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12.10.18 / Ohne NATO-Bündnisfall oder UN-Mandat / Deutschlands militärische Beteiligung am Kosovokrieg – Vor 20 Jahren erfolgte die Billigung des Bundestags

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 41-18 vom 12. Oktober 2018

Ohne NATO-Bündnisfall oder UN-Mandat
Deutschlands militärische Beteiligung am Kosovokrieg – Vor 20 Jahren erfolgte die Billigung des Bundestags
Wolfgang Kaufmann

Im März 1999 nahmen deutsche Soldaten erstmals seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges wieder an Angriffsaktionen gegen einen anderen souveränen europäischen Staat teil. Die politischen Voraussetzungen für diese verfassungsrechtlich höchst bedenkliche Aktion hatte ein Beschluss des Bundestages vom Oktober 1998 geschaffen.

Im Frühjahr 1998 eskalierten in der mehrheitlich von muslimischen Albanern bewohnten südserbischen Provinz Kosovo die bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen serbischen Sicherheitskräften und der separatistischen Rebellenorganisation Ushtria Çlirimtare e Kosovës (UÇK, Befreiungsarmee des Kosovo). Anfang Juli kontrollierte die Albaner-Miliz bereits ein Drittel des Kosovo. Deshalb blies die Belgrader Regierung zur Gegenoffensive. Daraufhin ergriffen bis zu 300000 Albaner die Flucht oder wurden vertrieben. 

Obwohl sich die UÇK-Rebellen während der Kämpfe gleichfalls schwere Verbrechen an der gegnerischen Zivilbevölkerung zuschulden kommen ließen, sprach der UN-Sicherheitsrat in New York in seiner Resolution 1199 vom 23. September 1998 von einer „humanitären Katastrophe“, für die ausschließlich die serbische Seite verantwortlich sei. Daraus resultierte die Forderung an den Präsidenten der serbisch dominierten Bundesrepublik Jugoslawien, Slobodan Miloševic, die Offensive im Kosovo zu beenden. Diese wurde jedoch – nicht zuletzt zum Schutze der serbischen Minderheit – mit unverminderter Härte fortgesetzt. Deshalb beschloss der NATO-Rat am 8. Oktober 1998, „dass unter diesen außergewöhnlichen Umständen … die Drohung mit und gegebenenfalls der Einsatz von Gewalt durch die NATO gerechtfertigt ist“, um „Frieden und Sicherheit in der Region“ wiederherzustellen.

Das heißt, es existierte kein explizites Mandat der Vereinten Nationen für eine militärische Intervention gegen Belgrad. Ebensowenig konnte sich die NATO auf den Bündnisfall berufen, da keines ihrer Mitglieder angegriffen worden war. Dennoch schloss sich die am 27. September 1998 abgewählte CDU/CSU-FDP-Bundesregierung unter Helmut Kohl der Auffassung des NATO-Rates an und initiierte eine eilige allerletzte Abstimmung des noch in alter Zusammensetzung tagenden Bonner Parlaments, um dessen Zustimmung zur deutschen Beteiligung „an den von der NATO geplanten … Luftoperationen zur Abwendung einer humanitären Katastrophe im Kosovo-Konflikt“ zu erlangen. Die Abstimmung fand am 16. Oktober 1998 statt – zehn Tage, bevor sich der neue Bundestag mit seiner nunmehrigen rot-grünen Mehrheit konstituieren konnte. Von den 580 anwesenden Abgeordneten votierten 500 für den Antrag, 62 dagegen und 18 enthielten sich der Stimme – die meisten Nein-Sager gehörten dabei der PDS an. Gleichzeitig boykottierte der amtierende Bundesjustizminister Edzard Schmidt-Jortzig (FDP) das Verfahren, nachdem er seinen Protest gegen den von ihm als völkerrechtswidrig eingeschätzten Regierungsantrag zu den Akten gegeben hatte.

Kritiker machten zudem geltend, dass es demokratischer gewesen wäre, die Mitglieder des neugewählten Parlaments zur Abstimmung zu rufen. In diesem Fall hätte das Ergebnis aber wohl kaum wesentlich anders ausgesehen. Immerhin teilten die Spitzen von Rot-Grün ja die Auffassung, die Bundeswehr müsse an der Intervention im Kosovo teilnehmen. In der Weise äußerten sich der designierte Bundeskanzler Gerhard Schröder und sein designierter Außenminister Joschka Fischer bereits eine gute Woche nach der gewonnenen Bundestagswahl bei Geheimgesprächen im Weißen Haus gegenüber US-Präsident Bill Clinton.

Jedenfalls kam es zu keinem neuen Beschluss des Bundestages mehr, bis die NATO ab dem 24. März 1999 Ernst machte und mit der Bombardierung von Zielen in Serbien begann. An dieser Operation Allied Force (OAF, Unternehmen Bündnisstreitmacht) beteiligten sich deutsche Tornado-Kampfflugzeuge mit Aufklärungsflügen und der Ausschaltung serbischer Radarstellungen. Als konkreter Anlass diente nunmehr die Nichtunterzeichnung des Friedensvertrages von Rambouillet durch Miloševic.

Während der Luftangriffe mit 1200 Maschinen aus 14 NATO-Staaten, die bis zum 10. Juni 1999 andauerten, kam es zu zahlreichen sogenannten Kollateralschäden, wie man damals zynisch sagte. Unterschiedlichen Quellen zufolge starben zwischen 500 und 5700 Zivilisten. Dazu kam die Zerstörung oder schwere Beschädigung von wichtigen Infrastruktureinrichtungen sowie 480 Schulen, 110 Krankenhäusern und 176 Kulturdenkmälern, darunter 23 mittelalterliche Klöster. Dahingegen verlor die jugoslawische Armee wegen der militärischen Ineffektivität des Bombardements lediglich neun ihrer 1025 Panzer und 164 Mann.

Als die ersten Fernsehbilder von den zivilen Opfern und Schäden in Serbien in die deutschen Wohnstuben kamen, bemühten sich führende Politiker der Bundesrepublik darum, den Beschluss des Bundestages vom Ok­tober des Vorjahres in immer neuen Variationen zu rechtfertigen. Während der grüne Außenminister Fischer hochtrabend tönte, es gelte ein zweites Auschwitz zu verhindern und „für die Menschenrechte eines moslemischen Volkes“, nämlich der Kosovo-Albaner, zu streiten, wiederholte Bundeskanzler Schröder (SPD) die Behauptung von der „humanitären Katastrophe“, obwohl sachkundige Militärs wie der deutsche Brigadegeneral Heinz Loquai das Vorliegen einer solchen rundheraus verneinten. Dazu sprach Schröders Parteigenosse, Verteidigungsminister Rudolf Scharping, von „Völkermord“ und „Massakern“ durch die Serben. Den Beweis für seine Behauptungen blieb er schuldig – und später stellten sich die Vorwürfe auch vielfach als falsch heraus.

Nachdem Russland Miloševic schließlich die Unterstützung entzogen hatte, warf dieser das Handtuch. Daraufhin kam der Kosovo unter UN-Verwaltung. Die entsprechende Resolution 1244 des Sicherheitsrates vom 10. Juni 1999 sah ferner die Einrichtung einer multinationalen Kosovo-Truppe unter der Leitung der NATO vor, welche die Einhaltung der Waffenruhe und den Abzug der serbischen Streitkräfte kontrollieren sowie die Entwaffnung der albanischen Milizen durchführen sollte. Zu dieser Kosovo Force (KFOR, Kosovo-Truppe) gehörte auch ein deutsches Einsatzkontingent mit anfangs 6000 Soldaten. Dieses wurde bereits am 13. Juni 1999 erstmals in Kampfhandlungen mit serbischen Paramilitärs verwickelt. Seitdem starben 27 Bundeswehrsoldaten bei KFOR-Einsätzen. 

Trotz ihrer Intervention konnten die NATO-Staaten bis heute keine nachhaltige Lösung des Kosovo-Problems erreichen. Weder ist der völkerrechtliche Status der Region einvernehmlich geklärt noch herrschen dort inzwischen sichere Verhältnisse. Ungeachtet dessen – oder vielleicht auch gerade deshalb – mehren sich hierzulande nun die Rufe nach einem Abzug des deutschen KFOR-Kontingents bis Ende 2019.