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21.09.18 / »Verfahren beschleunigen« / Bundesregierung erklärt Anker-Zentren für Asylsucher

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 38-18 vom 21. September 2018

»Verfahren beschleunigen«
Bundesregierung erklärt Anker-Zentren für Asylsucher
Jan Heitmann

Seit Wochen wird in Politik und Medien über sogenannte Anker-Zentren für Asylsucher diskutiert. Kaum einer weiß aber genau, was das eigentlich für Einrichtungen sein sollen. Der Begriff wird erstmals im Koalitionsvertrag erwähnt und steht für „Zentrum für Ankunft, Entscheidung, Rückführung (AnkER)“. Auf Bitten der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat die Bundesregierung jetzt erläutert, was es damit auf sich hat. Demnach wird in den Anker-Einrichtungen das gesamte Asylverfahren gebündelt: „Dort werden Ankunft, Entscheidung, kommunale Verteilung beziehungsweise Rückführung stattfinden.“ Mit der in den Anker-Einrichtungen beabsichtigten Beschleunigung der Asylverfahren soll „insbesondere die schnellstmögliche Verteilung auf die Kommunen von denjenigen mit asylrechtlichem Bleiberecht bewirkt werden, um von den Integrationsmaßnahmen vor Ort frühzeitig profitieren zu können“. Zugleich solle eine Verbesserung der Situation bei der Rückkehr ausreisepflichtiger Ausländer erreicht werden.

Für den Erfolg der Anker-Einrichtungen ist es laut Bundesregierung entscheidend, dass die Aufenthaltszeiten für die Menschen dort so kurz wie möglich sind. Dies soll durch eine intensivierte Zusammenarbeit der am gesamten Verfahren beteiligten Behörden auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene in den Anker-Einrichtungen erreicht werden. Ferner werde eine Präsenz des zuständigen Verwaltungsgerichts vor Ort angestrebt.

Aus Sicht der Bundesregierung „ist es zielführend, das Asylverfahren an einem Ort durchzuführen und hierfür die Beteiligten an einem Ort zusammenzuführen“. Die Steigerung der Effizienz der Asylverfahren sei ebenso erklärtes Ziel der Einrichtungen „wie die Entlastung der Kommunen, indem nur diejenigen zur Verteilung kommen, denen im Asylverfahren ein Schutzstatus zuerkannt wurde“. Alle anderen verblieben „möglichst bis zur freiwilligen Rückkehr beziehungsweise zur Rückführung“ in der Anker-Einrichtung.