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21.09.18 / Abschiebung: Linke streiten / Nach arabischem Überfall auf Musikklub: Linkspartei-Bürgermeister stellt sich gegen Genossen

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 38-18 vom 21. September 2018

Abschiebung: Linke streiten
Nach arabischem Überfall auf Musikklub: Linkspartei-Bürgermeister stellt sich gegen Genossen
Norman Hanert

Als der SPD-Politiker Gerhard Schröder im Jahr 1997 mit Bezug auf ausländische Straftäter sagte, „Wer unser Gastrecht missbraucht, für den gibt es nur eins: raus, und zwar schnell“, da formulierte er für viele Bürger eine Selbstverständlichkeit. In Brandenburg diskutieren Politiker dagegen nun, ob auch sogar Intensivtätern ein Bleiberecht zustehe.

Der Anlass für die Diskussion ist ein Fall, der sich am 26. August in Frankfurt an der Oder ereignet hat. In derselben Nacht, in der in Chemnitz Daniel H. durch mehrere Messerstiche getötet wurde, fiel in der Oderstadt gegen drei Uhr eine zehn- bis 15-köpfige Gruppe jugendlicher Araber mit Messern und Steinen über Gäste einer Dis­kothek her. 

Angefangen hatte der Abend im „Frosch“-Klub als fröhliche 90er-Jahre-Party. Stunden später befanden sich die Gäste in Todesangst. Das Publikum im „Frosch“ ist gemischt. Zu den Gästen am 26. August gehörten auch zwei Syrer, die im Laufe des Abends mit einem anderen Mann in Streit gerieten. Zeugen berichten über Drohungen wie „Wir bringen euch um“. Die Situation eskalierte vollends, als die beiden Araber über das Telefon auch noch Verstärkung herbeiriefen. 

Es folgte eine derart heftige Attacke mit Eisenstangen und Steinen, dass sich die Gäste im Klub verbarrikadieren mussten. In der Diskothek bricht wegen der draußen tobenden Gewalt Panik aus. Erst als ein Streifenwagen erscheint, flüchten die Angreifer, hat der Albtraum für die Partybesucher ein Ende.

Am Abend des Folgetages nahm die Polizei zwei mutmaßliche Tatbeteiligte fest. Die beiden Syrer waren in der Innenstadt von Frankfurt (Oder) erneut mit mehreren Deutschen in Streit geraten und hatten diese mit Messern bedroht. Die Beamten stellten bei ihrem Einsatz fest, dass gegen einen der beiden Männer bereits ein Haftbefehl vorlag. Dieser bezog sich auf eine gefährliche Körperverletzung. Bereits Anfang August soll der 20-Jährige einen Mann mit einem Baseballschläger angegriffen haben. Nach dem Angriff berichteten Medien, dass es in der Stadt schon länger Probleme mit einer Gruppe von 15 bis 20 syrischen Asylsuchern gebe, die immer wieder Straftaten begingen. 

Die Reaktion von Frankfurts Oberbürgermeister René Wilke auf den Angriff auf den Frosch-Klub hat inzwischen bundesweit für Aufsehen gesorgt. Der Linkspartei-Politiker sagte: „Ich warte nicht bis zum ersten Toten“, und kündigte die Ausweisung von Straftätern an. Wilke will dazu eine erst 2016 eingeführte Regelung im  Aufenthaltsgesetz nutzen. Diese erlaubt die Ausweisung von Ausländern, wenn deren Aufenthalt die öffentliche Sicherheit gefährdet. Dass die Hürden für eine Ausweisung hoch sind, ist dem Oberbürgermeister bewusst, er hat selbst darauf hingewiesen. 

Zunächst muss der Nachweis geführt werden, dass der betreffende Ausländer tatsächlich eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellt. Im Fall der Syrer kommt hinzu, dass Abschiebungen wegen der Lage in ihrem Heimatland derzeit nicht stattfinden. 

Erreichen will der Bürgermeister zumindest, dass eine rechtskräftige Ausweisung und ein Wiedereinreiseverbot vorliegen, wenn Abschiebungen nach Syrien wieder möglich sind. Rückendeckung hat Wilke inzwischen von Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) erhalten. Auch Brandenburgs SPD-geführtes Innenministerium will Frankfurt juristische Informationen zukommen lassen, die bei der Ausweisung der mutmaßlichen Tätergruppe hilfreich sein könnten.  

Gegen Wilke kam allerdings auch scharfe Kritik – vor allem aus der eigenen Partei: Die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, Ulla Jelpke, sagte gegenüber dem „Tagesspiegel“: „Wer bei uns straffällig wurde, muss seine Strafe auch hier verbüßen.“ Aus Sicht Jelpkes stellt eine nachfolgende Abschiebung überdies eine rechtsstaatlich unzulässige Doppelbestrafung dar. Auch Andrea Johlige, Abgeordnete der Linkspartei im Brandenburgischen Landtag, sagte: „Wir lehnen die Vermischung von Asylrecht und Strafrecht ab.“ 

Beide Politikerinnen vertreten damit die offizielle Linie ihrer Partei. Bereits im Programm zur Bundestagswahl 2017 hatte die Linkspartei erklärt: „Wir sind gegen Ausweisungen und Abschiebungen als eine Form der Doppelbestrafung für hier lebende Migrantinnen und Migranten.“

Für Brandenburgs rot-rote Landesregierung birgt die Frage, wie mit straffälligen Asylsuchern umgegangen wird, erhebliches Konfliktpotenzial. Wie nun feststeht, sollen die Brandenburger am 1. September 2019 einen neuen Landtag wählen. Damit werden die kommenden Monate von Wahlkampf geprägt sein. 

Schon jetzt ist nicht zu übersehen, dass sich die märkischen Sozialdemokraten mit mehr Bürgernähe bei Themen wie der inneren Sicherheit bemühen, den wachsenden Erfolg der AfD aufzuhalten. Die Linkspartei liegt mit ihren Vorstellungen zum Umgang mit straffälligen Ausländern allerdings nicht nur auf Konfrontationskurs zum derzeitigen Koalitionspartner SPD. Brandenburgs CDU-Landeschef Ingo Senftleben erwägt ein Bündnis mit der Linkspartei, um 2019 der erste märkische CDU-Ministerpräsident zu werden. Da könnte die Abschiebefrage zum Stolperstein werden.