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07.12.18 / Justiz am Limit / Warum einer der größten Subventionsmissbräuche erst jetzt zu einem Gerichtsurteil führte

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 49-18 vom 07. Dezember 2018

Justiz am Limit
Warum einer der größten Subventionsmissbräuche erst jetzt zu einem Gerichtsurteil führte
Norman Hanert

Vor dem Potsdamer Landgericht wurde endlich ein Fall um Subventionsbetrug abgeschlossen, der Jahre zurück­liegt. Obwohl es sich um einen der größten Wirtschaftsprozesse des Landes handelte, zog sich das Verfahren         14 Jahre lang hin. Das Geschehen wirft so nicht nur ein Licht auf den Subventionsmissbrauch in der Zeit nach der deutschen Vereinigung. Er zeigt auch auf, wie überlastet die deutsche Justiz ist.

Einigermaßen überraschend schnell ging einer der größten Wirtschaftsprozesse in der jüngeren Geschichte des Landes Brandenburg zu Ende. Bereits nach acht Verhandlungstagen verkündete das Potsdamer Landgericht am 23. November ein Urteil im Betrugs­skandal mit Fördergeldern bei der Sanierung und dem Umbau des Schlosses Boitzenburg. 

In dem Prozess waren ursprünglich Verhandlungstermine bis in das Jahr 2019 angesetzt gewesen. Grundlage für die relativ schnelle Beendigung des Verfahrens war eine Verständigung der Prozessbeteiligten: Die Angeklagten bestätigen in einer geständigen Einlassung einen Teil der Vorwürfe, dafür wurde die Aufklärung weitergehender Tatvorwürfe fallengelassen. Einem Angeklagten war beispielsweise auch Steuerbetrug vorgeworfen worden. Dieser Handel machte den Weg für eine verblüffend rasante Endphase des Verfahrens frei. 

Die zwei Angeklagten erhielten wegen banden- und gewerbsmäßigen Betruges eine Haftstrafen von je fünf­einhalb Jahren, wobei 24 Monate als bereits vollstreckt angesehen werden. Das Landgericht sprach in seinem Urteile die „großzügige und laxe Förderpraxis des Landes Brandenburg in den 90er Jahren“ an. Tatsächlich förderten die Richter zutage, dass zumindest in der damaligen Zeit offenbar nur sehr lasche Kontrollen erfolgten. 

Im konkreten Fall blieb der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) verborgen, dass öffentliche Fördergelder über Zahlungskreisläufe letztendlich auf dem Eigenmittelkonto der Subventionsnehmer landeten und dann als Eigenkapital dargestellt wurden. Unerkannt blieb für die ILB seinerzeit ebenso, dass Baukosten überhöht abgerechnet wurden und einige geförderte Projekte auf der Schlossanlage nur auf dem Papier  existierten. 

Nicht nur die offengelegte nachlässige Kontrolle bei der Vergabe von Fördermitteln kann als Denkzettel an die Politik aufgefasst werden. Das Potsdamer Landgericht wies in seinem Urteil auch darauf hin, dass das Verfahren „rechtsstaatswidrig“ lang gedauert habe. Nach umfangreichen Ermittlungen sei „acht Jahre nicht viel passiert“. Tatsächlich beschäftigte sich das Gericht mit Vorgängen aus dem Zeitraum 1997 bis 2004. Die Staatsanwaltschaft hatte bereits im Jahr 2005 die Ermittlungen aufgenommen und im Jahr 2010 Anklage erhoben. Der Prozess begann allerdings erst im Herbst 2018. Laut eigenen Angaben war das Potsdamer Landgericht überlastet. 

Zwar ging das Gericht davon aus, dass erst in einigen Jahren eine Verjährung eingetreten wäre, dennoch spielte die extrem lange Verfahrensdauer im Prozess immer wieder eine Rolle. Die Verteidigung eines Angeklagten unternahm beispielsweise einen Anlauf, die Einstellung des Verfahrens zu erreichen. Der Versuch blieb erfolglos. 

Allerdings mussten auch die Richter in ihrem Urteil anerkennen, dass der Bundesgerichtshof schon vor Jahren deutlich gemacht hat, dass ein großer Zeitabstand zwischen Tat und Aburteilung eine strafmildernde Bedeutung haben kann. Tatsächlich wies das Landgericht in seinem Urteil darauf hin, dass die Angeklagten bei einer zeitnahen Verurteilung möglicherweise mit einer zweistelligen Haftstrafe zu rechnen gehabt hätten. 

Den jahrelangen Stillstand griff nicht nur die Berichterstattung der Medien auf. Danny Eichelbaum, der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Potsdamer Landtag, sagte gegenüber dem RBB, es sei nicht akzeptabel, dass ein Strafverfahren erst 14 Jahre nach Bekanntwerden des Vorfalls stattfinde. Ähnlich die Kritik von Thomas Jung, dem rechtspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion. Jung kritisierte zudem, dass erst im Juli bei den Haushaltsberatungen des Landtags ein Vorschlag der AfD zur Schaffung von neuen Stellen für Richter und Staatsanwälte abgeschmettert worden sei.

Der Potsdamer Fall steht für eine generelle Entwicklung an vielen deutschen Gerichten. Noch im September wies der Deutsche Richterbund auf die hohe Belastung für Staatsanwälte und Richter und auf (zu) lange Verfahren hin. Sven Rebehn, Bundesgeschäftsführer des Richterbundes, beklagte gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland, dass insbesondere Strafverfahren vor den Landgerichten immer länger dauerten.