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16.11.18 / Experten zerlegen Grünen-Vorstoß / Gutachten: Zwang zur Frauenquote im Parlament wäre verfassungswidrig

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 46-18 vom 16. November 2018

Experten zerlegen Grünen-Vorstoß
Gutachten: Zwang zur Frauenquote im Parlament wäre verfassungswidrig
Norman Hanert

100 Jahre nach der Einführung des Frauenwahlrechts beklagen Politikerinnen verschiedener Parteien, dass Frauen in den Parlamenten unterrepräsentiert seien. Abhilfe soll eine sogenannte Parité-Regelung schaffen. Ein nun vorgelegtes Rechtsgutachten listet allerdings massive verfassungsrechtliche Bedenken auf.

Erst vor Kurzem hat auch Bundesjustizministerin Katarina Barley für eine Änderung des Wahlrechts in Deutschland plädiert. Anlässlich des 100. Jahrestages des Frauenwahlrechts sagte die SPD-Politikerin, sie erlebe „Rück­schritte bei der Gleichberechtigung“ und führte an, der Frauenanteil im Bundestag sei auf rund 30 Prozent gesunken. 

Daher forderte Barley zu Verhandlungen über eine Wahlrechtsreform auf. Gegenüber der „Bild“-Zeitung sagte sie: „Das Wichtigste ist, dass sich Frauen dafür zusammenschließen. Das wird mit Grünen und Linken gehen. Aber auch die CDU-Generalsekretärin Annegret Kramp-Karrenbauer hat ein Paritätsgesetz ins Gespräch gebracht. Da nehme ich sie beim Wort.“ 

Tatsächlich hatte Kramp-Karrenbauer kurz nach ihrer Wahl zur CDU-Generalsekretärin den niedrigen Frauenanteil im Bundestag und in der eigenen Bundestagsfraktion beklagt. Ebenso wie die SPD-Politikerin Barley sprach sich Kramp-Karrenbauer für eine Wahlrechtsreform aus.

Als eine Möglichkeit wird sehr häufig das Parité-Gesetz genannt, das bereits seit dem Jahr 2002 in Frankreich gilt. Die dortige Regelung zwingt die französischen Parteien, ihre Wahllisten abwechselnd mit Männern und Frauen zu besetzen. Die französische Regelung diente offenbar als Vorbild für einen Gesetzentwurf, den die Grünen im Frühjahr dieses Jahres im Brandenburger Landtag vorgelegt haben. Der Entwurf sieht vor, dass die Hälfte der            88 Landtagsmandate künftig Frauen vorbehalten ist.

Aufgrund massiver Zweifel an der Verfassungsgemäßheit einer solchen Regelung hatte die AfD-Fraktion den parlamentarischen Beratungsdienst des Landtags mit einer Prüfung des Gesetzentwurfes beauftragt. Im nun vorliegenden Rechtsgutachten werden dem Entwurf für ein Parité-Gesetz tatsächlich gravierende Mängel bescheinigt. 

Aus Sicht des Beratungsdienstes stellt die Einführung eines paritätischen Wahlvorschlagsrechts unter anderem eine an das Geschlecht anknüpfende Ungleichbehandlung dar. Damit verstößt der Gesetzentwurf gegen das Verbot der Ungleichbehandlung wegen des Geschlechts. Die Gutachter sehen durch paritätische Wahlvorschläge aber auch Eingriffe in die Wahlrechtsgrundsätze der Freiheit und der Gleichheit der Wahl. Diese Eingriffe würden weder im Gleichberechtigungsgebot noch im Demokratieprinzip eine Rechtfertigung finden. 

Damit nicht genug: Auch der verfassungsrechtliche Status der politischen Parteien wäre laut dem Gutachten gefährdet. Angeführt wird, dass das Parlament keineswegs ein möglichst genaues Spiegelbild der Zusammensetzung der wahlberechtigten Bevölkerung zu sein habe. Das Parlament bestehe vielmehr aus frei gewählten  und  mit freiem Mandant ausgestatteten Volksvertretern. 

Den Parteien wiederum stehe eine Organisations- und Programmfreiheit („Tendenzfreiheit“) zu, in die ohne verfassungsrechtliche Rechtfertigung durch das Parité-Gesetz eingegriffen würde. Obendrein kommen die Gutachter auch noch zu dem Schluss, dass das bislang in Brandenburg geltende Landeswahlrecht mit seinem nichtparitätischen Wahlvorschlagsrecht nicht gegen das Gleichberechtigungsgebot verstoße.

Mit dem Rechtsgutachten können sich die Landtagsabgeordneten der AfD mit ihren Bedenken bestätigt fühlen. Andreas Kalbitz, der AfD-Fraktionschef im Landtag, sagte gegenüber der PAZ: „Das war eine deutliche Klatsche für die Grünen, ihre Unprofessionalität und ideologische Verblendung. Das Parité-Gesetz der Grünen ist verfassungswidrig; mit ihren geplanten Zwangseingriffen in Bürgerrechte sind die Ideologen komplett gescheitert.“ 

Der Hinweis auf die Unprofessionalität der Grünen bei dem vorgelegten Gesetzentwurf ist nicht ohne Pikanterie: Vertreter der etablierten Parteien werfen den Abgeordneten der AfD im Bundestag und in den Landtagen fast standardmäßig vor, ihre parlamentarischen Initiativen wiesen entweder juristische Mängel oder Formfehler auf. 

Im Zusammenhang mit dem Rechtsgutachten des parlamentarischen Beratungsdienstes wies Birgit Bessin, die stellvertretende Vorsitzende der AfD-Landtagsfraktion, noch auf einen besonderen Aspekt einer Parité-Regelung hin, der gerade die Grünen interessieren müsste: Bei einer paritätischen Vorgehensweise     müsste eigentlich auch das sogenannte „dritte Geschlecht“ mitberücksichtigt werden. Erst im August hatte sich das schwarz-rote Bundeskabinett auf einen Gesetzentwurf geeinigt, der den Eintrag einer dritten Geschlechtsoption im Geburtenregister ermöglicht.