»Soli« bleibt uns noch erhalten
Berlin – Der Bundestagsfinanzausschuss hat die Anträge der Oppositionsfraktionen AfD und FDP zur Abschaffung des Solidaritätszuschlags abgelehnt. Die AfD hatte argumentiert, der Zweck der Sicherung des einigungsbedingten Mehrbedarfs des Bundes sei inzwischen weggefallen. Die FDP begründete ihren Vorstoß damit, dass auch die Legitimation des Solidaritätszuschlagsgesetzes 1995 spätestens im kommenden Jahr mit dem Auslaufen des Solidarpaktes II wegfalle. Ein Fortbestand des Solidaritätszuschlags sei verfassungswidrig. Die anderen Parteien wollen den Zuschlag erst später und nur mit Gegenfinanzierung abschaffen.J.H.
Gericht stützt Kopftuchträgerin
Berlin – Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat einer muslimischen Informatikerin eine Entschädigung wegen einer Benachteiligung aufgrund der Religion zugesprochen. Die Klägerin war mit ihrer Bewerbung für den Schuldienst gescheitert und machte anschließend geltend, sie sei nicht erfolgreich gewesen, weil sie ein muslimisches Kopftuch trage. Hierin liege eine nicht erlaubte Diskriminierung im Sinne des Paragrafen 7 des Allgemeinen Gleichheitsgrundsatzes. Das Gericht schloss sich dem an und führte aus, das Land Berlin könne sich hier nicht mit Erfolg auf das Neutralitätsgesetz berufen. Bei dessen Auslegung sei das Gericht an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gebunden. Hiernach sei für ein gesetzliches allgemeines Verbot religiöser Symbole eine konkrete Gefahr für den Schulfrieden oder die staatliche Neutralität erforderlich, die im vorliegenden Fall nicht festgestellt werden könne. Als Entschädigung erhält die Klägerin eineinhalb Monatsgehälter. Das entspricht 5195 Euro. Der Senat will in Revision gehen.J.H.