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21.12.18 / IS-Frauen zieht es nach Deutschland / Gefängnisse im Irak und Syrien: Inhaftierte »Gotteskriegerinnen« erinnern sich ihrer deutschen Pässe

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 51/52-18 vom 21. Dezember 2018

IS-Frauen zieht es nach Deutschland
Gefängnisse im Irak und Syrien: Inhaftierte »Gotteskriegerinnen« erinnern sich ihrer deutschen Pässe
Bodo Bost

Inhaftierte Islamistinnen mit deutschem Pass, die illegal nach Syrien und in den Irak zum IS gegangen sind um für Allah zu kämpfen, pochen jetzt auf den säkularen Rechtsstaat, damit Deutschland sie wieder herausholt.

Im Norden Syriens und im Irak sitzen Dutzende deutsche Frauen als Gefangene in kurdischen und irakischen Lagern fest. Sie hatten sich in den vergangenen Jahren, entgegen aller Warnungen und Verbote, dem „Islamischen Staat“ angeschlossen. Jetzt, nach dem Zusammenbruch des IS, wollen sie wenn es sein muss auch mit Gewalt zurück in die Heimat, um dort den Kampf für Allah fortzusetzen. Die deutsche Regierung soll ihnen dabei helfen. Fast 1000 Islamisten aus der Bundesrepublik zog es in den vergangenen Jahren zur Terrormiliz in den Irak und nach Syrien. Manche wurden Terroristen, Selbstmordattentäter, Sklavenhalter oder Folterknechte,  nach ihrer Gefangennahme waren alle nur Hausfrauen oder Krankenpfleger, wie viele davon umgekommen sind, weiß keiner. Rund 100 deutsche IS-Anhänger sitzen inzwischen in den Gefängnissen in der Region. Sie haben sich irakischen oder kurdischen Truppen ergeben oder wurden bei der Flucht aus dem IS-Gebiet gefasst.

Das Erste, was viele der gefangenen Frauen gemacht haben, war, auf ihre deutsche Staatsangehörigkeit zu pochen, nachdem viele von ihnen vorher demonstrativ für die Internet-Präsenz des IS ihre deutschen Pässe verbrannt hatten. Jetzt wollen sie diese jedoch wieder zurück, weil die Zeiten sich gewandelt haben. Für die Kurden sind die ausländischen Terroristen mittlerweile auch eine Belastung. Die Unterbringung, Versorgung und Bewachung ist kostspielig. Man will die Terroristen deshalb eigentlich so schnell wie möglich loswerden. Bislang wurden in zehn Fällen Kinder, bei denen die deutsche Staatsbürgerschaft eindeutig belegt ist, aus humanitären Gründen zu ihren Angehörigen nach Deutschland geholt. Es gibt bei den zuständigen Stellen unterschiedliche Auffassungen darüber, wie es mit den Dschihadisten aus dem zerfallenen IS-Kalifat weitergehen soll. Nur wenn Deutschland mit den kurdischen Kommandeuren, die von Erdogan bekämpft  und von Deutschland nicht als solche anerkannt werden, verhandelt, könnten die Frauen übergeben werden, heißt es. Das syrische Kurdengebiet aber ist kein anerkannter Staat, es gibt keine diplomatischen Beziehungen dorthin und somit auch keine konsularische Betreuung oder gar ein Auslieferungsabkommen.

Die deutschen Sicherheitsbehörden gehen davon aus, dass viele der Gefangenen durch die Terrorherrschaft des IS und die Kriegserlebnisse radikalisiert und eine tickende Zeitbombe geworden sind. Da die Staatsanwaltschaften zu wenig darüber wissen, was die Islamisten vor Ort tatsächlich gemacht haben, liegen gegen die meisten keine Haftbefehle vor. Die Masse der „Gotteskriegerinnen“ würde nach ihrer Überstellung nach Deutschland, wenn nicht andere IS-Rückkehrer ihr Schweigen brechen, in Freiheit gelassen werden, wegen Mangels an Beweisen. Erste Fälle solcher Freilassungen gibt es bereits. Das wissen natürlich die inhaftierten IS-Kämpferinnen und ihre Rechtsanwälte. Das heißt: Die Rückkehrer müssten wohl aufwendig und kostenintensiv überwacht werden.

Bislang haben nur Russland und Indonesien in größeren Aktionen IS-Anhänger aus Nordsyrien in eigene Gefängnisse ausgeflogen, die meisten Staaten aber schrecken noch immer davor zurück. Frankreich und Belgien weigern sich grundsätzlich, radikalisierte Staatsbürger aufzunehmen. Ein belgisches Gericht entschied jüngst, sogar Kinder von Dschihadisten mit belgischem Pass nicht wieder aufzunehmen. Großbritannien wiederum hat mehreren IS-Terroristen bereits im Schnellverfahren die Staatsbürgerschaft entzogen. Der Entzug der Staatsbürgerschaft bei Terrorkämpfern wird auch in Deutschland seit einiger Zeit diskutiert, er steht sogar im Koalitionsvertrag. Möglich wäre eine solche Ausbürgerung ohne Gesetzesänderung nur bei denjenigen Islamisten, die neben der deutschen mindestens noch eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen. BKA-Beamte konnten bis vor einigen Wochen in den Irak reisen, um Einzelfälle zu prüfen. Seit der Rückholaktion des mutmaßlichen Mörders von Su-sanna Feldmann aus Erbil, die ohne Einwilligung der irakischen Regierung geschah, verweigert diese jedoch, weitere Visa an deutsche Beamte auszustellen.