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05.10.18 / Wenn Beamten der Kragen platzt / Die Wut von Staatsbediensteten über Regelverstöße der Politik wächst

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 40-18 vom 05. Oktober 2018

Wenn Beamten der Kragen platzt
Die Wut von Staatsbediensteten über Regelverstöße der Politik wächst
Dirk Pelster

In der Medienberichterstattung über die Ereignisse von Chemnitz verkam nicht nur der eigentliche Anlass, nämlich die Tötung eines deutschen Staatsbürgers durch mehrere ausländische Tatverdächtige schnell zu einer Randnotiz. Noch stärker in den Hintergrund trat die Meldung über das Öffentlichmachen des erlassenen Haftbefehls gegen die ursprünglich nur zwei Tatverdächtigen durch den sächsischen Justizbeamten Daniel Zabel. 

In einer auf der Internetseite seines Rechtsanwaltes veröffentlichten Erklärung hatte Zabel sein Handeln ausführlich begründet. Obwohl er um die Verletzung seiner Dienstpflicht und auch um den drohenden Verlust seines Arbeitsplatzes wusste, hatte sich der Beamte zur Veröffentlichung entschieden, um eine manipulierte Darstellung des Tatgeschehens durch die Medien zu verhindern. Dieses eindrucksvolle Beispiel zeigt, dass immer mehr Bedienstete innerhalb der öffentlichen Verwaltung eine in ihren Augen verantwortungslose und zum Teil rechtswidrige Regierungspolitik nicht länger mittragen wollen. 

Nur wenige sind allerdings bereit, derart weit zu gehen und gleich ihre gesamte Existenz zu  riskieren. Doch der Unmut wird wahrnehmbarer. So bezog denn selbst Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen, der schon von Berufs wegen nicht im Verdacht steht, sich mit rechten Oppositionellen gemein zu machen, wenige Tage nach den Demonstrationen in Chemnitz Stellung gegen das durch Mainstream­medien und politisches Establishment kolportierte Märchen von angeblichen Hetzjagden auf Ausländer in der westsächsischen Metropole.

Der Unmut innerhalb des Apparates drückt sich in sehr unterschiedlichen Formen aus. Die Option, die noch die meisten Staatsdiener wählen, ist die sogenannte Remonstration. Nach deutschem Recht sind Beamte dazu angehalten, nicht gegen geltende Gesetze zu handeln. Erhalten sie von ihrem Dienstherrn eine gegenteilige Anweisung, haben sie die Pflicht, ihre Vorgesetzten auf diesen Normverstoß hinzuweisen. Im Zuge der noch anhaltenden Masseneinwanderung haben insbesondere Beamte des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, aber auch zahlreiche Bundespolizisten gegen illegale Weisungen remonstriert. 

In der Regel halten die Behördenleitungen diesen auf dem Dienstweg eingebrachten Protest jedoch unter der Decke. Zahlen hierzu werden gar nicht erst erfasst. Aus diesem Grund geben einzelne Beamte daher immer wieder Behördengeheimnisse an Medien oder die Betreiber von Internetplattformen weiter, um die Öffentlichkeit über die Missstände zu informieren. 

So wäre beispielsweise die wahre Dimension der durch arabische Immigranten begangenen sexuellen Übergriffe in der Kölner Silvesternacht 2015 nie bekannt geworden, wenn Polizeibeamte die entsprechenden Informationen nicht an die Medien durchgestochen hätten. Ein ebenso bedeutsamer Fall ist die Weitergabe fast sämtlicher polizeilicher Ermittlungsakten in der NSU-Affäre an einen in Kambodscha lebenden Netzaktivsten, der diese dann im Internet veröffentlichte. Selbst die zahlreichen NSU-Untersuchungsausschüsse in Bund und Ländern mussten teilweise auf dieses Datenmaterial zurückgreifen, da die Behörden gegen die Preisgabe von Informationen mauerten.

Das ganze Ausmaß des Unmuts innerhalb der Verwaltung lässt sich nur schwer einschätzen. Das politische Establishment scheint jedoch bereits in helle Panik verfallen zu sein. Dies zeigt sich vor allem in den neuerlichen Forderungen, die AfD durch den Geheimdienst beobachten zu lassen, denn neben der öffentlichen Brandmarkung mit dem Kainsmal der Verfassungswidrigkeit soll mit so einem Schritt vor allem erreicht werden, die im Staatsdienst stehenden Mitglieder aus den Reihen der Partei zu verjagen und diese damit von deren fachlicher Expertise abzuschneiden.