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30.11.18 / Amnestie für Terroristen / »Arabischer Frühling« brachte verurteilte Schwerverbrecher nach Deutschland

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 48-18 vom 30. November 2018

Amnestie für Terroristen
»Arabischer Frühling« brachte verurteilte Schwerverbrecher nach Deutschland
Wolfgang Kaufmann

Die hierzulande lebenden Asylsucher aus Afrika sowie dem Nahen und Mittleren Osten sind deutlich krimineller als Deutsche. Das resultiert unter anderem daraus, dass es sich bei den angeblich Schutzbedürftigen verbreitet um ehemalige Gefängnis-insassen handelt, welche bereits in ihrer Heimat straffällig geworden sind.

Die Delinquenz algerischer Zuwanderer in der Bundesrepublik liegt beim 27-fachen der Rate der Bürger unseres Landes. Ähnliches gilt für Marokkaner, Syrer, Libyer und Eritreer. Rund drei Prozent aller Immigranten in Deutschland sind sogar schwerstkriminelle Intensivtäter, deren Verbrecherkarriere mit Sicherheit nicht erst hier begann. Das macht bei einer Millionen Asylsuchern immerhin 30000 Personen.

Dass diese zu uns gelangen konnten, ist sowohl die Folge der rechtswidrigen Grenzöffnung durch die Regierung Merkel als auch der Politik der jeweiligen Herkunftsländer. Gefängnisinsassen zu alimentieren, geht kräftig ins Geld. In Deutschland sind dafür rund 150 Euro pro Person und Tag fällig. Alles in allem wendet unser Staat derzeit um die 680 Millionen Euro im Jahr für ausländische Inhaftierte auf. Eine Summe, die man im Maghreb und anderswo nicht ausgeben muss, weil es gelang, die eigenen Kriminellen nach Europa zu „entsorgen“.

Diese Praxis erlebte insbesondere während des sogenannten Arabischen Frühlings ab Ende 2010 einen enormen Aufschwung, als sich im Zuge der dortigen „Revolutionen“ die Gefängnistore mehrerer nordafrikanischer und nahöstlicher Staaten öffneten. Später fanden zudem immer wieder Gefangenenbefreiungen durch islamische Milizen statt. Und in den Jahren danach sorgten weitere Am­nestien für die regelmäßige Leerung der Haftanstalten in der islamischen Welt. 2017 war dies beispielsweise in Marokko, Tunesien, Libyen, Afghanistan und Usbekistan der Fall. Ähnlich sieht es mittlerweile in Afrika aus, wo man sich der lästigen Zuchthäusler nun ebenfalls durch Begnadigungen zu entledigen versucht, so wie erst kürzlich in Gambia und Äthiopien – natürlich verbunden mit der Hoffnung, dass die Ex-Häftlinge dann auf Nimmerwiedersehen nach Europa verschwinden.

Besondere Probleme mit drastisch überfüllten Strafanstalten hatte früher Nigeria. Deshalb beschlossen die 36 Provinzgouverneure im Jahre 2010, mehr Hinrichtungen durchzuführen, um die Zellen leer zu bekommen. Das animierte den Österreicher Manfred Nowak, seines Zeichens UN-Sonderberichterstatter für Folter, auf dem 12. Kongress der Vereinten Nationen zur Verbrechensverhütung und Strafrechtspflege zu fordern, 20000 der 40000 Inhaftierten in Nigeria freizulassen. Und tatsächlich legte die Regierung in Abuja in den Folgejahren mehrere Amnestieprogramme auf, von denen inzwischen sogar verurteilte Mitglieder von Terrormilizen wie der Boko Haram profitieren konnten.

Kommen die entlassenen Verbrecher und Islamisten dann bei uns an, gelten sie in der Regel als „ehemalige politische Gefangene.“ Das heißt, unser Staat fällt erneut auf eine Masche herein, die schon das DDR-Regime nutzte, um finanzielle Vorteile zu erlangen: Unter den von der Bun­desrepublik mit insgesamt acht Milliarden D-Mark freigekauften 33755 inhaftierten „Oppositionellen“ und 250000 sonstigen Ausreisewilligen waren ebenfalls zahlreiche Kriminelle, mit denen sich dann der gutgläubige Westen herumschlagen musste.