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21.09.18 / Digitalsteuer auf Eis gelegt / Keine Einigung beim Treffen der EU-Finanzminister in Wien

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 38-18 vom 21. September 2018

Digitalsteuer auf Eis gelegt
Keine Einigung beim Treffen der EU-Finanzminister in Wien
Norman Hanert

Das Treffen der EU-Finanzminister Anfang dieses Monats in Wien hat zu keiner Einigung bei der Einführung einer Digitalsteuer für große Internetkonzerne geführt. Die EU-Kommission hatte im März entsprechende Pläne vorgelegt. Erreicht werden soll mit der Digitalsteuer, dass Internetriesen wie Facebook, Google oder Amazon künftig mit einer neuen Umsatzsteuer belegt werden. Befürworter der neuen Steuer führen als Argument an, große Internetkonzerne würden deutlich weniger Steuern zahlen als traditionelle Firmen. In der Tat müssen die Internetriesen für ihre Geschäfte keine Niederlassungen in den Ländern unterhalten, in denen ihre Kunden leben. Die Gewinne werden meist in Ländern versteuert, die besonders günstige Steuerkonditionen bieten. Innerhalb der EU standen in den vergangenen Jahren regelmäßig Irland, Luxemburg und die Niederlande in der Kritik, Steuerdumping zu betreiben. 

Die EU-Kommission hatte vorgeschlagen, von Unternehmen eine Abgabe von drei Prozent ihres Umsatzes in den EU-Staaten zu verlangen. Betreffen soll dies Firmen, die weltweit mehr als 750 Millionen Euro Jahresumsatz erzielen und davon mehr als 50 Millionen durch digitale Dienstleistungen in der EU generieren. Langfristig will die Kommission auch die Körperschaftsregeln ändern, damit Unternehmen auch ohne physische Präsenz in einem Land besteuert werden können.

Zwar hatte Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) die Einführung einer Digitalsteuer noch vor Kurzem als „Herzensanliegen“ und als notwendig im Sinne der Fairness bezeichnet, doch wachsen auch in Deutschland die Bedenken gegen die Digitalsteuer. Erst vor Kurzem sprach sich etwa der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) gegen die „Einführung einer Digitalsteuer“ in Europa aus und warnte, die Steuer würde „mehr Schaden als Nutzen“ bringen. 

Tatsächlich könnte die „Google-Steuer“, so eine gelegentlich gebrauchte Bezeichnung, auf lange Sicht Türöffner für einen generellen Umbau im internationalen Steuerrecht sein. Bislang gilt nämlich das Prinzip, dass Waren und Dienstleistungen in dem Land besteuert werden, in dem sie hervorgebracht werden. Für die exportstarken deutschen Autobauer gilt etwa, dass sie ihre Gewinne aus den Auslandsverkäufen am Sitz der Mutterkonzerne, also in Deutschland, versteuern. Macht das Modell Digitalsteuer allerdings Schule, droht deutschen Firmen, dass sie auf die Gewinne aus ihren Exporten auch im Ausland Steuern zahlen müssen. Profitieren würden dann die Staatskassen Chinas, der USA und anderer Länder, in die viele deutsche Exporte gehen. 

Zudem sind in Deutschland und einigen anderen Ländern auch Befürchtungen vor einer Vergeltung gewachsen. Von einer Digitalsteuer wären sehr stark die großen Internetunternehmen betroffen, die zumeist aus den USA stammen. Die Einführung der Steuer könnte die ohnehin angespannten Handelsbeziehungen zwischen den USA und der EU weiter verschlechtern.

Auf dem Wiener Treffen der EU-Finanzminister Anfang September setzten der Bundesfinanzminister und andere Minister den Start einer Initiative auf internationaler Ebene durch. Parallel zur weiteren Diskussion in der EU soll sich auch die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) mit dem Thema Digitalsteuer befassen. Damit ist eine baldige Einführung der Steuer in der EU kaum noch realistisch.