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05.10.18 / Nun auch St. Gallen / Referendum bestätigt Verhüllungsverbot des Kantonsrates

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 40-18 vom 05. Oktober 2018

Nun auch St. Gallen
Referendum bestätigt Verhüllungsverbot des Kantonsrates
Bodo Bost

Im Schweizer Kanton St. Gallen hat die Bevölkerung ein im November vergangenen Jahres vom Kantonsrat mit 57 zu 55 Stimmen beschlossenes Verhüllungsverbot bei einem Volksentscheid mit 66,65 Prozent der Stimmen bestätigt. Das Verbot gilt für alle Fälle, in denen die Verhüllung „die öffentliche Sicherheit oder den religiösen oder gesellschaftlichen Frieden bedroht oder gefährdet“. Gegner hatten das Verbot mit dem Referendum kippen wollen.  

Ein sich „Komitee gegen Verbotskultur“ nennendes breites Parteienbündnis von Linken, Liberalen und Grünen hatte im Kamf gegen das Verbot des Kantonsrates argumentiert, dass es im Kanton kaum Burkaträgerinnen gebe. Aufgrund der angeblich vagen Formulierung, so argumentierten sie weiter, könne die Umsetzung des Verbotes völlig willkürlich ausfallen. Außerdem gebe es bereits ein strafrechtliches Verbot eine Frau zum Tragen einer Burka zu zwingen. 

Befürwortet wurde das Verbot von der Schweizerischen Volkspartei (SVP) und der Christlichdemokratischen Volkspartei der Schweiz, die in St. Gallen mit dem Bistumssprecher und Schriftsteller Guiseppe Gracia einen prominenten Unterstützer hat. Der Sohn eines Sizilianers und einer Spanierin kämpft in seinen Romanen gegen den politisch korrekten Meinungs-Mainstream der vermeintlich Liberalen und wirft den Medien vor, bezüglich des Islam die Leser nicht mehr aufzuklären, sondern sie erziehen zu wollen. Die Befürworter des Burkaverbots argumentierten, dass Gesichtsverhüllungen Unbehagen verursachten und einem freiheitlichen und friedlichen Zusammenleben zuwiderliefen. Die Burka und der Niqab seien Ausdruck der Unterwerfung der Frau unter den Mann, die es zu unterbinden gelte.

St. Gallen ist nach dem Tessin der zweite Kanton mit einem Verhüllungsverbot. Im Tessin wurde bereits 2013 ein Burkaverbot mit 65 Prozent der Stimmen beschlossen. Seit 2016 ist es im Tessin verboten, das Gesicht im öffentlichen Raum zu verhüllen. Während das St. Galler Gesetz die Relativierung enthält, dass bestraft wird, wer durch die Gesichtsverhüllung „die öffentliche Sicherheit oder den religiösen oder gesellschaftlichen Frieden bedroht oder gefährdet“, heißt es im Tessiner Gesetz: „Niemand darf sein Gesicht im öffentlichen Raum und an Orten verhüllen oder verbergen, die allgemein zugänglich sind, ausgenommen sind religiöse Kultstätten.“ Befürchtungen, dass arabische Touristen den Kanton meiden könnten, haben sich nicht bewahrheitet. Die Fälle von verschleierten Frauen waren in den letzten zwei Jahren an einer Hand abzuzählen, sie betrafen meist keine arabischen Touristinnen, sondern Schwei­zer­in­nen. Seit Juli 2016 gab es 37 Verfahren sowie einige Verwarnungen.

Es gibt bereits eine eidgenössische Initiative „Ja zum Verhüllungsverbot“ die auf Bundesebene ein Burkaverbot einführen möchte. Dahinter steckt das „Egerkinger Komitee“ um den Solothurner SVP-Nationalrat Walter Wobmann. Dieses Komitee hat auch die Anti-Minarett-Initiative 2009 erfolgreich durchgeführt. Abgestimmt werden dürfte frühestens 2019.

In Europa gibt es Verhüllungs- oder Verschleierungsverbote auf nationaler Ebene in Österreich, Belgien, Frankreich, Lettland und seit diesem Jahr auch in Dänemark. In den Niederlanden und in Bulgarien gibt es Verhüllungsverbote mit Einschränkungen, Gesichts- und Ganzkörperschleier sind dort in staatlichen Gebäuden verboten.