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02.11.18 / Eine neue Stufe der Gewalt / Bei der »Schlacht am Tegeler Weg« wurden erstmals seitens der APO aktiv Attacken auf die Polizei geplant

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 44-18 vom 02. November 2018

Eine neue Stufe der Gewalt
Bei der »Schlacht am Tegeler Weg« wurden erstmals seitens der APO aktiv Attacken auf die Polizei geplant
Dirk Pelster

Während es bei früheren Kundgebungen der Außer­par­la­men­ta­ri­schen Opposition (APO) nur spontan und häufig nur als Reaktion zu Gewalttätigkeiten kam, war dieses bei der sogenannten Schlacht am Tegeler Weg vom 4. November 1968 anders, der bis dahin größten Straßenschlacht zwischen Demonstranten und Polizeikräften auf dem Boden der Bundesrepublik. 

Ein gutes halbes Jahr zuvor, am Abend des 10. April 1968, hatte der Kleinkriminelle und ehemalige Hilfsschüler Josef Bachmann in München den Interzonenzug mit dem Ziel West-Berlin bestiegen. Schon am Nachmittag des darauffolgenden Gründonnerstages trieb er sich dort auf dem Kurfürstendamm in der Nähe des Büros des Sozialistischen Deutschen Studentenbundes herum, als vor einer in der Nähe liegenden Apotheke ein Mann von seinem Fahrrad stieg. Es war Rudi Dutschke, der wohl bekannteste Kopf der studentischen Protestbewegung. 

Er wollte noch einige Medikamente für seinen erkrankten Sohn besorgen. Bachmann sprach den linken Aktivisten an, fragte ihn nach seinem Namen und als dieser bestätigte, Dutschke zu sein, feuerte er unvermittelt aus einer von zwei mitgeführten Pistolen mehrere Schüsse auf ihn ab. Wie Bachmann während seiner Bahnreise durch die DDR die Waffen unbemerkt durch die strengen Kontrollen der dortigen Behörden schmuggeln konnte, ist bis heute ebenso ungeklärt wie die genauen Kenntnisse, die er vom Tagesablauf seines Opfers hatte.

Während die Ärzte in einem Berliner Krankenhaus noch um das Leben des Studentenführers kämpften, zogen seine Anhänger nur wenige Stunden später vor das Springer-Hochhaus in der Berliner Kochstraße. Aufgrund deren negativer Berichterstattung über die sich seinerzeit formierende Außerparlamentarische Opposition wiesen die linken Aktivisten insbesondere der von Axel Springer herausgegebenen „Bild“-Zeitung eine Mitschuld an dem Anschlag auf Dutschke zu. An der Spitze des damaligen Demonstrationszuges marschierte gemeinsam mit anderen prominenten Mitgliedern der Studentenbewegung auch der Berliner Rechtsanwalt Horst Mahler. Er hatte sich schon seit einigen Jahren in mehreren Prozessen für die linken Aktivisten engagiert. Ziel der Demonstranten war die Stürmung des Verlagsgebäudes. Peter Urbach, ein zwielichtiger V-Mann des Berliner Verfassungsschutzes, verteilte in der ohnehin aufgeheizten Atmosphäre dieses Frühlingsabends Molotowcocktails an die protestierenden Studenten. Auch die spätere Schauspielerin Iris Berben griff beherzt in das mitgebrachte Körbchen des Agent Provocateurs. Steine und Brandsätze flogen durch die Nacht. Doch die Verlagsmitarbeiter und die Polizei konnten das Gebäude vor einer Besetzung schützen. Dennoch wurde die gescheiterte Stürmung zum einleitenden Fanal für die sogenannten Osterunruhen. Überall in Westdeutschland kam es zu zum Teil gewalttätigen Protesten von Studenten.

Wegen des am Gründonnerstag am Verlagsgebäude angerichteten Sachschadens wurde Mahler von einem Zivilgericht zu einer Schadenersatzzahlung von 118000 D-Mark an den Springer-Konzern verurteilt. Der Generalstaatsanwalt von Berlin drängte wegen des Vorfalls zudem auf Mahlers Ausschluss aus der Rechtsanwaltskammer und auf den Entzug der Zulassung. Die Eröffnung des angestrengten Ehrengerichtsverfahrens wurde auf Anfang November terminiert. Obwohl sich an den Ausschreitungen im Umfeld der gescheiterten Erstürmung des Verlagshauses hunderte von Demonstranten beteiligt hatten, schoss sich die Berliner Justiz im Wesentlichen auf Mahler ein, dem selbst noch nicht einmal die Anwendung von Gewalt vorgeworfen wurde. Dies löste eine breite Welle der Solidarität in der linken Szene aus. Bereits im Vorfeld des Prozesses kursierte ein mit einfachen Mitteln hergestellter Amateurfilm, in dem die Anfertigung von Farbeiern und Tipps zur Überwindung von Polizeiabsperrungen gezeigt wurden. Die Außerparlamentarische Opposition bereitete sich intensiv auf die Konfrontation mit der Staatsmacht vor. 

Vor 50 Jahren, am 4. November 1968, wurde das Ehrengerichtsverfahren gegen Mahler im Berliner Landgericht am Tegeler Weg in Berlin-Charlottenburg eröffnet. Hierzu fanden sich rund 1000 Teilnehmer zu einer Protestversammlung ein. Darunter nicht nur Studenten und Angehörige des linken Milieus, sondern auch Mitglieder von Rockerbanden. Viele von ihnen trugen Bauschutzhelme. Schon kurz nach Beginn der Demonstration flog ein Pflasterstein aus der Menschenmenge und traf einen berittenen Polizeibeamten am Kopf, sodass dieser bewusstlos von seinem Pferd fiel. Rasch eskalierte die Situation. Mehrfach versuchten die Demonstranten, die Absperrgitter zu überwinden und zum Kammergericht vorzudringen. Ein wahrer Platzregen von Steinen ergoss sich über den Einsatzkräften der Polizei. Diese erwiderten, indem sie die Wurfgeschosse zurück auf die Angreifer warfen. Wasserwerfer und Schlagstöcke kamen zum Einsatz. Auf beiden Seiten wurde massiv von Gewalt Gebrauch gemacht. Erst nach Stunden konnten die Demonstranten abgedrängt werden. Rund 300 Personen wurden verhaftet und 137 Beamte zum Teil schwer verletzt. Es war das letzte Mal, dass in Deutschland Polizisten bei einer Demonstration ihren Tschako als traditionelle Kopfbedeckung trugen.

Selbst Tage nach dem Ereignis waren viele der linken Demonstrationsteilnehmer immer noch ganz berauscht von dem Triumphgefühl dieses großangelegten geplanten Angriffs auf die Einsatzkräfte. In der linken Szene begann eine breite Diskussion über die Legitimität des Einsatzes von Gewalt gegen den Staat und seine Organe. Sie mündete schließlich im Konzept der Stadtguerilla der Roten Armee Fraktion (RAF).