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02.11.18 / Masseneinwanderung als großes Ziel / »Globaler Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration« wird am 10. Dezember unterzeichnet

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 44-18 vom 02. November 2018

Masseneinwanderung als großes Ziel
»Globaler Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration« wird am 10. Dezember unterzeichnet
Florian Stumfall

Am 10. Dezember werden die Vertreter von rund 190 Staaten der Welt, also fast aller, im marokkanischen Marrakesch ein Dokument unterzeichnen, das den Titel trägt: „Globaler Pakt für eine si­che­re, geordnete und reguläre Migration“. Dass unter den Staaten, die ihre Zustimmung bereits bekundet haben, auch Deutschland zu finden ich, kann nicht verwundern. 

Schließlich darf sich Kanzlerin Angela Merkel schmeicheln, durch ihre Grenzöffnung für jedermann im Jahre 2015 die Blaupause für den Pakt der UN geliefert zu haben. Was Merkel vor drei Jahren gegen deutsches Recht und Gesetz gemacht hat, soll nun rück­wirkend durch UN-Beschluss die Weihen der Rechtlichkeit erhalten. Man darf getrost unterstellen, dass damals die deutsche Grenzöffnung in der Führungsetage der UN mit Wohlgefallen, aber wahrscheinlich ohne große Überraschung beobachtet worden ist. Sie war Merkels persönlicher Beitrag zur Globalisierung, und dass nun darauf die Dokumentierung von Marrakesch folgt, darf man in engem Zusammenhang und nicht als Zufall sehen.

Ein Unterschied zwischen 2015 und dem 10. Dezember 2018 allerdings ist vorhanden. Während die damalige Grenzöffnung als spontane, philanthropische Entscheidung der Kanzlerin dargestellt wurde, trägt der Pakt der UN alle Kennzeichen einer durchdachten Strategie. Das beginnt mit dem Titel des Werks. Da ist die Rede von einer „sicheren, geordneten und regulären Migration“. Das heißt nichts anderes, als dass allen Immigranten die Schwierigkeiten und Fährnisse, die ihnen begegnen könnten, aus dem Weg geräumt werden, dass dafür ein System eingerichtet wird, dass für die versprochene Ordnung sorgt, und dass ein Recht auf Immigration gesetzt wird.

Tatsächlich beruft sich der Pakt bereits in der Präambel auf die Menschenrechte sowie eine Vielzahl weiterer internationaler Abkommen, zum Teil solcher, die mit dem Problem gar nichts zu tun haben, wobei den Ansprüchen von Immigranten das Gewicht eines Grundrechts zugesprochen wird. Dazu wird allen Immigranten, das heißt also jedem, der in ein fremdes Land zuwandern will, das Recht der Aufnahme eingeräumt, einschließlich des Zugangs zu den sozialen Einrichtungen des betreffenden Landes. Die Unterzeichnerstaaten verpflichten sich, auf jede Kontrolle zu verzichten. 

Beschrieben wird das wörtlich: „Der Global Compact basiert auf internationalen Menschenrechtsnormen und unterstützt die Prinzipien der Nicht-Regression (Nicht-Zurückweisung) und Nichtdiskriminierung. Mit der Implementierung des Global Compact haben wir die Gewährleistung der wirksamen Beachtung des Schutzes und der Erfüllung der Menschenrechte aller Migranten, unabhängig von ihrem Status, in allen Phasen des Migrationszyklus.“ Der unscheinbare Einschub „unabhängig von ihrem Status“ bedeutet nichts anderes, als dass auch Wirtschaftsflüchtlinge der Vorteile von politisch Verfolgten, die Asylrecht beanspruchen können, teilhaft werden. Wer keine Dokumente vorweisen kann, erhält neue. Die Staaten werden des Rechts beraubt, ihre Grenzen zu sichern. Damit ist ein wesentlicher Schritt zur Aufhebung der Souveränität der Staaten getan. 

Die Autoren des Textes bezeichnen die globale Migration als „Quelle von Wohlstand, Innovation und nachhaltiger Entwicklung“. Tatsächlich dürfte diese Regelung dazu führen, dass aus den ärmeren Ländern der Welt so lange Wirtschaftsflüchtlinge in die reicheren ziehen, bis sich der Unterschied ausgeglichen hat, das heißt konkret, bis in Europa solche Zustände herrschen wie heute in den meisten Ländern Afrikas und somit der Anreiz zur Immigration wegfällt. Vorerst aber werden nach dem UN-Pakt Immigranten aller Art als besonders schützenswerte Personengruppe betrachtet. 

Diese Auffassung scheint in zwei der klassischen Einwanderungsländer auf grundsätzlichen Widerstand zu stoßen, in den USA und Australien. Sie haben bereits bekundet, dass sie dem Pakt nicht beitreten werden. Auch Ungarn hat angekündigt, seine Unterschrift zu verweigern. In Österreich, Polen und Dänemark ist noch keine Entscheidung gefallen. Dass Widerspruch in Industrieländern und nur in solchen laut wird, bestärkt die Befürchtung, dass diese durch den Pakt Ziel regelloser Ausbeutung werden sollen.

Um aber zu verhindern, dass noch weitere Abweichler auftauchen, erklären die Autoren, dass der Pakt rechtlich nicht bindend sei. Das allerdings ist äußerst zweifelhaft, nicht nur wegen der wiederholten Formulierung „wir verpflichten uns …“ Vor allem der Konnex mit den Allgemeinen Menschenrechten stellt eine Bindungswirkung her, der einen Verstoß gegen den angeblich unverbindlichen Pakt mit einem Bruch der Menschenrechte gleichsetzt. Jedenfalls wird sich kaum ein Land der Gefahr aussetzen wollen, vor den anderen als Unhold dazustehen. Es ist ja gerade diese Furcht, die viele dazu bewegt, überhaupt ihre Zustimmung zu dem Pakt zu geben. Dass die vielen Länder, die unter dem Wohlstandsdurchschnitt der Welt leben, den Pakt befürworten, liegt auf der Hand. Für sie, respektive manche ihrer Bürger, ist er nur von Vorteil, wenigstens vordergründig.

Durch Überbeanspruchung büßt nämlich jedes Sozialsystem seine Leistungsfähigkeit ein, wie das Beispiel Schweden zeigt, wo man lange gemeint hat, Ideologie sei stärker als die Wirklichkeit. Nun hat die Zuwanderung die Schweden von diesem Irrtum geheilt, und auch noch von einem zweiten, nämlich dass man Probleme wie die Zuwanderung allein mit Geld bewältigen könne. Dabei ist langfristig die Belastung durch kulturelle Verwerfungen erheblich größer als wirtschaftliche Schwierigkeiten. Nicht zuletzt die Entwicklung der Kriminalität zeigt das.