefeierten Pfaffen keinen Anstoß – auch dann nicht, als sich die Probefrau trotz regelmäßiger Schläge durch ihren Herrn und Meister nicht bewährt und den bereits zuvor als erheblichen Gewalttäter Polizeibekannten sogar kurzzeitig aus der gemeinsamen Wohnung verweisen lässt, nachdem sie schwer misshandelt von Vertretern der deutschen Behörden gerettet werden musste. Schließlich gibt Maryam dem Werben ihres Paschas aber doch wieder nach – und wird von ihm kurz darauf, nur zwei Monate nach ihrer Einreise aus dem Iran, vor den Augen der gemeinsamen Tochter ermordet: 25 Stiche mit einem langen Messer bis zu dessen Abbrechen, ein durch mehrere wuchtige Hiebe mit einem Glasgerät eingeschlagener Schädel und eine anschließende Strangulation mit einem Schal sprechen für einen ebenso heißblütigen wie zielorientierten Täter. Zuvor war der Streit des Paares so lautstark eskaliert, dass nach der bekannten Vorgeschichte mit einem baldigen Eintreffen der Polizei zu rechnen war – und eine eigenmächtige Flucht der Frau ging wohl gar zu sehr gegen die so völlig uneuropäische „Ehre“ des bigotten Gottesmannes. Die Zeit bis zum Eintreffen der Polizei reichte ihm immerhin noch, sich ein paar kleinere Schnitte beizubringen – freilich von völlig harmloser Natur, wie die Ärzte feststellen sollten. Dennoch beorderte der für seinen neuen Vorzeigedeutschen fürsorgliche bundesdeutsche Staat Polizeibeamte ab, um den wertvollen Zuwanderer im Krankenhaus „vor einem weiteren Suizid“ zu bewahren. Für seine Frau, die noch in letzten Zügen lebte und von ihrem Gatten zum Sterben unter einem Perserteppich versteckt worden war, kam hingegen jede Hilfe zu spät.

Der Prozess begann im Juni, und die Anklage lautete, wie in solchen Fällen üblich, nur auf Totschlag – es kommen ja schließlich keine Mörder zu uns! Der Angeklagte beschrieb sich als völlig unschuldiges Opfer, allein seine Frau habe ihn zu der Tat provoziert, erklärte die Übersetzerin, denn dem vormaligen Prediger und wortreichen Bezirzer waren die süßen Worte ausgegangen. Über sich wuss­te er dann aber doch viel Positives zu berichten – einschließlich seines staatstragenden Engagements für die Flüchtlingshilfe. Reue zeigte er hingegen auch nach Auffassung des Gerichts keine, schwärzte aber seine unsolide „Lebensgefährtin“ an und unterstellte ihr sogar zum Missfallen des Gerichts Mordabsichten gegenüber der gemeinsamen Tochter. Die selbst beigebrachte Verletzung und ein angebliches Vergessen des Tathergangs bei dem sonst eigentlich sehr geistesgegenwärtig wirkenden Täter reichten den Richtern aber dennoch aus, um eine Strafmilderung wegen „Depression“ zu gewähren – es verblieb ein Urteil von bescheidenen formal sechseinhalb Jahren Haft.

Der Neubürger wird uns also wohl weiterhin erhalten bleiben und sich in wenigen Jahren wieder als Frauenversteher sowie als geistlich-praktischer Ratgeber für die Weiterentwicklung unserer Gesellschaft engagieren können.