26.04.2024

Preußische Allgemeine Zeitung Zeitung für Deutschland · Das Ostpreußenblatt · Pommersche Zeitung

Suchen und finden
02.11.18 / Existenzielle Gefahr für Europa / Vereinte Nationen planen Pakt für ein globales Massenumsiedlungsprogramm – Bundesregierung will unterschreiben

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 44-18 vom 02. November 2018

Existenzielle Gefahr für Europa
Vereinte Nationen planen Pakt für ein globales Massenumsiedlungsprogramm – Bundesregierung will unterschreiben

Am 19. September 2016 verabschiedeten die 193 Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen die „New Yorker Erklärung für Flüchtlinge und Migranten“. Damit soll, so das UN-Flüchtlingswerk UNHCR, „die Reaktion der internationalen Gemeinschaft auf große Flucht- und Migrationsbewegungen verbessert werden“. Auf Grundlage „der Prinzipien der internationalen Zusammenarbeit und der Verantwor- tungsteilung“ umreißt die Erklärung „Elemente eines umfassenden Rahmenplans (CRRF) für Flüchtlingshilfemaßnahmen“. Darauf aufbauend wurde ein „Globaler Pakt für sichere, geordnete und geregelte Migration“ (Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration) erarbeitet, der im Dezember unterzeichnet werden soll.

Der Pakt enthält eine Reihe von Grundsätzen und Verpflichtungen zwischen den Mitgliedstaaten „zur internationalen Migration in all ihren Dimensionen“. Er besteht aus zwei Teilen: Dem CRRF, ergänzt durch eine Präambel und eine Schlussbemerkung, sowie einem Maßnahmenprogramm, das „auf bewährte Praktiken aus der ganzen Welt zurückgreift und konkrete Handlungsweisen festlegt“, die von den UN-Mitgliedsstaaten und anderen Ländern zur Umsetzung der Prinzipien aus der New Yorker Erklärung ergriffen werden müssen.

Das Maßnahmenprogramm soll „eine Blaupause bieten, um sicherzustellen, dass Flüchtlinge einen besseren Zugang zu Gesundheit und Bildung bekommen, die Möglichkeiten erhalten, ihren Lebensunterhalt selbstständig bestreiten zu können und von Anfang an in ihre Aufnahmegemeinschaften inkludiert werden“. Das Programm wird außerdem konkrete Wege aufzeigen, „wie Aufnahmeländer besser unterstützt werden können“. Dazu gehören unter anderem „eine Ausweitung von humanitären Aufnahmeprogrammen oder die Bereitstellung von Experten und Fachwissen“.

Der globale Pakt ist nach Überzeugung des UNHCR „eine einmalige Gelegenheit, internationale Maßnahmen zum Flüchtlingsschutz in langwierigen sowie in neuen Flüchtlingssituationen zu stärken“. Er umfasst vier zentrale Ziele: „Den Druck auf die Aufnahmeländer mindern, die Eigenständigkeit und Widerstandsfähigkeit von Flüchtlingen fördern, den Zugang zu Resettlement und anderen humanitären Aufnahmeprogrammen in Drittstaaten ausweiten und die Bedingungen fördern, die eine Rückkehr in das Heimatland in Sicherheit und Würde ermöglichen.“

Nach den Vorstellungen des UNHCR wird der Pakt maßgeblich durch drei „miteinander verbundene Prozesse“ entstehen. Dazu gehört die Anwendung des CRRF „in einigen ausgewählten Ländern und Flüchtlingssituationen“, die „thematische Diskussionen über die wesentlichen Aspekte des CRRF mit UN-Mitgliedsstaaten, Nichtregierungsorganisationen, Experten, akademischen Einrichtungen und weiteren maßgeblichen Akteuren“. Schwerpunkte sollen dabei laut UNHRC „aktuelle regionale Maßnahmen für große Flüchtlingssituationen und Erfahrungen aus der Vergangenheit, Maßnahmen zur Aufnahme von Flüchtlingen, Unterstützung für unmittelbare und laufende Bedürfnisse von Flüchtlingen und Aufnahmegemeinschaften sowie dauerhafte Lösungen für Flüchtlinge“ sein.

Auch wenn der Pakt rechtlich nicht bindend ist, gibt es daran heftige Kritik, garantiert er den Zuwanderern doch weitgehende Rechte. So muss ihnen unter anderem uneingeschränkter Zugang zum Arbeitsmarkt und den Sozialsystemen der Aufnahmeländer gewährt werden. Auch müssen Zuwanderer aus bestimmten Weltregionen als „Klimaflüchtlinge“ anerkannt werden. Mehrere europäische und die US-Regierung haben erklärt, den Pakt für das gigantische Umsiedlungsprogramm wegen der unabsehbaren Folgen für ihre Länder nicht zu unterzeichnen. In Berlin hingegen hat man keine Bedenken.J.H.

(siehe Seite 6)