Gestützt auf zweifelhafte Gutachten rollt eine Prozess- und Urteilslawine in Sachen Verkehrs- und Umweltpolitik durch Deutschland. Dabei geht es immer wieder um die Behauptung, dass der Klimawandel „menschengemacht“ sei. Meist ist die sogenannte „Deutsche Umwelthilfe“ (DUH) der Kläger.
Dieser Verein gilt als „gemeinnützig“. Die „Frankfurter Allgemeine“ bezeichnete die DUH dagegen als „von Abmahnungen lebenden Interessenverein“. Das Landgericht Hannover kam 2011 zu dem Schluss, dass von der DUH Vertragsstrafzahlungen missbräuchlich gefordert worden seien.
Jüngst erstritt die DUH in Berlin ein Urteil, nachdem in der Stadt nun Fahrverbote für Dieselfahrzeuge auf einigen Straßen erlassen werden müssen. Offenbar mit klammheimlicher Freude vergoss die von den Grünen gestellte Verkehrssenatorin Regine Günther Krokodilstränen über das Urteil. Sie hatte indes schon zuvor Verkehrsbehinderungsmaßnahmen in der Stadt durchgesetzt und gilt als radikale Autohasserin. Nun kann sie voll „aufdrehen“.
Abgesehen von vielen privaten Pkw sind in Berlin und Brandenburg 80 Prozent aller Last- und Lieferwagen mit Dieselmotoren ausgerüstet. Unterstützung können die Unternehmen von der Industrie- und Handelskammer (in der jedes Unternehmen zwangsweise gebührenpflichtig Mitglied ist) kaum erwarten. IHK-Präsidentin Beatrice Kramm findet sogar, das „lokale Fahrverbote (zu) verkraften“ seien. Auch von der grünen Wirtschaftssenatorin Ramona Pop hat Günther eher Unterstützung als Widerstand zu erwarten.
Schon einmal – 2010 – wurden mit Einführung einer „Umweltzone“ die Berliner Gewerbetreibenden massiv geschädigt. Nicht jeder konnte sich einen neuen Lieferwagen mit der „grünen Plakette“ leisten. Zuständig für die Wirtschaft war damals Harald Wolff von der Linkspartei. Zahlreiche Kleinbetriebe gingen Pleite.
Es ist schwer zu verstehen, warum ein Abmahnverein „gemeinnützig“ und damit steuerabzugsfähig ist. Oder warum die DUH laut eigenen Angaben sogar staatliche Zuschüsse erhält. Und „die Wirtschaft“ in Berlin kann auch nicht verstehen, warum der Senat nicht in Berufung geht. Das Verwaltungsgericht Berlin ist ja nicht die letzte Instanz. Schließlich ist es an der Zeit, die Zwangsmitgliedschaft für alle Betriebe in der IHK aufzuheben. Wer solche „Interessenvertretungen“ hat, der benötigt keine Feinde mehr. Eigentlich könnte dieses Urteil zunächst gar keine Wirkung entfalten, wenn die Berliner Landesregierung entschlossen dagegen vorginge.