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19.10.18 / Spurwechsel light / Die Koalitionspartner haben sich auf ein Fachkräftezuwanderungsgesetz geeinigt

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 42-18 vom 19. Oktober 2018

Spurwechsel light
Die Koalitionspartner haben sich auf ein Fachkräftezuwanderungsgesetz geeinigt
Bodo Bost

Deutschland soll erstmals nach kanadischem Modell ein Einwanderungsgesetz bekommen. Die Regierungsspitzen von CDU, CSU und SPD haben sich nach sechsstündigen Verhandlungen auf entsprechende Details für die Zuwanderung von Fachkräften geeinigt. 

Jahrzehntelange Forderungen der grünroten Parteien haben jetzt gefruchtet. Deutschland erhält ein Fachkräfte-Zuwanderungsgesetz nach kanadischem Vorbild. Der Kompromiss der Koalition zur Fachkräftezuwanderung sieht folgendermaßen aus: Qualifizierte Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten sollen künftig zur Arbeitsplatzsuche für sechs Monate einreisen dürfen. Voraussetzung ist, dass sie in dieser Zeit ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können und ausreichend Deutsch sprechen. Laut dem Bundesinnenministerium berechtigt der geplante sechsmonatige Aufenthaltstitel zur Suche eines Arbeitsplatzes nicht zum Familiennachzug. Erst wenn die Fachkraft innerhalb der sechs Monate einen Arbeitsplatz gefunden hat, kann sie einen Familiennachzug beantragen. Wenn sie keinen Arbeitsplatz findet, muss sie wieder gehen. Das besagt zumindest das Gesetz. In der Praxis bliebe dem erfolglosen Arbeitsplatzsucher hingegen immer noch die Alternative, analog zu diversen abgelehnten Asylsuchern die Ausreise zu verweigern oder einen „Spurwechsel“ in entgegengesetzter Richtung zu versuchen und plötzlich zu entdecken, dass man in der Heimat verfolgt wird.

Das geplante Gesetz ist auf fünf Jahre befristet. Anschließend werde es mit Blick „auf mögliche konjunkturelle Veränderungen“ bewertet. Für Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit sind im Entwurf Ausnahmen vorgesehen, um Konkurrenz durch Zuwanderer zu verhindern. Bedarf und Qualifikation sollen, wie in einem klassischen Einwanderungsland, zentrale Kriterien werden. 

Nur beim von der SPD geforderten sogenannten Spurwechsel, dem Wechsel vom Asyl- ins Einwanderungsverfahren für abgelehnte, aber gut integrierte Asylwerber, musste länger um einen Kompromiss gerungen werden. Als Ergebnis kam ein „Spurwechsel light“ für ausschließlich „geduldete“ Asylsucher heraus, die aus welchen Gründen auch immer nicht in ihre Heimat abgeschoben werden können und deshalb zumindest vorerst sowieso in der Bundesrepublik bleiben. Der SPD-Begriff „Spurwechsel“ findet sich im aktuellen Entwurf nicht wieder, lediglich eine sinngemäße Regelung in entschärfter Version. Am Grundsatz der Trennung von Asyl und Erwerbsimmigration wird im Entwurf festgehalten. „Geduldeten“ Asylsuchern will man aber bei „guter Integration entgegenkommen“. Mit klaren Kriterien wolle man dafür sorgen, dass Vorschriften nicht, wie im Asylrecht, so häufig missbraucht werden können.

In der Wirtschaft wurden die Eckpunkte der Einigung sehr begrüßt. Die Änderungen seien „überfällig und richtig“, erklärte Steffen Kampeter, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). Auch aus den Bundesländern kam Lob. „Damit sind wir jetzt wirklich offiziell ein Einwanderungsland“, kommentierte beispielsweise Baden-Württembergs grüner Ministerpräsident Winfried Kretschmann die neue Regelung. Einen ersten Gesetzesentwurf will Bundesinnenminister Horst Seehofer noch in diesem Monat an die anderen Ressorts schicken. Das Kabinett soll das Gesetz noch vor Weih-nachten auf den Weg bringen

 Eigentlich hätte es zu denken geben müssen, dass gerade erst zwei Jahre nach der größten Massenzuwanderung in Deutschland seit Jahrzehnten erstmals ein Einwanderungsgesetz benötigt werden soll, um den wachsenden Arbeitskräftebedarf zu decken, der durch Asylsucher, die jahrelang lieber im sozialen Netz hängen, nicht gedeckt werden kann. Offenbar ist es auch so, dass von den Asylsuchern vor allem diejenige schnell einen Arbeitsplatz finden, die nicht anerkannt werden und die ohnehin schon versucht hatten, durch schnelle Arbeitsaufnahme sich eine Bleibeperspektive zu erarbeiten. Deshalb wurde mit dem Einwanderungsgesetz auch ein „Spurwechsel light“ vereinbart, der es abgelehnten Asylbewerbern erlauben soll, zukünftig bei Nachweis eines Arbeitsplatzes in Deutschland zu bleiben. Weshalb allerdings die anerkannten Asylbewerber jahrelang trotz besten Möglichkeiten und freien Arbeitsplätzen keine Arbeit finden oder finden wollen, diese Frage hat die Regierung mit der jetzigen Kompromiss-Einigung nicht gelöst und schiebt sie weiter vor sich her. 

Das neue Fachkräftezuwanderungsgesetz könnte ein Zweiklassen-Einwanderungsrecht zementieren, weil die zumeist illegal eingereisten, aber anerkannten Asylsucher direkt ihre Angehörigen nach Deutschland nachholen können, ohne dass diese ihren Lebensunterhalt selbst verdienen und Sprachkenntnisse nachweisen müssen, die neuen, dann legal nach Deutschland eingereis-ten Fachkräfte-Zuwanderer aber erst nach sechs Monaten Angehörige nachholen dürfen, und dies auch nur, nachdem sie ihren Lebensunterhalt selbst verdienen können und Sprachkenntnisse nachweisen. Das Aufweichen des gesunden Menschenverstands und des Rechtsempfindens der Bevölkerung wird durch das neue Gesetz noch verstärkt.