26.04.2024

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30.11.18 / Noch ein Streich

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 48-18 vom 30. November 2018

Noch ein Streich
Gerd Seidel

Ähnlich wie der Migrationspakt soll nach dem Willen der Bundesregierung nun ein zweiter Globaler Pakt von weitreichender Bedeutung hinter dem Rücken der deutschen Öffentlichkeit verabschiedet werden. Es ist der Globale Pakt für Flüchtlinge, für den in einem Ausschuss der UN-Generalversammlung bereits 176 Staaten, darunter Deutschland und andere EU-Staaten, gestimmt haben und der dann Mitte Dezember 2018 vom Plenum der UN-Generalversammlung angenommen werden soll (UN Doc. A/73/12 – Part II). In den Medien fand dieser neue Pakt bisher kaum Erwähnung. Dabei enthält er ähnlich viel Zündstoff wie der Globale Migrations­pakt, der inzwischen sowohl international als auch innerhalb Deutschlands viele Gegner gefunden hat.

Auch der Flüchtlingspakt soll rechtlich unverbindlich sein, was freilich seine politische Bindung nicht ausschließt. Die sich in der Mehrheit befindlichen Entwick­lungsländer dürften aber in der Folgezeit auf eine völkerrechtliche Verbindlichkeit hinwirken. Ganz ähnlich wie im Migrationspakt werden Sachverhalte durch unklare Begriffe vernebelt.

Es beginnt bereits mit dem im Titel verwendeten Begriff des Flüchtlings, der nach Artikel 1 der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 eigentlich nur auf solche Personen anzuwenden ist, die in ihrem Heimatstaat durch Bedrohung an Leib und Leben politisch verfolgt werden und die deshalb in einem anderen Staat um Asyl ersuchen können. Erst nach erfolgreichem Abschluss des Asylverfahrens sind sie „Flüchtlinge“. Durch den inflationären und undifferenzierten Gebrauch des Flüchtlingsbegriffs im Pakt – wie übrigens auch hierzulande – sollen offenbar Wirtschaftsimmigranten den Asylberechtigten gleichgestellt werden. Im Pakt erfolgt auch keine Unterscheidung nach Ursachen und Motiven der Emigration. Die besondere Verantwortung der Staaten, denen die Menschen den Rücken kehren, findet ebenso keine Erwähnung.

Hinter dem häufig im Pakt gebrauchten Begriffspaar „Lasten- und Verantwortungsteilung“ verbirgt sich die Aufforderung an die westlichen Industriestaaten, besonders von Immigration betroffene Erstaufnahmeländer zu unterstützen, beispielsweise durch Neuansiedlungsprogramme auf dem eigenen Staatsgebiet. Frühzeitig sollen die Immigranten fest eingegliedert werden in die staatlichen Leistungen des Sozial- und Gesundheitswesens, in das Bildungssystem und in den Arbeitsmarkt der Aufnahmestaaten.

Kein Wort zu den Pflichten der Immigranten!

Nicht zuletzt die damit zu erwartenden Eingriffe in die staatliche Souveränität verlangen es, den Globalen Flüchtlingspakt publik zu machen und ihn der Geheimdiplomatie der Bundesregierung zu entziehen.