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16.11.18 / Frei gedacht / Gender Mainstreaming sollte uns eine Lehre sein

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 46-18 vom 16. November 2018

Frei gedacht
Gender Mainstreaming sollte uns eine Lehre sein
Eva Herman

Einige wenige Mitgliedsländer der UN hatten schon länger angekündigt, den Globalen UN-Migrationspakt, der am 10. und 11. Dezember in Marrakesch von den 193 Mitgliedsländern unterschrieben werden soll, nicht zu unterzeichnen. Denn sie sorgen sich um den Verlust ihrer eigenen Entscheidungsfreiheit und fürchten, mit diesem Programm einer unbegrenzten, illegalen Einwanderung von Immigranten aus Afrika und den arabischen Ländern Tore und Türen zu öffnen. Australien, die USA und Ungarn wollen den Pakt nicht unterschreiben, das haben sie klargestellt. Auch Dänemark, Polen, Tschechien, Kroatien und Slowenien erwägen die Ablehnung des Papiers. 

Und Deutschland? Nach der Bundestagsdebatte zum Thema am 8. November wurden einige kritische Stimmen zwar jetzt auch in der CDU laut. Doch Kanzlerin Angela Merkel wie auch die sogenannten Spitzenpolitiker aller anderen deutschen etablierten Altparteien sind weit entfernt von einer Absage. Welch ein Wunder. Wer geltendes Recht aushebelt, indem er 2015 die Grenzen weit öffnete und bis zum jetzigen Augenblick nicht mehr geschlossen hat, trotz heftigsten Widerstandes im Volk, trotz einer katastrophalen Verschlechterung des sozialen Friedens, der wird sich auch nicht gegen den Globalen UN-Migrationspakt wenden. Die Herrschaften finden – im Gegenteil – abenteuerliche Begründungen, um die Bürger zu beruhigen und ihnen den Pakt schönzureden. Hauptargument: Ein UN-Pakt sei rechtlich ja gar nicht bindend. Ach, was! Ist ja interessant: rechtlich also nicht bindend?

Wir wollen ein vergleichbares Beispiel beleuchten, welche Auswirkungen solche von den Mitgliedsländern der Vereinten Nationen in der Vergangenheit unterschriebenen Verträge in Wahrheit haben. Das Beispiel heißt Gender Mainstreaming. Im Jahre 1995 unterzeichneten die Vertreter der 193 Mitgliedsländer bei der UN-Weltfrauenkonferenz in Peking einen Vertrag, in dem sie sich dafür aussprachen, Gender Mainstreaming in ihren Ländern umsetzen zu wollen. Ähnlich wie jetzt diesen Migrationspakt. Grundlage und Forderung der Vereinten Nationen damals: die Gleichstellung der Geschlechter von Mann und Frau. Was als Gleichstellung hier bezeichnet wird, diente jedoch – wie man heute weiß – von Beginn an einer weltweiten einseitigen Frauenförderung und einer massiven Männerbenachteiligung. 

Doch Gender Mainstreaming ist noch mehr: Nach dieser Ideologie soll jeder Mensch bei seiner Geburt geschlechtsneutral sein, es gibt, wie bisher angenommen, das Mädchen oder den Jungen in Wirklichkeit gar nicht, heißt es. Typische Männlichkeit und typische Weiblichkeit werden nach Gender Mainstreaming nur durch die Erziehung und das soziale Umfeld „künstlich“ entwickelt, hauptsächlich von den Eltern, Kindergarten, Schule und so weiter. Wer heute etwas als typisch männlich oder weiblich beschreiben will, ist sexistisch.

Kurzes Beispiel: Die EU hatte aufgrund der Gender-Vorgaben die Werbegesetze geändert. In einem Werbespot darf heute keine Frau mehr an der Waschmaschine oder am Herd gezeigt werden. Das ist – politisch und rechtlich – jetzt Sexismus und Diskriminierung! Und wer steht stattdessen da? Genau: das Kinder erziehende, abwaschende und staubsaugende männliche Haustier. Zu welchem man seit 1995 den Mann umerzogen hat. Was über tausende Jahre geschlechtsspezifisch aufgeteilt war in typisch männliches und weibliches Verhalten, ist passé. Biologie und Soziologie: Adios! Gender Mainstreaming wurde dann recht schnell durch den Amsterdamer Vertrag, der am 1. Mai 1999 in Kraft trat, rechtlich verankert, also ganze vier Jahre später. Die rechtlichen und politischen Voraussetzungen und Vorgaben des Amsterdamer Vertrages lauteten nach der aktuellen Webseite des Bundesfamilienministeriums unter anderem folgendermaßen:

„Auf EU-Ebene wurde der Gender-Mainstreaming-Ansatz zum ersten Mal im Amsterdamer Vertrag, der am 1. Mai 1999 in Kraft trat, rechtlich verbindlich festgeschrieben. Art. 2 und Art. 3 Absatz 2 dieses EG-Vertrags verpflichten die Mitgliedstaaten zu einer aktiven Gleichstellungspolitik im Sinne des Gender Mainstreaming.“ 

Artikel 2 des Amsterdamer Vertrages: „Aufgabe der Gemeinschaft ist es, durch die Errichtung eines Gemeinsamen Marktes und einer Wirtschafts- und Währungs­union sowie durch die Durchführung der in den Artikeln 3 und 4 genannten gemeinsamen Politiken und Maßnahmen in der ganzen Gemeinschaft … die Gleichstellung von Männern und Frauen … zu fördern.“

Das Grundgesetz wurde angepasst, die Bundesgesetze ebenso. In der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien hieß es:

„Die Novellierung der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien durch Kabinettbeschluss vom 26. Juli 2000 ist ein weiterer Schritt zur Verankerung von Gender Mainstreaming. Der neue Paragraf 2 Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien stellt alle Ressorts der Bundesregierung vor die Aufgabe, den Gender-Mainstreaming-Ansatz bei allen politischen, normgebenden und verwaltenden Maßnahmen der Bundesregierung zu berücksichtigen.“

Diese europarecht­lichen und nationalen Regelungen bedeuten, dass Gleichstellungs­politik und Gender Mainstreaming rechtlich – und nicht nur politisch! – geboten sind. Das heißt, sie verlieren auch bei einem Wechsel an der Spitze von Verwaltung und Politik nicht ihre Gültigkeit.

Unter „Politische Vorgaben“ heißt es: „Mit dem Kabinettbeschluss der Bundesregierung vom 23. Juni 1999 wurde eine wichtige politische Voraussetzung für die Einführung von Gender Mainstreaming geschaffen. In dem Beschluss erkennt das Bundeskabinett die Gleichstellung von Frauen und Männern als durchgängiges Leitprinzip der Bundesregierung an und bestimmt, diese Aufgabe mittels der Strategie des Gender Mainstreaming zu fördern.“ 

Heute ist Gender überall: In immer mehr Kitas werden Kinder schon zur Geschlechtsneutralität umerzogen, in den Schulen und Universitäten gibt es flächendeckend Genderfächer, hochbezahlte Gender-Professorenstühle und so weiter. Die jungen Menschen von heute sind, was das biologische Bild von Mann und Frau angeht, längst verunsichert. Wie wird es erst mit ihren Kindern werden? Das heißt, dieses aberwitzige Um­erziehungsprogramm einer ganzen Menschheit hat genau eine Generation gedauert, die Welt wurde auf den Kopf gestellt. Durch die Unterzeichnung der UN-Mitgliedsländer des Vertrages bei der UN-Frauenkonferenz in Peking 1995.

Soviel also zu der Aussage unserer Elite-Politiker und Qualitätsjournalisten, mit der Unterzeichnung eines UN-Vertrags gehe man keine rechtliche Bindung ein.

Wir sollten uns jetzt nochmals ein relevantes Zitat aus dem Globalen UN-Migrationspakt anschauen, das klar zum Ausdruck bringt, wohin die Reise geht:

Punkt 44: „Wir werden den Globalen Pakt in Zusammenarbeit und Partnerschaft mit Migranten, der Zivil­gesellschaft, Migran­ten- und Diasporaorganisationen, religiö­sen Organisationen, lokalen Behörden und Gemeinwesen, dem Privatsektor, Ge­werkschaften, Parlamentsabgeordneten, nationalen Menschenrechtsinstitutionen, der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung, der Wissenschaft, den Medien und anderen relevanten Interessenträgern umsetzen.“ Kurzform: Wir werden den Globalen Pakt umsetzen!

An über 80 Stellen in dem Vertrag heißt es: Wir verpflichten uns!