20.04.2024

Preußische Allgemeine Zeitung Zeitung für Deutschland · Das Ostpreußenblatt · Pommersche Zeitung

Suchen und finden
07.12.18 / Die EU will alles – weltweit

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 49-18 vom 07. Dezember 2018

Die EU will alles – weltweit
Rolf Stolz

Seit Längerem wird in den Brüsseler Hinterzimmern intensiv an einer „E-evidence-Verordnung“ gearbeitet, um direkt über Polizei und Justiz auf elektronische Daten in aller Welt zugreifen zu können. Begründet wird das nicht etwa mit dem allgemeinen Menschenrecht auf Allwissenheit und grenzenloses Schnüffeln, sondern – wen wundert das? – mit der Terrorgefahr. Statt wie bisher per Rechtshilfeverfahren vorzugehen, sollen jetzt alle Strafverfolger der EU-Länder notfalls binnen weniger Stunden und auch in Drittstaaten außerhalb Kleineuropas an E-Beweismittel gelangen: an Dokumente, E-Briefe und was noch so alles in der ominösen „Cloud“, dieser angeblich so sicheren Datenwolke, herumfliegt. Ohnehin haben die Dienstleister hierzulande die Pflicht, alle Verkehrsdaten zehn Wochen lang aufzubewahren, was lediglich momentan nach verschiedenen Gerichtsentscheidungen ausgesetzt ist. Zusätzlich fragwürdig: Erst wenn sich eine Firma weigert, Daten herauszugeben, erfährt der Staat, in dem sie ihren Sitz hat, von der Anfrage.

Würden Ehrenleute, also etwa Monsieur Maigret junior oder Miss Marples uneheliche Tochter, nach organisierten Kriminellen, Päderasten und Terroristen (und nur nach ihnen!) fahnden, wäre kein Grund zur Sorge. Allerdings machen sich hier Ministeriale eine Verordnung, deren Chefs mit chi­rurgischen Militäreingriffen im Nahen Osten die Geburtshelfer lokaler Terrorbanden waren und 2015 Islamisten mit zwei Dutzend Identitäten als Neusiedler willkommen hießen. Aus guten Gründen protestierte daher die Konferenz der unabhängigen Datenschützer von Bund und Ländern (DSK) in Münster gegen die vorliegenden Entwürfe und verwarf sie als Eingriff in Grundrechte. Denn alle Bestands-, Zugangs-, Transaktions- und Inhaltsdaten sollen von den Anbietern an die Ermittler ausgeliefert werden. Dies gilt selbst dann, wenn die fragliche Tat nur in einem der beteiligten Staaten strafbar ist. Ohnehin gelten die deutschen Schutzvorschriften des Richtervorbehalts im Ausland nicht. Ein Betroffener müsste seine Klage im Ausland, in einer ihm völlig fremden Rechtsordnung, einreichen. Welcher deutsche Rechtsanwalt kennt sich zum Beispiel aus mit dem „US-Cloud-Act“ – ganz abgesehen von der Frage: Wer soll das bezahlen?

Es handelt sich also um eine Vorratsdatenspeicherung zum Quadrat – mit der Möglichkeit, Schlüsse auf das Privatleben, auf Kontaktverhalten und Interessenprofil zu ziehen. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass die Drittstaaten den EU-Entwurf als Blaupause für eigene Machenschaften nehmen. Dem türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan beispielsweise könnte hier ein Einfallstor geboten werden, um in Deutschland Gegner seiner Diktatur auszuforschen und den langen Arm seines Geheimdienstes MIT noch zu verlängern. Jeder, der gegen ihn ist, gilt ihm bekanntlich als Putschist und Terrorist.

Fazit: Statt immer neue Papiertiger zu reiten, sollten die Brüsseler Bürokraten sich darauf konzentrieren, die Menschen in der EU vor Verbrechen und Verbrechern zu bewahren.