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28.09.18 / Wird Folgsamkeit gekauft? / Brandenburgs Politik will freischaffende Musiker mit Geldgeschenken begünstigen

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 39-18 vom 28. September 2018

Wird Folgsamkeit gekauft?
Brandenburgs Politik will freischaffende Musiker mit Geldgeschenken begünstigen
Dirk Pelster

Brandenburg will freischaffende Musiker mit Steuergeldern beschenken. Soll hier Loyalität zum politischen Establishment belohnt oder gar gekauft werden?

Am 12. September fanden sich in Raum 1050 des Brandenburger Landtages die Abgeordneten des Kulturausschusses zusammen, um gemeinsam über einen gemeinsamen Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, Linkspartei und Grünen zu beraten. Neben dem parlamentarischen Geschäftszeichen trug das Dokument den gefälligen Titel „Für die Zukunft der Musik in Brandenburg“, gleich so, als wolle man sich schon vorab die Möglichkeit eröffnen, jeden Kritiker der nachfolgenden Zeilen bei Bedarf in das Lager der Kulturfeinde verweisen zu können.

Während allerdings übermäßig wohlklingend formulierte Parlamentsanträge heutzutage üblich sind, so erstaunt doch, dass die aktuelle Initiative mit großer Eintracht von allen im Landtag sitzenden Parteien – mit Ausnahme der AfD und der fraktionslosen Abgeordneten – eingebracht wurde. Doch die erste Verblüffung über diesen Umstand weicht schnell, wenn man sich näher mit dem Inhalt des Papiers befasst. 

In anrührenden Molltönen wird dort zunächst die schlechte Entlohnung von freiberuflichen Musikern und Vokalsolisten in Brandenburg beklagt. Alsdann wird die Landesregierung dazu aufgefordert, Leitlinien für öffentliche Träger zu erarbeiten, die künftig eine Mindestentlohnung von Musikern sicherstellen sollen. Eine solche Regelung ist mittlerweile in vielen Bereichen der staatlichen Auftragsvergabe üblich. So müssen sich etwa private Firmen dazu verpflichten, ihre Mitarbeiter nach den einschlägigen Tarifvorschriften zu vergüten, wenn sie den Zuschlag für die Reinigung oder Instandhaltung von Behördengebäuden übernehmen wollen. Insoweit wäre eine analoge Richtlinie für freiberufliche Musiker durchaus nicht zu beanstanden. 

Etwas mehr Skepsis gegenüber den möglichen weiteren Hintergedanken beschleicht den Betrachter jedoch, wenn er sich die Liste der Lobbyorganisationen anschaut, die im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens gehört wurden oder noch gehört werden. Neben unverdächtigen Vertretern klassischer Orchestermusik findet sich dort etwa das Büro für Kulturwirtschaftsforschung von Michael Söndermann. 

Der studierte Sozialwissenschaftler hat in der Vergangenheit schon häufig mit SPD und Grünen sowie deren Vorfeldorganisationen zusammengearbeitet. Auf seinem Twitterkanal finden sich denn neben fachlichen Meldungen auch die für diesen Dunstkreis üblichen Beiträge gegen US-Präsident Trump und allgemein gegen konservative Gruppen sowie weitergeleitete Solidaritätsbekundungen für Claudia Roth. Von den Abgeordneten ebenfalls angehört wurde der Multifunktionär Olaf Zimmermann, der den Deutschen Kulturrat vertritt. Bei diesem Verband handelt es sich um den Prototypen einer klassischen Zivilgesellschaftssimulation. In seinen Gliederungen sind beispielsweise die zwangsfinanzierten Sender ARD und ZDF organisiert. Inhaltlich forciert der Verein, ähnlich wie die in der „Nationalen Front“ der DDR zusammengeschlossenen Gruppierungen, vor allem staatlich vorgegebene Themen. Hierzu gehören die Integration von Ausländern, die Geschlechtergerechtigkeit und ähnliches. Den Etat des Kulturrats trägt zu mehr als 80 Prozent der Steuerzahler. Zimmermann selbst polemisiert auf den Netzseiten des öffentlich finanzierten Vereins gerne gegen den neuen Rechtspopulismus.

Ein weiterer Gast im Potsdamer Stadtschloss war Franziska Pollin. Sie vertritt die Landesarbeitsgemeinschaft Soziokultur, einen Zusammenschluss alternativer Kulturzentren. Den betroffen wirkenden Abgeordneten rechnete sie in der ersten Ausschusssitzung vor, dass die Mitglieder einer Musikband für 20 sogenannte Gigs (Auftritte) im Jahr nur rund 6000 Euro erhielten und davon schlechterdings nicht leben könnten. Keine Auskunft hat sie allerdings dazu gegeben, warum es bei einer derartig geringen Auslastung nicht noch genügend zeitliche Freiräume für eine reguläre Erwerbsarbeit gibt. 

Offenbar wollen die Verantwortlichen speziell für freiberufliche Musiker, welche über fehlenden Zuspruch klagen, die für jeden anderen Bürger geltenden Marktmechanismen außer Kraft setzen. Für selbstständige Handwerker, die innerhalb eines Jahres nur 20 Wohnzimmer tapezieren, dürfte sich jedenfalls kaum ein derart hohes parlamentarisches Interesse einstellen. Dabei sind freiberufliche Künstler, ebenso wie Publizisten, bereits erheblich privilegiert. Während fast jeder andere Freiberufler die vollen Beitragssätze zur Sozialversicherung aus eigener Tasche zahlen muss, führen sie nur die Hälfte an die eigens für ihre Berufszweige geschaffene Künstlersozialkasse ab. Ein selbständiger Musiker spart somit in der Regel mehr als 17 Prozent an Sozialabgaben von seinem Bruttogehalt ein, erhält aber durch Steuersubventionen die vollen Leistungen der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.

Die nun in Brandenburg gestartete Gesetzesinitiative dürfte daher nicht allein der Verbesserung der finanziellen Situation von Orchestermusikern dienen, sondern auch der Erhaltung eines am Publikumsgeschmack vorbei agierenden Künstlerbiotops. Eine solche Bezuschussung dürfte sich, ein Jahr vor der anstehenden Landtagswahl, zudem günstig auf die Loyalität politisierender Künstler zum politischen Establishment auswirken.