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19.10.18 / Nachruf auf eine schon zu lange Regierende / Oder: Wie aus Demokratie eine Demokratur wurde – eine Streitschrift

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 42-18 vom 19. Oktober 2018

Nachruf auf eine schon zu lange Regierende
Oder: Wie aus Demokratie eine Demokratur wurde – eine Streitschrift
Gerd Seidel

Viele Anzeichen sprechen für ein nahendes Ende der Kanzlerschaft von Dr. Angela Merkel. Daran wird auch ihre Drohung nichts mehr ändern können, sie wolle bis zum Ende der Legislaturperiode im Amt bleiben. Es ist also Zeit für eine Bilanz ihrer Amtszeit seit 2005. Um es vorwegzunehmen: Diese Bilanz fällt selbst bei wohlwollender Bewertung insgesamt ernüchternd aus. Merkels widersprüchlicher Regierungsstil, der zunehmend autokratische und realitätsferne Züge annahm, war einerseits geprägt von Konzeptionslosigkeit, hilfloser Entscheidungsunwilligkeit und Sprunghaftigkeit sowie andererseits von Starrsinn und Machtbesessenheit.

Der derzeitige auf Kosten künftiger Generationen erzielte relative Wohlstand im Lande vermag nicht zu verdecken, dass Merkel im Ergebnis einiger ihrer gravierenden Fehlentscheidungen nicht nur die deutsche Gesellschaft, sondern auch die EU gespalten hat. Zu diesen verhängnisvollen Fehlentscheidungen zählen insbesondere ihre eigenmächtige, unkontrollierte und anhaltend rechtswidrige Grenzöffnung für Millionen Immigranten aus kulturfernen Regionen sowie die damit verbundene Erosion der inneren Sicherheit, die abrupte Energiewende zulasten der Steuerzahler und Stromverbraucher, die sinnlosen Eurorettungsaktionen zugunsten Griechenlands sowie die sträfliche Vernachlässigung der äußeren Sicherheit durch die Suspendierung der Wehrpflicht und die miserable Ausrüstung der Bundeswehr. 

Im Folgenden soll hier aber vor allem der Frage nachgegangen werden, welche Entwicklung die Demokratie in Merkels Amtszeit genommen hat. Dazu sollen die drei Gewalten, das heißt der Bundestag, die Bundesregierung und die Justiz, sowie der Zustand der Grundrechtsgewährleistung und der Massenmedien kurz beleuchtet werden.

Normalerweise müsste der Bundestag wegen seiner unmittelbaren Legitimation durch das Volk das zentrale Organ der Demokratie sein und die dominante Rolle im Gefüge der Gewaltenteilung spielen. Tatsächlich aber hat sich vor allem seit 2005 sukzessive eine deutliche Machtverschiebung zugunsten der Regierung, also ein merklicher Machtzuwachs für die Bundeskanzlerin, mit dem Ergebnis vollzogen, dass die Kanzlerin aufgrund ihrer Dominanz in großen Zügen allein schalten und walten konnte, ohne mit nennenswertem Widerstand des Parlaments rechnen zu müssen. 

Das gilt namentlich für Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung wie die sogenannte Flüchtlingspolitik, die Energiewende und die Eurorettungsmaßnahmen. Soweit der Bundestag überhaupt dazu Stellung bezog, bestätigte er mehrheitlich kritiklos das Regierungshandeln. Er begnügte sich faktisch mit einer Notarfunktion und manövrierte sich damit selbst ins Abseits. Erst mit dem Einzug der AfD ins Parlament erhielt die Kanzlerin Gegenwind.

Diesen Zustand der Machtanhäufung hat Merkel mit subtilen Methoden systematisch herbeigeführt. Ihr Credo hieß stets Macht­erhalt um jeden Preis. Langfristige Zielsetzungen oder gar Visionen sind dem System Merkel fremd. Daraus erklärt sich ihre Abneigung gegen jeden Widerspruch, der ihre Macht gefährden könnte. So hat sie Widersacher aus ihrem Machtbereich entfernt. Andere wurden dagegen für ihr Wohlverhalten belohnt. Aus der CDU machte sie auf diese Weise einen treu ergebenen Kanzlerwahlverein, an dessen Spitze sie eine gottähnlichen Stellung einnimmt. 

Gleichzeitig brachte sie ihre Partei mehr und mehr auf einen sozialdemokratisch-grünen Kurs ohne konservative Inhalte und ohne nationalen Kompass. In opportunistisch-populistischer Manier vollzog sie unversehens Wendungen um 180 Grad und übernahm nach Beliebigkeit linksgrüne Positionen, wie die Beispiele der Energiewende, der „Ehe für alle“, der Schuldenvergemeinschaftung oder ihre Haltung zu Multikulti und zum Islam zeigen. 

Damit wurden die Koordinaten des gesamten Politikbetriebs in Deutschland verschoben. Die CDU hat die politische Mitte für eine konservative, liberal-nationale Partei geräumt. Die AfD, die diesen Platz nun einnimmt, steht einer von Medien sekundierten Phalanx von Parteien gegenüber, die sich nicht grundlegend voneinander unterscheiden, ganz gleich, ob sie formell als Regierungs- oder Oppositionsparteien firmieren. 

Durch die Verselbstständigung und Entfremdung vom Volk verlieren die Parteien zunehmend an Zustimmung. Dies wird verstärkt durch gezielte Ämterpatronage und die unangemessen opulente Finanzierung der Parteien und deren Abgeordneter. Der Bundestag hat diesen Prozess der schleichenden Deformierung der Demokratie mitgestaltet.

Der Zustand der Justiz ist durch zwei Tendenzen gekennzeichnet: Zum einen hat die jahrelange Sparpolitik dazu geführt, dass viele Gerichte über ihre Kapazitätsgrenze hinaus arbeiten müssen. Die personell und sachlich miserabel ausgestatteten Gerichte zeugen davon, welcher Stellenwert dem Rechtsstaat in Wirklichkeit beigemessen wird. Die permanente Unterbesetzung der Gerichte hat negative Auswirkungen auf die Qualität der Rechtsprechung: Verfahren werden eingestellt oder verkürzt, Untersuchungshäftlinge müssen wegen Fristüberschreitung entlassen werden et cetera. 

Zum Anderen vermittelt eine Reihe von Gerichtsurteilen in weiten Teilen der Bevölkerung den Eindruck, dass sich in Deutschland ein Zweiklassenrecht etabliert hat, nämlich eines für deutsche Staatsbürger, von denen unbedingte Gesetzestreue erwartet wird, und ein anderes für Ausländer, deren Nichtachtung deutschen Rechts bei der Begehung von Straftaten oft mit unangemessenen Bagatellstrafen begegnet wird.

Auch einige Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts deuten darauf hin, dass dessen Richter nicht erkannt haben, dass der Islam nicht einfach eine Religion gemäß Artikel 4 des Grundgesetzes ist, sondern zugleich auch Politik und Ideologie darstellt, weshalb eine Gleichstellung mit den anderen hier vertretenen Religionen unzulässig ist. So hat das Gericht in Abweichung von der geltenden nationalen und internationalen Rechtsprechung in zwei Kopftuch-Urteilen vom 27. Januar 2015 und vom 18. Oktober 2016 Erzieherinnen in Schulen und Kitas das Tragen eines islamischen Kopftuchs erlaubt, wenn sie dies für sich „als religiös verpflichtend“ ansehen. Von fataler Wirkung ist auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2012, das Ausländern, die sich in der Bundesrepublik aufhalten, das staatlich gewährleistete Existenzminimum in gleicher Höhe zuerkennt, wie es Deutschen gesetzlich zusteht. Diese lebensfremde und zulasten der deutschen Beitragszahler gehende Entscheidung hatte und hat bis heute Magnetwirkung für Immigranten aus aller Welt ausgelöst. In keinem anderen europäischen Staat erhalten Immigranten eine für sie derart paradiesische Unterstützung. Die deutsche Justiz wurde so zumindest teilweise in den Prozess der schleichenden Islamisierung eingebunden. 

Auch die Einschränkung von Grundrechten erfolgte im System Merkel auf subtile Weise. So hat die Regierung im Bunde mit den Massenmedien eine Atmosphäre erzeugt, in der unliebsame Kritik, namentlich an der Asylpolitik, undifferenziert als rechtspopulistisch, rassistisch, nationalistisch und Ähnliches diffamiert wird. Vor diesem Hintergrund verzichten viele Menschen aus Furcht oder Unsicherheit auf eine politische Meinungsäußerung, letztlich auch, weil sie dadurch ihren Arbeitsplatz verlieren können. 

Mit der Verabschiedung des verfassungswidrigen Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) erfolgt ein Frontalangriff auf das Grundrecht auf Meinungsfreiheit. Zudem wurden unter dem Vorwand des Kampfes gegen den Terrorismus kurz vor dem Ende der 18. Legislaturperiode (2013–2017) zwei weitere die Persönlichkeitsrechte der Bürger erheblich einschränkende Gesetze angenommen. In dem einen wird der massenhafte Einsatz von Staatstrojanern auf privaten Smartphones und Computern erlaubt, und in dem anderen werden durch den ungehinderten staatlichen Einblick in die privaten Vermögensverhältnisse die letzten Hürden des Bankgeheimnisses beseitigt. Damit wird der nunmehr gläserne Bürger dem Staat schutzlos ausgeliefert.

Die sogenannten Massenmedien haben ihre Funktion als vierte Gewalt, als Wächter der Demokratie längst eingebüßt. An die Stelle von Information ist dort oft Indoktrination getreten. Unangenehme Sachverhalte werden ausgeblendet oder durch Halb- oder Unwahrheiten ersetzt. Es wird oft eine Welt vorgegaukelt, die zwar linksgrünem Wunschdenken entspricht, aber mit der Wirklichkeit nur entfernt zu tun hat. Überdies machen sich viele Medien zum Sprachrohr der politischen Korrektheit, maßen sich ohne jedes Mandat die Rolle als Sprachpolizisten an und räumen dem irrwitzigen Genderwahn mit der dazu gehörigen Sprachverhunzung breiten Raum ein.

Diese Bewertung gilt für die öffentlich-rechtlichen Funkmedien ebenso wie für die Mehrzahl der Printmedien. Dass dort überwiegend linksgrüne, regierungskonforme Positionen vertreten werden, hat mehrere Ursachen. Die Redaktionsstuben sind von Personen mit entsprechenden Parteibüchern beziehungsweis deren Sympathisanten besetzt. In den Räten von Funk und Fernsehen sorgen überdies die Altparteien in proportionaler Zusammensetzung für regierungskonforme Sendungen. Schließlich darf die persönliche Freundschaft der Kanzlerin mit zwei einflussreichen Frauen der Medienwelt nicht unerwähnt bleiben, nämlich mit Friedel Springer vom Springer-Verlag und Liz Mohn vom Bertelsmann-Verlag. Nur noch wenige Printmedien, wie die PAZ, bieten einen guten unabhängigen Journalismus. Im Übrigen aber ist in diesem Land die vom Grundgesetz garantierte Pressefreiheit notleidend.

Somit muss festgestellt werden, dass in 13 Regierungsjahren unter Merkel die Demokratie deformiert wurde. In Abweichung vom Demokratiemodell des Grundgesetzes erfolgte geräuscharm, aber effektiv eine Machtkonzentration bei der Kanzlerin zulasten der Legislative und der Judikative – verbunden mit einer Gleichschaltung der Medien und einer Einschränkung von Grundrechten. Diesen Zustand, in dem die demokratischen Institutionen des Grundgesetzes von autokratischen, demokratiefernen Praktiken überlagert werden, könnte man als Demokratur umschreiben. Die derzeit vonstattengehende Umvolkung stellt darüber hinaus eine Perversion des Demokratiegedankens dar, weil Merkel sich durch den massenhaften Einlass kulturfremder Menschen – ganz im Sinne des Gedichts von Bert Brecht aus dem Jahr 1953 – ein neues Volk schaffen will. Diese für jedermann sichtbaren Entstellungen der Demokratie sind verheerende Hypotheken, die Merkel den nachfolgenden Generationen auferlegt hat.

Angesichts der Unfähigkeit der Regierung Merkel, die sich zuspitzenden Konflikte im Land zu lösen, macht sich in der Bevölkerung eine Radikalisierung als Ausdruck der Hilflosigkeit und Ohnmacht breit. Es gibt Anzeichen dafür, dass Deutschland – falls nicht energisch gegengesteuert wird – auf die abschüssige Bahn eines gescheiterten Staates (failed state) geraten könnte. Solche Anzeichen sind beispielsweise, dass auf Geheiß der Kanzlerin etwa 1,5 Millionen Ausländer unkontrolliert und illegal die Staatsgrenze übertraten und Merkel sodann fatalistisch mitteilte, die Grenzen ließen sich nicht schützen; dass illegale Ausländer zum Teil mit mehreren Identitäten durchs Land ziehen und mehrfach rechtswidrig Sozialleistungen beziehen, weil der Staat keine Übersicht hat, wer und wie viele dieser Personen, darunter Terroristen, sich hier aufhalten; dass die Ausländerkriminalität signifikant ansteigt und die hiesige Bevölkerung dadurch verunsichert ist, weil dagegen nicht oder nur zögerlich vorgegangen wird; und dass islamische Familienclans in Städten No-go-Gebiete mit autonomer Parallelgesellschaft errichtet haben.

Nach dem Ende von Merkels Kanzlerschaft gilt es vor allem, die desaströsen Hinterlassenschaften dieser Ära, insbesondere die Folgen der Immigrationspolitik, zu beseitigen und den Nationalstaat zu stärken. Dabei bedarf es unter anderem auch zweier Grundgesetzänderungen: 1. Die geltende Asylregelung ist durch eine institutionelle Garantie zu ersetzen, die – auf dem Völkerrecht basierend – auf ein Gesetz verweist. 2. Ein Kanzler darf künftig nicht länger als zwei Wahlperioden im Amt sein.