19.04.2024

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26.10.18 / Raffgeier

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 43-18 vom 26. Oktober 2018

Raffgeier
Jan Heitmann

Mancher kann den Hals einfach nicht vollkriegen. Zu dieser Spezies gehört auch der frühere Bundesminister und getreue Merkel-Diener Thomas de Maizière (CDU), wegen seines glücklosen bis fatalen Agierens vor allem in seiner letzten Position spöttisch auch „Thomas die Misere“ genannt. Als alles andere als eine Misere darf hingegen seine finanzielle Lage bezeichnet werden. Als Bundestagsabgeordneter streicht er einschließlich steuerfreier Aufwandspauschale rund 165000 Euro im Jahr ein. Nicht zu vergessen ist auch ein Übergangsgeld in sechsstelliger Höhe.

Wie eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion ans Licht gebracht hat, will der ehemalige Bundesinnen- und Verteidigungsminister kräftig hinzuverdienen. Er hat der Bundesregierung nämlich pflichtgemäß angezeigt, eine Reihe weiterer Tätigkeiten aufnehmen zu wollen. Dabei handelte es sich um die Tätigkeit als Vorsitzender des Vorstands der Deutschen Telekom Stiftung, um rechtsanwaltliche Beratungstätigkeit für die Deutsche Telekom AG in den Bereichen nationale, europäische und internationale Telekommunikationsbeziehungen, um eine Mitgliedschaft im Kuratorium der Zeit-Stiftung Ebelin und Gerd Bucerius, um die selbständige Tätigkeit als Rechtsanwalt sowie um eine Tätigkeit als Redner und Autor zu verschiedenen Anlässen sowie um die Übernahme einer Honorarprofessur an der Universität Leipzig.

Wenn diese Institutionen und Unternehmen ihm Gehälter, Honorare oder Aufwandsentschädigungen zuschanzen wollen, mögen sie das tun. Man fragt sich allerdings, welche Gegenleistung der Steuerzahler dann wohl noch für die dem vielbeschäftigten Mann gezahlten Abgeordnetenbezüge bekommt. Für eine engagierte Arbeit am Parlamentssitz oder im Wahlkreis dürfte de Maizière bald die Zeit fehlen. Eine Leistungskontrolle gibt es bei Abgeordneten leider nicht, und ein erfahrener Abgeordneter weiß, wie er seinen parlamentarischen Schlendrian so kaschiert, dass der Wähler ihn nicht bemerkt und ihn womöglich beim nächsten Urnengang sanktioniert.

Wenigstens aus der beabsichtigten Beratertätigkeit für die Telekom in den Bereichen nationale, europäische und internationale Telekommunikationsbeziehungen wird nichts werden. Denn die Bundesregierung hat sie ihm untersagt, „da nach ihrer Auffassung zu besorgen ist, dass durch diese Tätigkeit öffentliche Interessen beeinträchtigt werden“. Von einer solchen Beeinträchtigung ist gemäß Bundesministergesetz insbesondere dann auszugehen, wenn die angestrebte Beschäftigung „in Angelegenheiten oder Bereichen ausgeübt werden soll, in denen das ehemalige Mitglied der Bundesregierung während seiner Amtszeit tätig war“, oder „das Vertrauen der Allgemeinheit in die Integrität der Bundesregierung beeinträchtigen kann“.

Leider gilt das nur für zwölf Monate. Wenn die um sind, steht de Maizières großem Reibach nichts mehr im Wege. Am allerwenigsten sein Gewissen.