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19.10.18 / Bayram in Bedrängnis / Demo-Blockade: Grünen-Politikerin soll Immunität entzogen werden

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 42-18 vom 19. Oktober 2018

Bayram in Bedrängnis
Demo-Blockade: Grünen-Politikerin soll Immunität entzogen werden
Frank Bücker

Der Bundestag will die Immunität der Grünen-Abgeordneten Canan Bayram aufheben. Sie gehörte am 17. Februar neben einigen grünen Berliner Landesabgeordneten zu einer Anzahl sogenannter Gegendemonstranten, die eine Demonstration von AfD-nahen Frauen durch eine „Blockade“ verhinderten. Thema des von der gebürtigen Kurdin Leyla Bilge organisierten AfD-Aufzuges war Gewalt gegen Frauen durch Immigranten. 

Die Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Bayram wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz. Gegen die Politikerin liegen mehrere Strafanzeigen vor. Da die Polizei die Blockade nicht räumen wollte, musste die Demonstration abgebrochen werden. Die Staatsanwaltschaft prüft zudem den Anfangsverdacht der Nötigung. 

Bayram zeigt sich uneinsichtig und fühlt sich im Recht:  „Ich gehe davon aus, dass sich das aufklärt und von dem Vorwurf nichts übrig bleibt“. Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Sven-Christian Kindler unterstützte Bayram: „Für mich ist klar, dass friedliche Aktionen zivilen Ungehorsams gegen rechtsradikale Aufmärsche sinnvoll und notwendig sind … Friedlicher Protest gegen rechte Hetze ist kein Verbrechen, sondern legitim und wünschenswert.“  

Canan Bayram, die den Wahlkreis Friedrichshain-Kreuzberg für die Grünen im letzten Bundestagswahlkampf gewann, rechtfertigte seinerzeit Grünen-Plakate, die der Enteignung von Hausbesitzern das Wort redeten: „Ich finde das Plakat gut. Es zeigt, dass wir auf der Seite der Mieter sind, die sich für den Bestand ihrer Wohnungen einsetzen.“ Ihr damaliges Verhalten hatte keine strafrechtlichen Konsequenzen. Auch diesmal hofft sie darauf davonzukommen. Bayram verweist auf die Blockade gewaltbereiter Linksextremisten gegen eine Gedenkdemonstration zur Bombardierung Dresdens. Damals ermittelte der Staatsanwalt gegen den Linkspartei-Politiker und heutigen thüringischen Ministerpräsidenten Bodo Ramelow. Das Verfahren gegen Ramelow hatte die Staatsanwaltschaft Dresden wegen Geringfügigkeit eingestellt. Andere Teilnehmer wurden hingegen verurteilt. Das Bundesverfassungsgericht urteilte, dass Sitzblockaden unter Umständen als Versammlungen nach Artikel 8 des Grundgesetzes gewertet werden könnten. Sofern dies aber nicht zutrifft, ist der Straftatbestand der Nötigung erfüllt.