19.04.2024

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28.09.18 / Trotz Wohnungsnot mehr »Flüchtlinge«

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 39-18 vom 28. September 2018

Trotz Wohnungsnot mehr »Flüchtlinge«
Vera Lengsfeld

Der Regierende Bürgermeister von Berlin Müller gehörte zu den Stadtoberhäuptern, die Kanzlerin Merkel versichert haben, ihre Stadt wolle noch mehr „Flüchtlinge“ aufnehmen. Die Bewohner sind dazu nicht befragt worden. Bekanntlich ist die Wohnungsnot in Deutschland so groß, dass es einen  Wohnungsgipfel im Kanzleramt geben musste, auf dem der Bau von 1,5 Millionen Wohnungen beschlossen wurde. Man kann sicher sein, dass dieser Plan ebenso          schiefgehen wird wie der, bis zum Jahr 2020 eine Million E-Mobile auf Deutschlands Straßen zu bringen. 

Berlin leidet besonders am Mangel an bezahlbaren Wohnungen. Zwar werden inzwischen alle Bombenlücken zugebaut, aber es entstehen überteuerte Apartements. Am Anfang meiner Straße gibt es ein Grundstück, das sich so dicht am S-Bahnhof befindet, dass die Züge mit einer gefühlten Armlänge Abstand am Wohnzimmerfenster vorbeifahren. 

Trotzdem ist der Grundstückspreis auch hier rasant gestiegen. Er liegt bei unfassbaren 2680 Euro pro Quadratmeter. Wer hier bauen will, muss rund 1500 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche bezahlen,  bevor auch nur ein Spatenstich gemacht wurde. Dazu kommen mindestens 2500 Euro Baukosten pro Quadratmeter plus Marge. Solche Einheiten halbwegs rentabel zu vermieten, bedeutet Kaltmieten von deutlich über zehn Euro pro Quadratmeter. Das ist nur für Besserverdienende zu stemmen. 

Weil man die Neubürger, die zum Teil schon Jahre in Massenunterkünften hausen, dringend unterbringen muss, ist das erweiterte Büro des Regierenden Bürgermeisters auf eine bemerkenswerte Idee gekommen. Der „Vorschlag“ aus der Senatskanzlei beinhaltet, dass das Allgemeine Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin (ASOG) geändert werden soll. 

Der Paragraph 6 ASOG, der regelt, wann die Polizei ohne richterlichen Beschluss in eine Privatwohnung eindringen darf, soll einen „Absatz 4“ bekommen, der lautet: „Die Ordnungsbehörden und die Polizei können zur Prüfung der Geeignetheit zur Unterbringung von Flüchtlingen Grund­stücke, Gebäude oder Teile davon ohne Einwilligung des Inhabers betreten, wenn dies zur Verhütung drohender Obdachlosigkeit erforderlich ist.“ 

Das heißt im Klartext, die Polizei darf ohne richterlichen Beschluss in Privateigentum eindringen, um nach Wohnraum für Flüchtlinge zu suchen. Das ist Enteignung light à la DDR.