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16.11.18 / Zum Bundesvertriebenengesetz

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 46-18 vom 16. November 2018

Zum Bundesvertriebenengesetz

Am 22. Mai 1953 wurde das Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (BVFG) im Bundesgesetzblatt verkündet. Es regelte die Verteilung, Rechte und Vergünstigungen von Vertriebenen aus den ehemaligen deutschen Ostgebieten und anderen Vertreibungsgebieten sowie von Flüchtlingen aus der Sowjetzone in die Bundesrepublik Deutschland. Der 65. Jahrestag des erfolgreichen Gesetzes ist gebührend zu würdigen. Deshalb veranstaltet die „Deutsche Gesellschaft e.V.“ mit dem BdV als Partner am 26. November, 9 bis 17.30 Uhr, eine wissenschaftliche Tagung mit dem Thema „65 Jahre Bundesvertriebenengesetz im Kontext europäischer Verständigung“. Gefördert wird sie vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. Der Eintritt ist frei. Um Anmeldung wird bis zum 21. November gebeten unter Telefon (030) 88412 251 oder 

E-Mail: jan.roessel@deutsche-gesellschaft-ev.de. Ort der Veranstaltung, die auch als Bildungsurlaub angerechnet werden kann, ist die Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt beim Bund, Luisenstraße 18, 10117 Berlin. PAZ